Kein BaföG = kein Wohngeld?

Hi, ja dann soll er es doch als Einzelfall einreichen,er brauch es ja nicht grundsätzlich einreichen, also bekommt er im Grunde soch auch als Einzelfall übergangsweise Sozi .

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Hi Delia , habe nicht gesagt, daß ich beim Sozialamt arbeite, habe u.a. das Fach studiert und auch ne Menge Praxis aus dem Sozialrecht angewendet, nur ein Beispiel, habe zum letzten Sem beginn für einen Studenten Bafög in einer komplizierten Form beantragt, wenn du den Fall studieren könntest, würde dir glaub ich von deiner Sozialamts Moral wochenlang schlecht sein, wie man das BAFÖGesetz so ausschlachten kann, Der Leiter des Bafög Amtes wollte erst auch deine synonyme Sozi Moral anwenden, ging dann nach drei Sätzen wieder auf die normale Ebene zurück und hat dann für meinen Mandanten zähneknirschend dem Antrag zugestimmt.
Was meine Orthographie anbetrifft, ist soweit alles o.K. Du meinst wohl, wenn man in der Eile Bustaben vertauscht oder so, das sind meines Wissen Nebensachen, es geht ja hier um die Substanz.
Jetzt sag doch mal ganz exakt, wie D E I N Sozialamt Geldleistg. umwandelt Ichkenne das aus dem Gesetzestext heraus so, daß de schriftlichen Antrag zugestimmt werden muß, es sei denn, große Vermögen sind fest angelegt, oder Häuser sind da, dann wird doch bei Häusern ne Sicherungshyp. eingetragen usw, weißt ja schon, Zinsen für Hyp. werden dann übernommen usw.
unter größere Vermögen verstehe ich z. B., h o h e Bausparvertäge Lebensversicherungen usw. Was macht ihr denn, wenn einer erklärt, dies zählt zu seinen Rentenanlagen, er möchte dies nach Zuteilung in seine Rentenkasse einzahlen ?
nur mal um Beispiele anzuführen, hab heute n bißchen Mehr Zeit zum Plaudern.
Bis bald mal wieder in dieser Round ( Orthographisch in englisch richtig, wird in Englisch bloß klein geschrieben , in Deutsch aber groß, da ich das Englische aber verdeutscht habe, muß es groß geschrieben werden, ist díe Rechtschreibung dann richtig ?Grüßi

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Hi marco,
also nach dem ganzen Geplänkel unten um mal zum Schluß zu kommen, würde ich folgendes machen,

  1. Bausparvertag umschreiben, auflösen oder bei der Bank oder über die Bausparkasse bar verkaufen, Geld unter die Bettdecke,
    2 danach Bafög beantragen mit dem Einzelantrag gem. § 14 BAFÖG hier Mehrbedarf Miete usw. wie schon geschildert hohe Nebenkosten, teure Ausbildungskosten Bücher, Busfahrt ,
  2. wenn hier die Ablehnung ( auch wenn die nur zu erwarten ist) mit einer Sofort- Bescheinigung dses Bafäg Amtes
  3. zum Sozialamt gehen und lt. § 26 BSHG Sonderrregelung für Azubis und Studenten, als besonderen Härtefdall Hilfe zum Lebensunterhalt als Beihilfe beantragen, sollte dies als Darlehn bewilligt werden ,nach einen halben Jahr die Umschreibung im Rahmen der Umwandlung von Darlehn auf laufende Leistung schriftlich beantragen.
    Dann beim Sozialamt einen sofortigen Vorschuß beantragen.
    Jeden Furz wie Staubsauger ; reparatur vom Heißwassergerät. Mantel Jacke Klamotten einzeln beantragen, hierfür gibt es extra Vordrucke,
    dann nach Sondergeldern für bedürftige Studenten fragen.( gibt es an einigen Uni Städten.
    Wenn dir dann Delia noch weitere köstliche Ratschläge gibt, bitte sie doch dies in diesem Rahmen zu beantragen, du kannst ihr ja hierfür eine Vollmacht erteilen.
    Gruß

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Hi, ja dann soll er es doch als Einzelfall einreichen,er
brauch es ja nicht grundsätzlich einreichen, also bekommt er
im Grunde soch auch als Einzelfall übergangsweise Sozi .

