Kein BaföG = kein Wohngeld?

Hallo …
habe mal wieder ein Problem.
Ich habe eben Post bekommen. Schulamt schreibt mir eben, dass ich zuviel bares am Ende des Monats habe ( netto 1123 DM ).

Wohngeldstelle schreibt mir im Brief, den ich einen später aufmache: Da ihnen dem Grunde nach Leistungen nach dem BaföG zustehen und sie alleine in ihrem Haushalt wohnen, steht ihnen auch hier nichts zu.

So.
Ich bin Student an einer BA und beziehe daher mein Einkommen.
Ich verstehe das nicht ganz, wieso ich von dem einen nichts bekomme und von dem anderen auch nicht.
Vor allem deswegen, weil ich etwa 750 km von der elterlichen Wohnung wegwohne. Und irgendwie nicht wirklich so ganz mit den Kosten hinkomme. Meine Eltern verdienen „soviel“ dass sie in die Berechnung nicht mit hineingenommen werden können, da ich noch 2 Geschwister habe.

Gibt es noch irgendwoher Geld? Oder bleibt mir jetzt nur das Sozialamt?

Vielen Dank.

Marco

hi, wer kein Bafög erhält, hat Anspruch auf Wohngeld. sofern die Bedürftigkeit besteht.
Wer kein Baföghat, hat auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf Wohngelzuschuß durch das Böfög total unlogisch und wird auch so vom Wohngeldamt akzeptiert nach langen Gesprächen mit dem Amtsleiter;;;
Wenn du höhere regelmäßige Einkünfte hast, bekommst auch kein Bafög .aber Wohngeld auf alle Fälle.Nur beharrlich bleiben gegenüber dem Wohngeldamt und nicht abwimmeln lassen.
In Ausnahmefällen gibts auch zusätzliches Bafög, wenn du erklärst, daß du ca 400,- Dm deines Monateink. nicht angerechnet haben möchtest, da du Mehrbedarf hast, z.B. hohe Miete, Nebenkosten, das läuft im Rahmen eines Einzelantrages über das Bafög Amt, Hierzu bitte den Leiter des Bafög Amtes konsultieren, siónst läuft da gar nichts und nicht abwimmeln lassen. Schau dir mal den Bafög Antrag genau an, da siehst du ganz am Ende nen Hinweis über Einzelanträge bei hohen laufendne monatlichen Lebenskosten. Viel Glück.
Weenn du gar nichts zu kauen hast, muß das Sozialamt erst mal nen Abschlag zahlen ( SCHECK) und verrechnet dann später.

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Kein BaföG = keine Sozialhife

Weenn du gar nichts zu kauen hast, muß das Sozialamt erst mal
nen Abschlag zahlen ( SCHECK) und verrechnet dann später.

Das Sozialamt muss gar nicht. Wer dem Grunde nach Bafög-berechtigt ist, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das wäre allerhöchstens eine Einzelfallentscheidung, aber kein Muss.

Gruß,
Delia

Aber die BaföG- Höchstgrenze liegt doch bei ca. 1080 DM. Liege ich nicht mit 1135 in den westlichen Bundesländern noch deutlich unter den Sozialhilfegrenzen?
Wie gesagt, Eltern fallen raus, da sie nicht können, meinte Amt. nicht ich… also würde ich auf mich alleine gestellt sein.

Trotzdem danke.

Marco

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Hi, Marco,
beim Bafög Amt dein Einkommen angebe, sagen, daß du aber so unsoviel Nebenkosten hast, un die dann bei der Berechnung des Bafög außen vor lassen, da es sich hierbei , Ville.400 oder 450,- um Mehrbedarf über dem Bafög Satz handelt, dann werden z. nur 735,- beim Bafög angerechnet und d u bekommst dann den Rest als Bäfog ausgezahlt
Du muß nur einen Mehrkostenbedarf nachweisen, Hohe Miete, teuer Nebenkosten teuere Lernmittel usw., und das als Einzelfallentscheidung einreichen. Mit dem Amtsleiter des BAFÖG Amtes besprechen ist wichtig,
Das Sozialamt springt nur ein als Übergangslösung, wenn der Antrag zu lange dauert und das wird dann verrechnet, Manche Sozialämter haben auch Extra Budgets für sehr bedürftige Studenten, vielleicht solltest du danach auch mal fragen.
Tschüß

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Hi, Delia
wer dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hat, bekommt natürlich generell keine Sozi, aber für Übergänge bis zur manchmal monatelangen Bewilligung von BAFÖG m u s s das Sozialamt übergangsweise leisten, Außerdem bekommen Kinder, deren Eltern Sozi beziehe als Voll Leistung, auch Sozi und kein Bafög,
Ferner werden von Sozialamt Mehrkosten für Krankheitsbedingten Mehrbedarf frü Nahrunf usw. zusätzl. zum Bafög Bezahlt, lies dir doch mal das Bundessozialhilfegesetz genau durchm wirst di ch wundern. was da alle drin steht.

