Hallo Forum,
kann ein Unternehmen, sagen wir mal Handynetzbetreiber, zusätzliche Gebühren dafür verlangen, weil kein Bankeinzug vereinbart ist?
Gruß Reni
Hallo Forum,
kann ein Unternehmen, sagen wir mal Handynetzbetreiber, zusätzliche Gebühren dafür verlangen, weil kein Bankeinzug vereinbart ist?
Gruß Reni
Hallo,
kann ein Unternehmen, sagen wir mal Handynetzbetreiber,
zusätzliche Gebühren dafür verlangen, weil kein Bankeinzug
vereinbart ist?
Ja. Sofern es so im Vertrag oder in den AGB steht.
Also in dem, was man unterschrieben hat oder zur Kenntnis genommen hat vor Vertragsabschluss.
Ist man mit den Bedingungen nicht einverstanden muss man ja nicht unterschreiben. So einfach ist das.
Liebe Grüße
Timi
Ja. Sofern es so im Vertrag oder in den AGB steht.
Also in dem, was man unterschrieben hat oder zur Kenntnis
genommen hat vor Vertragsabschluss.
Genauer gesagt sind die AGB ja Bestandteil des Vertrages.
Ist man mit den Bedingungen nicht einverstanden muss man ja
nicht unterschreiben. So einfach ist das.
Goldrichtig.
Levay