Hallo, ich beziehe seit Juli eine kleine Rente und liege damit unter dem Sozialsatz, dies habe ich der GEZ mitgeteilt und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10, um Befreiung der Rundfunkgebühr gebeten. Einen Einkommensnachweis habe ich dem Schreiben beigefügt. Nun kommt der Hammer, ich soll ab Juli GEZ bezahlen, ich kann nicht das Geld aufbringen, wenn ich schon unter dem Existenzminimum liege. Wie kann ich mich wehren? Ignorieren die einfach das Urteil.
Ich Danke für Eure Antworten
LG
Hallo, ich beziehe seit Juli eine kleine Rente und liege damit
unter dem Sozialsatz, dies habe ich der GEZ mitgeteilt und
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3269/08, 1
BvR 665/10 und 1 BvR 656/10, um Befreiung der Rundfunkgebühr
gebeten. Einen Einkommensnachweis habe ich dem Schreiben
beigefügt. Nun kommt der Hammer, ich soll ab Juli GEZ
bezahlen, ich kann nicht das Geld aufbringen, wenn ich schon
unter dem Existenzminimum liege. Wie kann ich mich wehren?
Ignorieren die einfach das Urteil.
Ich Danke für Eure Antworten
LG
Zuerst stelle ich mir ja nun die Frage, wie man der abGEZockt überhaut freiwillig irgend etwas mitteilen kann. So langsam aber sicher müsste es sich doch hnreichend herumgesprochen haben, dann man „mit dem Teufel keine Geschäfte“ macht.
Nun ja, nachdem das Kind also mal wieder in den Brunnen gefalllen ist, kann ich anhand deiner gegebenen Angabe nur Folgendes sagen:
- wenn du mit deiner Rente unter dem Sozialsatz liegst, dann hast du ja auch Anspruch auf aufstockende Leistungen deiner Sozialbehörde bis auf den gültigen Sozialsatz.
2, in dem Falle bekommst du einen entsprechende Leistungsbescheid und, wenn dein Sozialsachbearbeiter ausgeschlasfen ist, auch automatisch dazu eine entsprechende Becheinigung für die abGEZockt. - Falls du vorher noch nicht bei der abGEZockt gemeldet warst, bevor du deinen Rentenbescheid erhalten hast, warum hast du dich dann überhaupt zu diesem Zeitpunkt noch angemedet? Am 1.1.2013 muss ohnehin jeder Haushalt - sofern er keine Befreiung ergattern kann - Gebühren zahlen, ob er nun Geräte hat oder nicht, ob er taub, blind und/oder sonstwas ist.
Beibt nun noch die Frage offen, wann du dich bei der abGEZockt gemeldet hast, nachdem du über die Rentenhöhe Bescheid wustetst und was du denen mitgeteilt hast, seit wann du Geräte betreibst.
Warum lehnt die abGEZockt es eigentlich mit welchen konkrten Gründen ab, dir eine Gebührenbefreiung zu gewähren?
Eine gute Möglichkeit, zu deinem aktuellen Fall zugeschnittene Meinungsbildungen zu erfahren, wäre, wenn du dich mal bei: http://gez-boykott.de einloggen würdest.
Ein weiterer Tip: sprich doch mal deinen zuständigen Sozialamtssachbearbeiter an und lasse dich mal von dem beraten oder informieren. Dafür sind die schliesslich auch zuständig.
Und im schlimmsten aller Fälle wirst du wohl nicht umhin kommen, deine Gebühren zu bezahlen.