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Hallo Aaron,
und genau da fängt das nächste Problem an…
laut Sozialhilfegesetz oder weiß ich wie das Ding heißt, muss ich beim BaföG Vermögen angeben.
Ich habe einen Bausparer gut bespart. Der liegt knapp unter der Meldegrenze von 6000 DM.
Also muss ich ihn nicht melden.
Aber ich muss es beim Sozialamt angeben…
und schon gibt es wieder nichts…

Sozialstaat Deutschland…

die, die zu dumm sind… die bekommen nichts…

Guten Rutsch…

Marco

HiMarco, dann laß doch den BSP Vertrag umschreiben auf Eltern , Bekannten usw. Wenn du deine Eltern nicht nehmen kannst , auf einen Bekannten mit Privatvertrag, daß du jederzeit hierauf , auf deinen Besitzstand zurückgreifen kannst , Da kann man mit einem sog. Schuldschein einen Privatvertrag machen.
das wäre eine Lösung, oder du läßt dir den Bausparvertrag vorzeit bar auszahlen, geht mit Nachdruck und Verzicht auf Prämien auch, kannst ja mal erwägen was für dich günstifger ist.
Übrigens, beim Sozialamt bekommst du ja nur übergangsweise SOZI, und dabei wird bei festangelegten Vernmögenswerten nicht drauf bestanden , diese aufzulösen oder zu verbrauchen, die zahlen ja nur vorschußweise für Übergänge und verrechnen dies mit dem Bafög Amt.
Übrigens , wenn du BAFÖG beantragst, muss jede müde Mark ,wenn notwendig . unters Bett gelegt werden.
Bitte sei nicht so ängstlich, bei der Uni sind auch Sozialarbeiter wie auch beim Sozialamt, wenn du dich dorthin wendest, greifen die dir auch unter die Arme und helfend dir,
alles gute weiterhin.

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der Meldegrenze von 6000 DM.
Also muss ich ihn nicht melden.
Aber ich muss es beim Sozialamt angeben…
und schon gibt es wieder nichts…

Sozialstaat Deutschland…

die, die zu dumm sind… die bekommen nichts…

Sozialhilfe ist für die, die sich nicht selbst helfen können. Wer Vermögen hat (Bausparvertrag) KANN sich selbst helfen. Klar, das willst du nicht hören, aber so ist es nun mal. Schließlich wird Sozialhilfe aus Steuermitteln finanziert und ist nicht für Leute gedacht, die Vermögen haben. Sie ist außerdem auch nicht dazu da, Ausbildungen zu finanzieren. Dafür gibt es Spezialgesetze (Bafög, BAB). Wenn Bafög etc. nicht aureicht, muss man eben noch was nebenbei verdienen oder kann die Ausbildung nicht machen. Natürlich willst du das auch nicht hören. Beschwere dich bei denen, die diese Gesetze gemacht haben. Fakt ist jedenfalls, dass Sozialhilfe NICHT dazu gedacht ist, Ausbildungen zu finanzieren. Natürlich gibt es auch hier, wie überall, Ausnahmen, z.B. wenn die Eltern von Sozialhilfe leben, bekommt das Kind auch während der (ersten) Ausbildung weiter Sozialhilfe. Oder ein Student im LETZTEN Semester, der kein Bafög mehr bekommt, KANN bis zum Abschluss seines Studiums DARLEHENSWEISE Sozialhilfe bekommen.

Gruß,
Delia

Hi, Delia, warum redestr du erst anders, und jetzt so, wie es ist? n Bausparvertrag braucht nicht erst aufgebraucht zu werden bei Sozi, der wird erst ruhen gelassen und wenn er zuteilungsreif ist, wird nur der Teil einbehalten, der über die Grenze der Freibeträge hinüberragt, der Teil wird nur angerechnet. und nach einem halben Jahr kann man die Sozi, die bis dat o als Darlehn bewilligt, wurde , umwandeln lassen in laufende Zashlungen auf Dauer, und letzendlich braucht kein Pfennig bis auf o.g. zurückgezahlt werden.