Du bist echt ein Experte! Man reicht also den Antrag als „Einzelfall“ ein, und dann bekommt man es auch? Du hast echt keine Ahnung. Natürlich kann man von vorneherein um eine Einzelfallentscheidung bitten, aber ob diese positiv entschieden wird, ist immer noch die Sache des Amtes.

Frohes Neues Jahr
Delia

Hi Delia , habe nicht gesagt, daß ich beim Sozialamt arbeite,
habe u.a. das Fach studiert und auch ne Menge Praxis aus dem
Sozialrecht angewendet,

Welches Fach hast du denn studiert? Sozialarbeit oder Sozialpädagogik, nehme ich an? Die halten sich dann immer für Sozialhilfeexperten, weil sie ein bisschen Sozialrecht gemacht haben.

Ichkenne das aus dem Gesetzestext heraus
so, daß de schriftlichen Antrag zugestimmt werden muß,

Diesen Gesetzestext kenne ich leider nicht, kannst du bitte mal den Paragraphen nennen?

Frohes Neues Jahr
Delia

Darlehen
Endlich verstehe ich, wie du das mit dem Darlehen meinst…
Du wirfst da aber etwas durcheinander. Das Darlehen, von dem ich sprach, war, wenn jemand Vermögen hat, welches nicht sofort verwertbar ist, also z.B. ein Haus. Dieses Darlehen wird auch nach einem halben Jahr nicht in eine Beihilfe umgewandelt!
Und wenn Studenten darlehensweise Sozialhilfe bekommen, dann sowieso nur, wenn sie im letzten Semester sind, das ist ja nur ein halbes Jahr. Also auch hier keine Umwandlung.
Das, was du meinst, ist das Darlehen nach § 15 b BSHG, welches bewilligt werden kann, wenn absehbar ist, dass die Sozialhilfe voraussichtlich nur für kurze Dauer (also max. 6 Monate) zu gewähren ist. Wenn dann die Sozialhilfebedürftigkeit doch länger dauert, wird das Darlehen in der Tat in eine Beihilfe umgewandelt. Diese hat aber mit § 26 BSHG überhaupt nichts zu tun. Wenn nach § 26 bewilligt wird, dann wird bewilligt, aber nicht als Darlehen, es sei denn, es ist Vermögen da, aber das richtet sich dann nach § 89 BSHG.
Du darfst diese einzelnen Tatbestände nicht durcheinanderwürfeln.

Gruß,
Delia

Liebe Delia,
wirst mir immer sympathischer (ehrlich gemeint).
ich gebe immer nur Empfehlungen auf den Einzelfall zugeschnitten,
wenn ich alle Details mit § Angabe us.w, angeben würde, kläge es für die Nichtfachleute etwas verwirrend
.In einer E mail gebe ich dann immer genauere Informationen, fall dies gewünscht wird, kommt aber selten vor, da mit diesen einfachen Hinweise seitens der Sozialträger eingegangen wird und den Leuten geholfen wird.
Du weißt ja, du brauchst z-B. manchen Leute nur den Hinweis auf den Sozialdienst geben, die helfen dann echt weiter .
Gruß

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Hi Delia,

Hab ne Frage an Dich, da Du ja Sozialhilfexpertin bist!
Können Studenten, die kein Bafök mehr kriegen, da die Föderungshöchstdauer überschritten ist; und die sich mit diversen 1000,-DM Jobs gerade so übers Wasser halten,(da keinerlei sonstiges Vermögen vorhanden ist!) beim Sozialamt Kleidergeld, Geld für Haushaltsgeräte, oder Heizkostenzuschuß beantragen??
Weißt Du, ob so ein Antrag Erfolg hätte?
Danke für Deine Antwort
Ilona

Hallo Ilona,

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Es kann Ausnahmen geben, ich kenne z.B. Ausnahmen, dass Studenten im letzten Semester (also im Prüfungssemester) darlehensweise Sozialhilfe erhalten haben. Dann hätten sie auch Anspruch auf einmalige Beihilfen.
Ansonsten bekommen sie gar nichts, auch keine einmaligen Beihilfen, auch wenn sie nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegen. Denn hier ist nicht das Einkommen entscheidend, sondern der Status „Student“, der Sozialhilfe im Regelfall ausschließt.

Gruß,
Delia