Kein Bußgeldbescheid trotz Anhörungsbogen

Hallo!

Im Februar diesen Jahres wurde ich auf der Autobahn mit mehr als 42 km/h geblitzt.
Ende März kam nun der Anhörungsbogen in Haus, den ich auch brav ausgefüllt hatte (ja, ich habe es zugegeben!). Den Anhörungsbogen habe ich am Tag darauf sofort zurückgesandt.

Jetzt sind seitdem 2 Monate vergangen und ich habe noch keinen Bußgeldbescheid bekommen.

Meine Frage ist nun, wann die Verjährung eintritt. Ich habe mal gehört, dass ab Zusendung des Anhörungsbogen die 3-Monats-Frist gilt.
Demnach müsste ich nur noch einen Monat warten und wäre dann raus aus der Sache??

Oder kann es sein, dass die Behörde auch mal ein Verfahren verschlampt??

Hallo,
die Verjährung wurde durch den Anhörungsogen unterbrochen und beginnt von neuen zulaufen.
Wie du richtig erkannt hast, hat die Behörde noch gute einen Monat Zeit um einen Bußgeldbescheid anzuordnen.
Es muß dir nicht innerhalb der First zugehen, sondern nur angeordnet werden.
Der Bußgeldbescheid muß dann innerhalb von 14 Tagen nach den Datum auf den Brief bei dir eingegangen sein.

Unabhängig davon, ob sie wirklich „auf der Autobahn mit mehr als 42 km/h geblitzt“ worden, oder eher die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 42 km/h überschritten hatten :smile: möchte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, beträgt die Verjährungsfrist nur drei Monate. Sie begann mit der Beendigung der Ordnungswidrigkeit; in ihrem Fall am Tag, als Sie geblitzt worden. Sendet die Behörde innerhalb dieser drei Monate einen Bußgeldbescheid ab, verlängert sich die Verjährungsfrist insgesamt ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit auf sechs Monate. Beachten Sie bitte, dass der Tag der Absendung des Bußgeldbescheides und nicht der Zugang ausschlaggebend ist.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat, würde ich mich sehr freuen.

Naja, die Höchstgeschwindigkeit wurde um mehr als 42 km/h überschritten. Demnach erwartet mich ein Führerscheinentzug von 1 Monat.

Der Verstoß war Mitte Februar gewesen. Der Anhörungsbogen erreichte mich - wie oben genannt - Ende März. Diesen habe ich auch direkt ausgefüllt und zurückgeschickt.
Bis heute ist jedoch kein Bußgeldbescheid erlassen worden, bzw. bei mir angekommen.

Ich gehe mal davon aus, dass ab Zusendung des Anhörungsbogen eine Verjährungsfrist von 3 Monaten gilt?!

Es bleibt grundsätzlich gemäß § 26 Abs. 3 StVG, § 31 Abs. 1 OWiG, § 31 Abs. 3 Satz 1 OWiG bei den drei Monaten. Die Verjährung kann aber gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen sein, wenn die dort genannten Voraussetzungen durch den Anhörungsbogen erfüllt wurden, was Sie sich im Einzelfall genau anschauen sollten. Nach der Unterbrechung beginnt die dreimonatige Verjährungsfrist neu zu laufen.