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Hi, Delia, warum redestr du erst anders, und jetzt so, wie es
ist? n Bausparvertrag braucht nicht erst aufgebraucht zu
werden bei Sozi, der wird erst ruhen gelassen und wenn er
zuteilungsreif ist, wird nur der Teil einbehalten, der über
die Grenze der Freibeträge hinüberragt, der Teil wird nur
angerechnet. und nach einem halben Jahr kann man die Sozi, die
bis dat o als Darlehn bewilligt, wurde , umwandeln lassen in
laufende Zashlungen auf Dauer, und letzendlich braucht kein
Pfennig bis auf o.g. zurückgezahlt werden.

Du solltest hier nicht solches Halbwissen verbreiten.
Ich arbeite beim Sozialamt und kenne mich mit Sicherheit besser mit Sozialhilfe aus als du.

Gruß,
Delia

Hi, denn erzähl mir doch mal ,was ihr macht, wenn festgelegte Gutahben da sind , die nicht gekündigt werden können und Sozi beantragt wird,
wie entscheidet ihr in solch einem Einzelfall ?
Außerdem ist hier kein Halbwissen sondern nach dem Bundessozialgesetzbuch Auskunft gegeben, führe soch bitte an , was Halbwissen in diesem Fall ist.
gruß

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Hallo Delia,

die, die zu dumm sind… die bekommen nichts…

Sozialhilfe ist für die, die sich nicht selbst helfen können.

Das ist mir schon klar.
Entschuldige, falls meine Aussage vielleicht etwas komisch rüberkam. Aber ich weiß eben von Fällen, die nicht gar so ehrlich waren und nun kassieren… ich war ehrlich und bekomme nichts… und da kommt es mir nur leider etwas hoch.
Und somit bin ich eben der ehrliche und doch wiederum dumme :smile:
Ich wollte mehr den Ärger über mich selbst zum Ausdruck bringen, weil ich dachte: Ehrlichkeit währt am längsten :smile:

Wer Vermögen hat (Bausparvertrag) KANN sich selbst helfen.
Klar, das willst du nicht hören, aber so ist es nun mal.

Logisch, dass ich es nicht hören will :smile: Ist es doch Geld, was ich mir zusammengespart habe … und ich sehe nicht ein, wieso ich für mein Sparen bestraft werden soll, gegenüber dem, der Lebemann war … und für mich ist es schon soetwas wie Strafe… vielleicht sollte ich in Zukunft auch mehr Leben :smile:

Schließlich wird Sozialhilfe aus Steuermitteln finanziert und
ist nicht für Leute gedacht, die Vermögen haben.

Das ist mir bewusst… und ich werde auch nicht zum Sozialamt gehen… schon alleine… wegen der persönlichen Scheu… und der Tatsache, dass ich nicht dem Sozialamt auf der Tasche liegen will.

Sie ist außerdem auch nicht dazu da, Ausbildungen zu :finanzieren.Dafür gibt es Spezialgesetze (Bafög, BAB). Wenn :Bafög etc. nicht aureicht, muss man eben noch was nebenbei :verdienen oder kann die Ausbildung nicht machen. Natürlich :willst du das auch nicht hören.

Siehst… und genau da ist der Haken… ich sagte ja… wohne 750 km von den Eltern weg. Die Berufsakademie ist nunmal die beste… und warum soll ich mir eine schlechtere nehmen, die dazu auch noch 600 km weg ist?
nur hast du schonmal versucht mit 1100 DM im Monat durchzukommen. Mit Wohnungsmiete und Versicherungsbeiträge? Der Punkt ist nämlich der, dass ich nicht verstehe, wieso meine erhöhten Aufwendungen beim BAB Einfluss hatten, beim BaföG aber nicht.

Beschwere dich bei denen, die diese Gesetze gemacht haben. Fakt :ist jedenfalls, dass Sozialhilfe NICHT dazu gedacht ist, :Ausbildungen zu finanzieren.

Das würde ich gerne machen, nur leben diese Menschen bestimmt nicht mehr :smile:
Aber auch die Anhebung auf 1085 BaföG ist nicht wirklich die Welt, wenn man mal die Kosten für ca. 450 -500 DM für die Wohnung kalt rausnimmt. ( bei Wohngröße zwischen 17 und 28 qm)

Ich ärgere mich halt nur über mich… und habe diesen Gedanken laut geäußert…

Gruß und guten Rutsch

Marco

Hi, denn erzähl mir doch mal ,was ihr macht, wenn festgelegte
Gutahben da sind , die nicht gekündigt werden können und Sozi
beantragt wird,

Erstmal wird geprüft, ob überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Das ist bei Studenten schon mal nicht der Fall (Ausnahme habe ich bereits erwähnt). Besteht ein Anspruch, und das Vermögen ist nicht sofort verwertbar, dann wird die Sozialhilfe darlehensweise gewährt. Natürlich wird der Vermögensfreibetrag (2.500,- DM bei Alleinstehenden) berücksichtigt.

wie entscheidet ihr in solch einem Einzelfall ?
Außerdem ist hier kein Halbwissen sondern nach dem
Bundessozialgesetzbuch Auskunft gegeben, führe soch bitte an ,
was Halbwissen in diesem Fall ist.

