Ein BA-Student erhält kein BAföG (das aber „dem Grunde nach“ zusteht) und hat ein Jahr Alg II bezogen. Dieses wurde jetzt eingestellt und vom Amt stattdessen die Aufnahme eines Alg-II-Darlehens empfohlen.
- Gibt es noch andere Möglichkeiten, z. B. Wohngeld o. Ä.?
- Wie würde ein eventuelles Alg-II-Darlehen zurückgezahlt?
Hallo,
wenn ALG-2-Bezug, beinhaltet dies bereits das Wohngeld.
Die ARGE/n werfen nicht mit „Hartz-IV-Darlehen“ um sich, höchstens für die Mietkaution, Anschaffungen Mobiliar und wird dann mit 100€ mtl. von der Regelleistung abgezogen.
Man sollte da unbedingt nochmals nachhaken, scheint eher ein Mißverständnis zu sein.
lG