Welche Leistungen stehen mir zu? Bekomme kein Bafög, da Vater zuviel verdient, habe aber keinen Kontakt zum Vater, soll ihn zur Zahlung auffordern, möchte es aber nicht. Bin 22,
handwerkliche Ausbildung erfolgreich beendet im Januar 2012, Studienbeginn März 2012. Woher bekomme ich ganz schnell Geld, kann ich Wohngeld beantragen? Musste in WG ziehen, da Studienort 100 km entfernt. Meine Mutter ist alleinerziehend, die erste Miete heute fällig. Habe lt. Bafög Amt gestern Formblatt 8 ausgefüllt, kann ich sonst noch was tun? Wie erhält man elternunabhängiges Bafög, wer bestimmt das? Meine Eltern haben ja bereits eine Ausbildung finanziert und ermöglicht. Danke vorab für schnelle Auskunft!
Soweit ich weiß, sind Deine Eltern u.U. auch für ein Studium nach einer Ausbildung unterhaltspflichtig, die Hürden für elternunabhängiges Bafög sind sehr hoch (sechs Jahre Berufstätigkeit exklusive Ausbildung).
Wenn Du grundsätzlich (elternabhängiges) Bafög bekommen würdest, müsste Dein Vater zahlen und Du müsstest ggf. gerichtlich gegen ihn vorgehen.
Ich kenne die Situation übrigens gut und habe es seinerzeit zum Glück mit dem Geld meiner Mutter, der Unterstützung einer Tante und Arbeiten geschafft, das Studium durchzuziehen - bei meinem Vater wäre aber auch nicht viel zu holen gewesen, so dass ich mir die Mühen eines wahrscheinlich aussichtslosen und langwierigen Verfahrens erspart habe.
Ob Du auch andere staatliche Unterstützung beantragen kannst, weiß ich nicht, drücke Dir aber die Daumen.
LG
figuralis
hallo,
- wenn du schon eine ausbildung gemacht hast, bekommst du keinen unterhalt mehr, es sei denn, das studium ist die gleiche richtung wie die ausbildung.
- ZUR INFO
man kann nicht eine Wohnung oder Zimmer mieten, wenn man nicht 100% weiß, wo die Kohle herkommt - schnell einen job suchen
viel glück
lisa
Versuche es mit der ArGe. Die werden sich aber auch erstmal an deinen Eltern orientieren.
Hallo Drehtrommel,
Mit Bafög sieht es schlecht aus. Egal ob die Eltern geschieden sind oder nicht, für Bafög werden beide Einkommen herangezogen. Wohngeld macht vielleicht mal 20 Euro pro Monat aus und ist ebenfalls abhängig vom Unterhalt des Vaters und sonstigen Einkünften.
Ihr Vater wird nicht um die Unterhaltszahlungen herumkommen, egal ob bereits eine Ausbildung absolviert wurde. Weitere Ausbildungen (Studium) die auf der Erstausbildung aufbauen müssen mit Unterhalt von den Eltern finanziert werden, sofern diese dazu in der Lage sind.
Das Jugendamt schreibt Ihren Vater an und bittet um einen Einkommensnachweis und stellt fest wieviel Unterhalt Ihnen zu steht, wenn Sie selbst sich nicht an Ihren Vater wenden möchten. Anders gehts nicht.
Alles Gute
da haben Sie leider keine Chance. Ihr Vater muss zahlen, auch wenn Sie keinen Kontakt haben.
Wie Sie schreiben haben Sie eine Ausbildung gemacht, die Ihre Eltern finanziert haben.
Also werden die auch nicht zahlen müssen. Wenn ich Ihnen jetzt sage, wie es wirklich ist, werden Sie bestimmt geschockt sein, aber bei jedem Amt wird Ihnen gesagt werden… Sie haben eine Ausbildung, es gibt kein Geld. Wenn Sie studieren möchten, müssen Sie selber dieses finanzieren. Das ist nicht meine Meinung, so sieht es aber gesetzlich leider aus. Einzige Möglichkeit das Sie zum Sozialamt gehen, die Situation schildern und fragen, ob es vor der Seite aus eine Möglichkeit gibt.
Ich drücke Ihnen die Daumen! Sagen Sie mal Bescheid, was die Ihnen vor schlagen, denn ich habe viele solcher Anfragen. Schildern Sie denen, wieso, weshalb sie jetzt studieren möchten unddas kein Bafög gezahlt wird, ein Unterhalt der Eltern ja auch weg fällt.
Gruss
Agnes
Hallo,
hier müsste erst mal (evtl. gerichtlich) geklärt werden, ob die BEIDEN Eltern überhaupt diese zweite Ausbildung finanzieren müssen. Kinder haben das Recht, dass ihnen EINE Ausbildung bezahlt wird. Das ist normalerweise das Ende.