Halbwissen ist z.B., wenn du behauptest, man braucht einfach nur zu beantragen, dass das Darlehen in eine Beihilfe umgewandelt wird, und dann braucht man nichts zurückzahlen. Das KANN das Sozialamt machen, muss aber nicht.

Im Übrigen ist das BSHG sehr auslegungsbedürftig, und wenn man es einfach nur liest, legt man als Laie vieles falsch aus. Deshalb sollte man, wenn man hier schon so „tolle“ Ratschläge gibt, darauf hinweisen, dass man Laie ist. Selbst wenn ich antworte weise ich meistens darauf hin, dass die Antworten unter Vorbehalt sind, da jedes Sozialamt andere Richtlinien oder Weisungen hat und deshalb auch der gleiche Fall nicht unbedingt von jedem Sozialamt gleich entschieden wird.

Gruß,
Delia

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Entschuldige, falls meine Aussage vielleicht etwas komisch
rüberkam. Aber ich weiß eben von Fällen, die nicht gar so
ehrlich waren und nun kassieren… ich war ehrlich und
bekomme nichts… und da kommt es mir nur leider etwas hoch.
Und somit bin ich eben der ehrliche und doch wiederum dumme

-)

Tja, so gesehen hast du natürlich recht :smile:
Insofern werden die Ehrlichen schon bestraft. Aber vielleicht tröstet es dich etwas, dass es bei vielen Unehrlichen auch irgendwann rauskommt, und dann müssen sie die Sozialhilfe zurückzahlen und evtl. sogar mit einer Strafanzeige rechnen.

Hier habe ich übrigens noch 2 Links für dich, von 2 Foren, die sich speziell mit dem Thema Sozialhilfe beschäftigen. Vielleicht kannst du ja dort noch einen Tip bekommen.

Gruß und ebenfalls Guten Rutsch :smile:

Delia

Hier die Links:
http://www.forum-sozialhilfe.de/
http://www.tacheles.wtal.de/

Danke… (o.T.)

Hi, Delia,
bin kein Laie und habe auch kein Halbwissen, du hast dich jetzt ( erst zeigst du immer eine ablehnende Haltung ) wieder preziese geäußert und somit alle meine bisherigen Aussagen bestätigt, aber bitte noch eine Kritik , du trägst schon diese Haltung einer generellen möglichs_ten Ablehung gegenüber Sozis in dir, da paßt nicht zu einer u m f a s s e n d e n Beratungs und - Auskunftspflicht gem §§ 13 -15 SGB I.
Ich weiß, das Kritiken unerwünsch sind,
trotzdem guten Rutsch mit billigem Sekt vom Sozialamt.
Außerdem muß ( steht ganz klar im BSHG) die Sozi umgewnadelt werden und zwar auf schriflichen Antrag, macht du die Leute denn daruaf aufmerksem im Rahmen der Beratungspflicht wie o.g.

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Hi Marco, laß dich nicht von Delia herunterziehen´, du hast grundsätzlich Anspruch auf Sozi Leistungen wie BAFÖg Wohngeld usw. wie in den Artikel hier von mir geschildert, Delia hat es ja auch immer im nachherein so bestätigt, Mensch lös doch den Bausparvert. auf und beantrage alles. das machen tausende Bürge in Deutschland auch so.
Guten rutsch

bin kein Laie und habe auch kein Halbwissen,

Was bist du denn? Dass du selbst beim Sozialamt arbeitest, kann ich mir nicht nur aufgrund deiner Rechtschreibung nicht vorstellen…

Außerdem muß ( steht ganz klar im BSHG) die Sozi umgewnadelt
werden und zwar auf schriflichen Antrag,

Könntest du mir bitte den Paragraphen nennen?

Guten Rutsch,
Delia

Langsam reicht es!

Hi Marco, laß dich nicht von Delia herunterziehen´, du hast
grundsätzlich Anspruch auf Sozi Leistungen wie BAFÖg Wohngeld
usw. wie in den Artikel hier von mir geschildert, Delia hat es
ja auch immer im nachherein so bestätigt,

Sag mal, weißt du eigentlich, was du da von dir gibst?
Das habe ich niemals bestätigt. Meine Aussage war immer, dass Studenten grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe und Wohngeld haben. Es kann höchstens im AUSNAHMEFALL eine EINZELFALLREGELUNG sein.

Delia