Hallo Zusammen,
habe in meinem Bekanntenkreis einen denkwürdigen Fall aufgeschnappt:
Junge Frau, verheiratet, zwei Kinder fängt das (Erst-)Studium an. Der Ehemann verdient naja - es reicht zum leben, aber nicht sehr üppig. Auf Basis des Familienstandes und des Einkommens bekäme sie normalerweise Bafög.
Da es aber die Erstausbildung ist wird - trotz Heirat(?!?) - auch das Einkommen der Eltern angerechnet - und so geht sie leer aus. „Nun ja“, sagt sich der Vater, „dann zahle ich halt meiner Tochter das ‚Bafög‘“. Und denkt sich er bekäme dann doch auch wieder Kindergeld. Aber die Familienkasse sieht das wohl anders. Da die Tochter verheiratet ist gäbe es nur Kindergeld, wenn sie in einer Notlage wäre. Aber so schlecht verdient der Ehemann ja auch nicht. Also kein Bafög - kein Kindergeld.
Muss man so eine Situation unter „Die Welt ist halt nicht gerecht“ abbuchen, oder gibt es da eine ausgleichende Gerechtigkeit? Gibt es in solchen Fällen wenigstens vom Finanzamt was zurück?
Gruss Conrad
Was ist schon gerecht?
Hier gehts wohl darum, dass bisher noch keine Erstausbildung vorliegt. Kann im Moment nicht erkennen, dass hier etwas ungerecht wäre.
Hier gehts wohl darum, dass bisher noch keine Erstausbildung
vorliegt. Kann im Moment nicht erkennen, dass hier etwas
ungerecht wäre.
Es geht nicht um die Erstausbildung. Daß der Vater das Studium finanzieren muss UND(!) kein Kindergeld bekommt finde ich schon ungerecht - Du nicht?
M.E. ist der Staat da oft sehr inkonsiquent, mal wird etwas berücksichtigt, mal nicht. Das führt dann dazu, daß diejenigen die in die Lücke fallen entweder Pech haben (wie in diesem Fall) oder Glück (z.B. Millionen verdienen, aber kaum Steuern zahlen, weil sie irgendwelche Schlupflöcher nutzen können). Würde der Staat einfach gleiche Sachverhalte immer gleich behandeln, würden vermutlich 50% unser Gesetze überflüssig (und 50% der Beamten arbeitlos - sigh)
In unserem Fall wäre eine gerechte Regelung eigentlich ganz simpel
- entweder gilt: Wenn jemand verheiratet ist für staatliche Förderungern immer egal was die Eltern verdienen;
- oder: wenn jemand sein studierendes Kind unterstützt, kriegt er/sie immer Kindergeld, egal ob das Kind verheiratet ist oder nicht.
Beide Regelungen wären gerecht - und einfach - nicht wahr?
Gruss Conrad
Es geht nicht um die Erstausbildung. Daß der Vater das Studium
finanzieren muss UND(!) kein Kindergeld bekommt finde ich
schon ungerecht - Du nicht?
Wieso der Vater? Die Frau ist verheiratet, somit ist der Vater nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Der Vater muss also gar nichts finanzieren sondern macht das als Privatvergnügen.
M.E. ist der Staat da oft sehr inkonsiquent, mal wird etwas
berücksichtigt, mal nicht. Das führt dann dazu, daß diejenigen
die in die Lücke fallen entweder Pech haben (wie in diesem
Fall) oder Glück (z.B. Millionen verdienen, aber kaum Steuern
zahlen, weil sie irgendwelche Schlupflöcher nutzen können).
Jaja, diese gemeinen Schlupflöcher. In diese kleinen Löcher fließen lauter kleine Milliönchen und schon zahlt man keine Steuern mehr. Putzig 
Würde der Staat einfach gleiche Sachverhalte immer gleich
behandeln, würden vermutlich 50% unser Gesetze überflüssig
(und 50% der Beamten arbeitlos - sigh)
Hier liegt aber kein gleicher Sachverhalt vor.
- entweder gilt: Wenn jemand verheiratet ist für staatliche
Förderungern immer egal was die Eltern verdienen;
Versteh den Satz nicht ganz…
- oder: wenn jemand sein studierendes Kind unterstützt, kriegt
er/sie immer Kindergeld, egal ob das Kind verheiratet ist oder
nicht.
Warum? Siehe oben, der Vater ist nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Wieso soll die Gesamtheit der Steuerzahler das Privatvergnügen des Vaters finanzieren?