Evtl. gibt es Geld über einen Studentenkredit. Google gibt einiges her, wenn man diesen Begriff eingibt.
Übrigens: auch die Mutter muss ab Volljährigkeit Barunterhalt bezahlen (wenn ein Anspruch auf Unterhalt besteht).
Bezüglich elternunabhängiges BAFöG: http://www.bafoeg-antrag.de/elternunabhaengiges_bafo…
Gruß
Hallo Drehtrommel,
Wenn du deinem Vater gegenüber unterhaltsberechtigt bist und er genug Geld verdient, um deinen Unterhalt zu bezahlen, hast du keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Wohngeld etc. (außer natürlich Kindergeld).
soll ihn zur Zahlung auffordern, möchte es aber nicht.
Da hast du nicht wirklich eine Wahl. Einzige Alternative ist die Finanzierung deines Studiums über einen Studienkredit, aber das ist ein sehr kostspieliges Unterfangen. Mit dem Formblatt 8 bist du aber schon auf dem richtigen Weg. Damit hast du beim Bafög-Amt Vorausleistung beantragt. Wenn sie das bearbeitet haben, zahlen sie dir Bafög, prüfen aber dann, ob sie sich das Geld von deinem Vater zurückholen können (ggf. auch per Klage). Es wäre aber vielleicht der bessere Weg gewesen, deinen Vater direkt zu kontaktieren - so wird sich das Amt ggf. direkt an ihn wenden.
Wie erhält man elternunabhängiges Bafög, wer bestimmt das? Meine Eltern haben ja bereits eine Ausbildung finanziert und ermöglicht. Danke vorab für schnelle Auskunft!
Voraussetzung für elternunabhängiges Bafög ist, dass du bereits 5 Jahre gearbeitet oder 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre gearbeitet hast und deine Lebenshaltungskosten in dieser Zeit ohne Unterstützung deiner Eltern getragen hast.
Alternativ kann man auch argumentieren, dass das Studium eine fachlich völlig andere Richtung als die Ausbildung hat und deshalb quasi eine zweite Ausbildung darstellt.
Das wird das Bafög-Amt bei der Bearbeitung deines Antrags auf Vorausleistung aber sowieso prüfen. Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass dein Vater nicht mehr zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet ist, ist die Konsequenz daraus, dass du elternunabhängig gefördert wirst.
Hoffe, das hilft dir erst einmal weiter.
Viele Grüße
tinastar
Danke für die Antwort, hier neues „Problem“.
U.a. Fragebogen erhielt ich nun: Seht Ihr hier Fallstricke? Und wenn ja, wo? Wie sollte ich da am besten fur alle Beteiligten antworten?
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Warum haben Sie zunächst mit Ihrer Lehre/Ausbildung zum/zur ________________ begonnen?
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Entsprach die Wahl Ihrer zunächst genossenen Ausbildung Ihren Neigungen?
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Basierte die Wahl Ihrer bisherigen Ausbildung auf Ihrem eigenen Entschluss oder auf dem Ihrer Eltern?
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Warum wollen Sie den erlernten Beruf nicht mehr ausüben?
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Waren Sie nach Abschluss der Lehre/Ausbildung in Ihrem erlernten Beruf weiter berufstätig?
a) Wenn ja, nennen Sie bitte Gründe hierfür:
b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür: -
Wann haben Sie sich genau zu dieser Studienaufnahme entschlossen?
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Warum haben Sie sich zu diesem Studium entschlossen?
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Unterliegt dieser Studiengang dem numerus-clausus?
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Unterliegt dieser Studiengang einem landesweiten Verteilungsverfahren durch die ZVS?
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Haben Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Lehre/Ausbildung um die Aufnahme dieses Studiums bemüht?
a) Wenn ja, belegen Sie bitte durch Beifügung von Bewerbungen
b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür -
Haben Sie die gesamte Ausbildungsplanung vorher mit Ihren Eltern abgesprochen?
das ist eine reine Hinhaltetaktick. Wenn Ihre Eltern genug verdienen bekommen Sie auf keinem Fall Bafög.
Und wie schon gesagt, die haben eine Ausbildung finanziert.
Die möchten wissen, ob Sie zu der Ausbildung gezwungen wurden, dann bestände vielleicht eine Möglichkeit das Ihre Eltern bezahlen müssten.
Allerdings wird Ihnn das keiner ab nehmen, da Sie die Ausbildung nicht nach kurzer Zeit abgebrochen haben.
Wenn der Staat nicht zahlen muss, so wird er das auch nicht machen. Und die Gefahr wären denen zu gross, dass Ihre Eltern nicht zahlen würden.
Können Sie denn nicht mit Ihren Eltern selber ein Gespräch führen. Vielleicht, wenn Sie anbieten ihnen das Geld später nach und nach zurück zu zahlen.
Gruss
Agnes