Du kannst ja auch deine Geräte alle mal (so als ob) abmelden, dann brauchtest du nur fr den dazwischen liegenden Zeitraum noch die Gebühren nachzahlen,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Danke für die Antwort, aber ich war doch schon bei der GEZ angemeldet ich hatte vorher Harz 4 bezogen, bekam da aber mehr Geld als was ich jetzt mit der Rente bekomme und deswegen musste ich einen Antrag auf Befreiung stellen. Ich liege mit meinem Einkommen unter dem Existenzminimum. Grundsicherung bekomme ich nicht weil ich noch eine Rentenversicherung am Laufen habe die den Freibetrag geringfügig übersteigt. Die Renteninformation habe ich erst Mitte des Monats erhalten. Ich muss jetzt 2 Monate von Harz4 leben da ja die Rente erst am Ende des Monats gezahlt wird und dann soll ich auch noch GEZ bezahlen. Ich weiß nicht mehr weiter. Die ignorieren einfach das Urteil, dass es nicht sein kann, dass Sozialhilfeempfänger besser gestellt sind als die, die keine staatlichen Mittel erhalten.
Danke für die Antwort, aber ich war doch schon bei der GEZ
angemeldet ich hatte vorher Harz 4 bezogen, bekam da aber mehr
Geld als was ich jetzt mit der Rente bekomme und deswegen
musste ich einen Antrag auf Befreiung stellen. Ich liege mit
meinem Einkommen unter dem Existenzminimum. Grundsicherung
bekomme ich nicht weil ich noch eine Rentenversicherung am
Laufen habe die den Freibetrag geringfügig übersteigt. Die
Renteninformation habe ich erst Mitte des Monats erhalten. Ich
muss jetzt 2 Monate von Harz4 leben da ja die Rente erst am
Ende des Monats gezahlt wird und dann soll ich auch noch GEZ
bezahlen. Ich weiß nicht mehr weiter. Die ignorieren einfach
das Urteil, dass es nicht sein kann, dass Sozialhilfeempfänger
besser gestellt sind als die, die keine staatlichen Mittel
erhalten.
Guten Abend Peppelmeller,
hättest du das gleich so dargestellt…
Du kriegst also aktuell (als Übergang) Hartz IV. Gut in unserem Sinne jedenfalls. Du hast ja einen entsprechenden Leistungsbescheid von der ARGE, wenn ich das richtig sehe. So, dann soltest du zur ARGE marschieren und dort aufgrund des dir ertreilten Leistungsbescheides die Bescheinigung für die Befreiung von der Rundfunkgebühr verlangen. Masche das schriftlich und nimm neben dem Origianl auch eine Durchschrift davon mit, die du dann demm Sachbearbeiter vorlegst und die Bestätigung darauf verlangst, das du die Befreiungsbescheinigung abholen wollest bzw. beantragt hatg, dir diese Bescheinigung auszustellen und auszuhändigen.
Damit ersparst du dir auch gegenüber der abGEZockt die Hergabe oder erneute Hergabe des Leistungsbescheides.
Ich denke, dass dier SB der ARGE, wenn er nicht ein besonders grosses A… ist, dir die Bescheinigung ohne Schwierigkeite her gibt.
Diese sendest du dann, nachdem di dir eine Kope der Bescheinigung gemacht hast, an die abGEZockt und weist nochmals darauf hin, dass du für den zur Zahlung aufgeforderten Zeitraum befreiungsberechtigt warst und andauernd bist.
Sollte sich die abGEZockt weigern, musst du nur genau so frech.-dreist sein wie die und Du meldest kurzerhand ab sofort deineRundfunkgeräte ab. Die kannst du ja wegen Kurzschluss oder sonstwas, auf den Sperrmüll gegeben haben. Bei den Schweineprogreammen, die man uns zumutet, kann man gut und gerne auf Rundfunkgeräte verzichten.
Und denke daran: lasse3 niemals einen Drcker von der abGEZockt ins Haus und rede auch nicht mit denen, auch wenn die drohen und tobhen und blau anlaufen.
