Kein Bafög ohne Riesternachweis?

kein Bafög ohne Riesternachweis?

Hallo Ihr Spezis. Ich habe ein ganz heikles Thema. Seit ca. 30 Jahren haben ich „private Rentenversicherungen“ - bevor Hr. „Riester“ da überhaupt drüber nachdachte. Nunmehr möchte meine Tochter gerne BAFÖG haben, dieser wurde aber abgelehnt, weil meine Zahlungen in meine „Rentenversicherungen“ (so steht es sogar auf meinen Policen!!!) nicht anerkannt werden, weil es keine Riesterrenten sind. Ich muss irgendwie Bescheinigungen nach §92 EStG bringen. KANN HIER JEMAND HELFEN??? Es kann doch nicht sein, dass unsere „reichen“ Bafög bekommen und die untere Mittelschicht, wenn es soetwas überhaupt noch gibt und ich nicht sogar schon frecherweise aus der Unterschicht meine Tochter studieren lasse, überhaupt nicht bekommen sollen und zahlen dürfen!!! ICH BRAUCHE HIER DRINGEND HILFE, WIE WIR WENIGSTENS ETWAS BAFÖG BEKOMMEN KÖNNEN. BITTE!!!

DANKE!

Hallo Egol,

ich bin zwar kein Experte, was BAFÖG angeht, aber zum Thema Rentenversicherungen kann ich etwas sagen.

Der entscheidende Unterschied zwischen der „Riester-Rente“ und einer privaten Rentenversicherung ist, dass es sich um eine Leibrente handelt. Sie ist also ähnlich zu sehen, wie die gesetzliche Rentenversicherung, denn auch hier hat ja nur der betreffende Rentner etwas davon und nach seinem Ableben ggf. noch die Witwe.

So verhält es sich auch bei der Riester-Rente. Die Zahlungen erhält nur der Versicherte und auch frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Die Witwe nur dann, wenn sie einen eigenen Vertrag hat. Kinder gehen so gut wie immer leer aus.

Die private Rentenversicherung wiederum, ist - wenn auch meist mit üblen Verlusten - bereits vorher verfügbar und kann ggf. auch
als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden. Dem wollte der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben und hat entsprechende Einschränkungen bei der geförderten Rente erlassen.

Soviel zum Thema Riester. Hinsichtlich BAFÖG sehe ich da keine guten Chancen. Aber vielleicht antwortet noch ein anderer, der auf diesem Gebiet bewandert ist.

Viel Erfolg.

S. Heddinga

Auch wenn ich kein Spezi bin, hier der Versuch einer Antwort:

Man mag es als ungerecht empfinden, das Riesterzahlungen zu einer Verminderung des anzurechnenden Einkommens führen, andere Versicherungen aber nicht, aber das ist halt so. Kommentare zu Reichen und Mittelschicht helfen hier nicht weiter.

Ansonsten empfehle ich, den Becheid noch einmal genau anzusehen: Abgelehnt wird Bafög ja vermutlich wegen zu hoher Einkünfte (von denen eben die Versicherungsbeiträge nicht abgezogen werden) - meist ist die Aufregung darüber, dass ein Beitrag nicht zur Verminderung des anzurechnenden Einkommens führt, viel Lärm um nichts; entscheidend ist ja, dass das Einkommen zu hoch ist!

LG

figuralis

… Daemlich, aber wahr: nur die Zahlungen in staatlich geförderte plaene können vom Einkommen angezogen werden. Nur eine von vielen skurrilen Regelungen bei der Ermittlung des BAföG Anspruchs.
Viele Grüße
Tinastar

Das Bafög wurde mit Sicherheit abgelehnt, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist. da helfen auch Zahlungen in einen Riester-Vertrag nichts. es trifft nicht zu, dass Reiche Bafög bekommen und die untere Mittelschicht nicht.