Kein Bock auf vater

Hallo ihr Experten! meine Schwester hat eine 7 jährige Tochter, sie war nicht verheiratet. Bisher hat die Kleine Ihren vater alle 2 wochen besucht. Aber seit einiger zeit Hat sie keine Lust meht zu ihrem vater zu gehen. Nach intensiven Fragen seitens meiner Schwester stellte sich heraus, das ihr vater sehr schlecht über ihrer Mutter spricht. Seit dem hat sie keine Lust mehr auf ihren Vater.Sie täuscht jedesmal Magenbeschwerden vor. Der Vater selber besteht auf sein Umgangsrecht.Muss meine Schwester ihr Kind zwingen zum Vater zu gehen? Meine Schwester ist verzweifelt.
Das Jugendamt Kann man vergessen. Die gehen nach ihren Paragraphen. Zum Wohl des Kindes ???.

mfg…Ann-Kathrin

Liebe Ann - Kathrin,

ein sicherlich nicht sehr zufriedenstellender Zustand für Deine
Nichte. Bewerten kann man das so sicher nicht , ohne die dafür notwendigen Hintergrundinformationen.

Wie lange war Deine Schwester mit dem Kindesvater zusammen ?
Lebt sie in einer neuen Beziehung ?
Wennn ja - wie lange ?

Das Jugendamt : -----> Arbeitsbeschaffungsnahme. Sonst nichts.

Da sitzen zum großen Teil Leute - denen das im Grund egal ist.
Keine Ahnung. - Keine eigenen Kinder. Beamte.

Sollte Deine Nichte es wirklich nicht wollen, und diese Symptome
auftreten, nie zwingen. Bringt nichts. Gefühle - auch für einen Vater, kann man nicht erzwingen. Nicht beim Jugendamt . und nicht bei Gericht…

Dennoch - Deiner Schwester alles Gute

Gruss - TOM

Hallo Tom

Das Jugendamt : -----> Arbeitsbeschaffungsnahme. Sonst
nichts.

Da sitzen zum großen Teil Leute - denen das im Grund egal ist.
Keine Ahnung. - Keine eigenen Kinder. Beamte.

Nach zwei Jahren auf dem Jugendamt hab ich den Job als Sozialarbeiter dort geschmissen
Der beschissenste Job den ich mir vorstellen kann (neben der Polizei:wink:)
holst du ein Kind aus ner Familie --> übertreibst du schamlos und mischt dich in Sachen ein wo du dich rauszuhalten hast, weil die Familie ist immer besser wie Heim —> und bekommst womöglich Ärger mit Anwalt und Gericht
holst du ein Kind nicht aus ner Familie—> bist du ein fauler, verantwortungsloser, ahnungsloser Beamter —> und bekommst womöglich Ärger mit Anwalt und Gericht
aber eins ist sicher: in beiden Fällen prügelt die Öffentlichkeit/Presse (oder jemand anderes im Internet) auf auf die faulen ahnungslosen kinderlosen Beamten denen doch alles egal ist ein.

Es gibt übrigens auch noch andere Beratungsstellen im Jugendbereich (evtl Caritas oder Diakonie nachfragen) und hin und wieder gibts auf Jugendämtern auch mal engagierte Mitarbeiter die in einem Fall mal was zum Kindswohl entscheiden

Gruß
Bernd

Hallo Ann-Kathrin,

in dem, was du hier schreibst, kann ich mich sehr gut wiederfinden.

Mein Erzeuger hatte seinerzeit auch ein 2-wöchiges Besuchsrecht, machte meine Mum schlecht, wo es nur ging und hatte zudem an den Besuchswochenenden oft Dienst in der Klinik, so daß ich mit seiner Frau und deren Tochter die meiste Zeit der Wochenenden verbrachte.

Etwa in dem Alter deiner Nichte fing ich dann auch an, zu rebellieren…ich wollte einfach nicht mehr zu meinem Erzeuger und verschwand einfach, kurz bevor er kam, um mich abzuholen.