Was, von der abGEZockt sind Sie? Tür zu und fertig. Klingelt der erneut oder klingelt der Sturm, die Türe nur wieder einen kleinen (!) Spalt aufmachen und ihn aus dem haus verweisen und ihm Hausverbot aussprechen. Falls es notwendig erscheint, drohe ihm mit einer Anzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruchs und sage ihm, du würdest die Polizei rufen, wenn er sich nicht vom Acker macht.
Höflichkeit ist eine Zier, bei den abGEZockt-Drückern gehts nur ohne ihr!
Die Drücker haben keinerlei andere Rechte als jeder Otto-Normalverbraucher auf und alle Drohungen und angeb lchen „Sruckmittel“ sind frei erfunden von denen, nach dem Motto: vielleicht ist der ja doof und glaubt mir das.
Ich würde vorsorglich noch vor Ablauf dieses Monats meine Rundfunkgerte abmelden, wie schon geagt. Machst du das erst nächsten Monat, musst du noch einen Monat mehr bezahlen!
Und dann können dir die Ju8ngs von der abGEZockt den Buckel lrunter rutschen. Bis zum 1.1.2013 ist es eh nicht mehr sos lang und dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus und evl. sehen wir uns dann wieder hier
Wenn du das soweit erledigt hast, dann brauchst du auf weitere Mahnschreiben der abGEZockt nicht mehr zu reagieren. Lasse die einfach leerlaufen.
Und wenn es gar nicht anders geht, nimm deinen Leistungsbescheid und gehe zum Amtgericht und beantrage dort die Beratungshilfe bzw,. einen Beratungshilfeschein. Bei deiner Einkommensituation kriegst du den ohne Probleme. Dann kannst du dir selbst einen Anwalt deines Vertrauens aussuchen mit dem Schein und der regelt das Weitere für dich. Kosten tut das in dem Falle auch nix, denn du liegst ja weit unter der Bedürftigkeits- bzw. Pfändungsfreigrenze
In diesem Sinne, nochmals,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Hallo, zu deiner Frage,
war es ein richtiger Antrag?
die Anwort jetzt, ist das die Antwort auf deinen Antrag oder ein zufälliges Schreiben?
Wenn ja, dann gehe doch sofort in den Widerspruch, dann muß der Antrag nochmal von einer anderen Stelle bearbeitet werden. Wenn das auch nicht hilft und du wirklich eine so kleine Rente und kein Vermögen hast, gehe zu einem Anwalt, beantrage Prozeßkostenhilfe und laß dich vom ihm in der Sache vertreten. Das kostet dich dann gar nichts.
Vie Erfolg
Nein, ich hatte das letzte mal Harz4 ende Mai für Juni bekommen. Die Rente wird aber erst ende Juli für Juli ausgezahlt. Mein Harz4 Bezug ist im Monat Juni ausgelaufen.
LG
Nein, ich hatte das letzte mal Harz4 ende Mai für Juni
bekommen. Die Rente wird aber erst ende Juli für Juli
ausgezahlt. Mein Harz4 Bezug ist im Monat Juni ausgelaufen.
LG
–
Guten Morgen Peppelmueller,
Dann schlage ich angesichts der Gessamtumstände einmal mehr vor, die Möglichkeit der Gewährung der Beratungshilfe über das Amtsgericht in Anspruch zu nehmen und einen Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens aufzusuchen.
Darüber hinaus würde ich persönlich mich ebenfalls stur stellen und nicht zahlen.
Siehe dazu auch meine vorangegangenen Ausführungen.
Mit freundlichem Gr4uss
Pierre Mensah
Danke, ich habe gerade ein Beratungsgutschein beantragt.
Die GEZ scheut einen möglichen Prozess nicht. Somit könnten Sie entprechend Widerspruch einlegen, alle Widersprüche dokumentieren (per Einschreiben) und vor Gericht gehen.
Lassen Sie die Mahnungen unbeachtet, kommt der Gerichtsvollzieher und versucht die zwangsweise Beitreibung der GEZ-Gebühren.
Die Urteile selbst sind mir unbekannt.
MFG