Hallo Ann-Kathrin,
in dem, was du hier schreibst, kann ich mich sehr gut wiederfinden.
Mein Erzeuger hatte seinerzeit auch ein 2-wöchiges Besuchsrecht, machte meine Mum schlecht, wo es nur ging und hatte zudem an den Besuchswochenenden oft Dienst in der Klinik, so daß ich mit seiner Frau und deren Tochter die meiste Zeit der Wochenenden verbrachte.
Etwa in dem Alter deiner Nichte fing ich dann auch an, zu rebellieren…ich wollte einfach nicht mehr zu meinem Erzeuger und verschwand einfach, kurz bevor er kam, um mich abzuholen.
Das war eine schlimme Zeit, weil mein Erzeuger eben auf diesem Besuchsrecht bestand und dann sogar mit der Polizei anrückte, weil er meinte, meine Mutter hätte mich versteckt.
Meine Mum war damals ziemlich im Streß, weil sie auf der einen Seite nicht wollte, dass man den Eindruck gewinnen könne, sie wolle sich in irgendeiner Form rächen…auf der anderen Seite war eben ich, die immer agressiver wurde nach diesen Besuchswochenenden und alles tat, um dort nicht hinzumüssen.
Meine Mum hat dann mit Hilfe ihres Anwalts das Verfahren wieder aufgenommen…ich mußte vor Gericht aussagen…eigentlich wollte sie mir das ersparen, aber es mußte sein. Ich saß alleine mit dem Richter in einem kleinen Raum neben dem Verhandlungssaal und mußte eben erklären, warum ich meinen Vater nicht mehr besuchen wollte.
Auf Grund meiner „Aussage“ dem Richter gegenüber mußte ich dann zu einem Kinderpsychologen, der abchecken sollte, inwiefern meine Aussage glaubwürdig ist…und ob evtl. doch etwas anderes dahintersteckte.
Der Psychologe bestätigte dem Gericht, dass mir diese Besuchswochenenden absolut nicht bekämen und so mußte ich nur noch alle 2 Wochen für 4 Stunden zu meinem Erzeuger.
Irgendwann schlief das dann ein, weil mein Erzeuger wohl nicht die Lust hatte, für 4 Stunden so einen Aufwand zu betreiben (er wohnte etwas weiter weg).
Es war eine Tortur…Gericht, Psychologe usw…aber es hat sich für mich auf jeden Fall gekohnt !
Nun war das alles 1975…heute wird man vermutlich doch etwas anders verfahren.
Auch wenn ich so meine Schwierigkeiten mit den Jugendämter habe (emotional), so denke ich, es wäre klug, deine Schwester würde ihre Situation dort einmal schildern. Deine Nicht ist alt genug, als dass sie Stellung nehmen kann und dem Sozialarbeiter beim Jugendamt erzählen sollte, was sie möchte bzw. was sie nicht möchte.
Ich denke, eine andere Möglichkeit als das Gespräch mit dem Jugendamt suchen, wird es nicht geben.
Ihr habt ja die Möglichkeit, den Sozialarbeiter zu wechseln…es kann nicht sein, dass der soziale Dienst vom Jugendamt nur stur nach Paragraphen geht.
Es geht hier um Kinder, als um ganz individuelle Wesen…wenn das Jugendamt sich wirklich so stur stellt, dann sehe ich als allerletzte Möglichkeit nur noch einen Anwalt.
Zumindest erstmal für eine Beratung…danach kann deine Schwester dann entscheiden, ob sie klagen will oder nicht.
Bevor man allerdings den Schritt zum Gericht geht, sollte deiner Schwester klar sein, dass das u.U. ein Spießrutenlauf wird, in dem sehr unangenehme Dinge gesagt und gefragt werden.
Vielleicht reicht auch eine richterliche Anhörung deiner Nichte, ohne gleich eine Verhandlung zu eröffnen.
Es besteht ja offensichtlich ein Gerichtsbeschluß über das Besuchsrecht. Hier sollte man anknüpfen.
Nur braucht man m.E. dazu den Rat und die Unterstützung eines Anwalts.
Ich wünsche euch alles Gute !
Greetings,
Vanessa