Das war eine schlimme Zeit, weil mein Erzeuger eben auf diesem Besuchsrecht bestand und dann sogar mit der Polizei anrückte, weil er meinte, meine Mutter hätte mich versteckt.

Meine Mum war damals ziemlich im Streß, weil sie auf der einen Seite nicht wollte, dass man den Eindruck gewinnen könne, sie wolle sich in irgendeiner Form rächen…auf der anderen Seite war eben ich, die immer agressiver wurde nach diesen Besuchswochenenden und alles tat, um dort nicht hinzumüssen.

Meine Mum hat dann mit Hilfe ihres Anwalts das Verfahren wieder aufgenommen…ich mußte vor Gericht aussagen…eigentlich wollte sie mir das ersparen, aber es mußte sein. Ich saß alleine mit dem Richter in einem kleinen Raum neben dem Verhandlungssaal und mußte eben erklären, warum ich meinen Vater nicht mehr besuchen wollte.

Auf Grund meiner „Aussage“ dem Richter gegenüber mußte ich dann zu einem Kinderpsychologen, der abchecken sollte, inwiefern meine Aussage glaubwürdig ist…und ob evtl. doch etwas anderes dahintersteckte.

Der Psychologe bestätigte dem Gericht, dass mir diese Besuchswochenenden absolut nicht bekämen und so mußte ich nur noch alle 2 Wochen für 4 Stunden zu meinem Erzeuger.

Irgendwann schlief das dann ein, weil mein Erzeuger wohl nicht die Lust hatte, für 4 Stunden so einen Aufwand zu betreiben (er wohnte etwas weiter weg).

Es war eine Tortur…Gericht, Psychologe usw…aber es hat sich für mich auf jeden Fall gekohnt !

Nun war das alles 1975…heute wird man vermutlich doch etwas anders verfahren.

Auch wenn ich so meine Schwierigkeiten mit den Jugendämter habe (emotional), so denke ich, es wäre klug, deine Schwester würde ihre Situation dort einmal schildern. Deine Nicht ist alt genug, als dass sie Stellung nehmen kann und dem Sozialarbeiter beim Jugendamt erzählen sollte, was sie möchte bzw. was sie nicht möchte.

Ich denke, eine andere Möglichkeit als das Gespräch mit dem Jugendamt suchen, wird es nicht geben.

Ihr habt ja die Möglichkeit, den Sozialarbeiter zu wechseln…es kann nicht sein, dass der soziale Dienst vom Jugendamt nur stur nach Paragraphen geht.
Es geht hier um Kinder, als um ganz individuelle Wesen…wenn das Jugendamt sich wirklich so stur stellt, dann sehe ich als allerletzte Möglichkeit nur noch einen Anwalt.
Zumindest erstmal für eine Beratung…danach kann deine Schwester dann entscheiden, ob sie klagen will oder nicht.
Bevor man allerdings den Schritt zum Gericht geht, sollte deiner Schwester klar sein, dass das u.U. ein Spießrutenlauf wird, in dem sehr unangenehme Dinge gesagt und gefragt werden.

Vielleicht reicht auch eine richterliche Anhörung deiner Nichte, ohne gleich eine Verhandlung zu eröffnen.
Es besteht ja offensichtlich ein Gerichtsbeschluß über das Besuchsrecht. Hier sollte man anknüpfen.

Nur braucht man m.E. dazu den Rat und die Unterstützung eines Anwalts.

Ich wünsche euch alles Gute !

Greetings,
Vanessa

Hallo Ann-Kathrin,
ich will hier kurz meine Erfahrungen beschreiben.
Meine Tochter war elf, als ich mich scheiden ließ. Anfangs gings mit ihrem Erzeuger so lala, es wurde jedoch mit der Zeit immer schlimmer. Das gleiche Thema, wie bei Deiner Nichte. Sie kam weinend vom Wochenende nach Hause, ließ sich entweder gar nicht mehr ansprechen, oder schmiss sich in meine Arme.
Ich konnte mit dem „Menschen“ vom Jugendamt so gar nichts anfangen, aber seltsamerweise kam meine Kurze sehr gut mit ihm klar. Also hat sie immer mal wieder alleine Gespräche mit ihm geführt.
Der nahm sich dann auch ihren Erzeuger zur Brust, geholfen hat`s nur kurzzeitig.
Mit 14 Jahren hat meine Tochter dann entschieden, das sie auf ihren Erzeuger verzichten möchte. 1 1/2 Jahre strikte Trennung, jetzt ruft er ab und zu mal an.
Ich weiß,der Altersunterschied zwischen den Kindern ist sehr groß, meine Tochter hatte da einen Vorteil, aber einfacher war es trotzdem nicht.
Ich kann Deiner Schwester nur folgendes raten:
Wenn es beim Jugendamt jemanden gibt, den ihre Tochter mag, dann diesen Kontakt nutzen und pflegen. Auch wenn der Mensch den Erwachsenen „unangenehm“ oder wie auch immer erscheint. Meine Tochter hat diese Person, der auch noch etwas „neutrales amtliches“ für sie darstellte, sehr gut getan.
Good luck
Linde

Hi Ann-Kathrin,

zwei Fragen hätte ich da schon:

Gibt es eine Regelung bezüglich des Besuchsrechts des Kindesvaters?
Und wie ist das Sorgerecht geregelt?

Gruß,
Francesco

hi bernd,

ich glaube dir deine darstellung und denke, ich kann damit was
anfangen. egal was du machst , es ist scheiße.

eben deshalb - weil ein antagonistischer Widerspruch - kannst du
( wir ) das jugendamt knicken. aber volle Kanone.

…ich habe den terz mit den tanten da hinter mir, und habe für meine ( fast ) erwachsene tochter und mich unseren eigenen weg gefunden, ohne das gelabere der kindesmutter , die das ganze nur als plattform zur selbstdarstellung gebrauchen wollte, und ohne hohle anregungen der tanten vom amt.

…hilf dir selbst , dann hilf dir gott… ( an den ich nicht glaube. aber irgendwie so ist es.

schade, daß du da keinen anderen ausweg hattest, dennoch
danke für deinen artikel, und alles gute.

tom

Meine Schwester hat das alleinige Sorgerecht.
Es gibt eine Besuchsregelung, die aber vom Kindesvater nicht immer eingehalten wird.

Gruss Ann-Kathrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Ann-Kathrin,

bitte entschuldige, dass ich mich so spät erst wieder melde.

Wenn deine Schwester das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch einen enormen Einfluß auf den Umgang der Tochter mit dem Kindesvater.
Unklar ist, ob die Besuchsregelung eine private Vereinbarung zwischen deiner Schwester und ihrem Ex ist, oder ob diese Besuchsregelung durch einen Gerichtsbeschluß festgelegt worden ist.
Wenn sie auf einer privaten Vereinbarung beruht, kann sie auch durch einseitige Erklärung geändert oder beendet werden.
Dann könnte deine Schwester die Kontakte abbrechen und darauf hinweisen, dass sich die Tochter nicht wohl fühle und keinen Kontakt mehr möchte.
Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, kann sie aus dem gleichen Grund den Kontakt abbrechen und desweiteren angeben, dass die Besuchsregelung von dem Kindesvater nicht eingehalten würde und ihr wegen der Unregelmäßigkeiten weitere Besuche nicht zuzumuten sind.
Sollte der Kindesvater versuchen, sein gerichtliches Besuchsrecht mit Hilfe der Behörden (Jugendamt) durchzusetzen, kann man ihm das Leben schwer machen. Zum Beispiel sind Fälle bekannt, in denen die Mutter das Kind nur 5 Minuten warten ließ. Als der Vater dann nach 30 Minuten erschien, um sein Kind abzuholen, verweigerte sie die Herausgabe mit der Begründung der Verspätung. Das funktioniert und ist ein pädagogisches Mittel zur Pünktlichkeit.

Gruß,
Francesco