(Kein) Dach überm Balkon

Hallo!

Folgende Situation:
A hat Wohnung mit Balkon gemietet. Über dem Balkon is keinerlei Dach oder ähnliches. A ist genervt, da er/sie den Balkon bei Regen nicht nutzen kann. Ist ein VM verpflichtet, über jedem Balkon für ein Dach zu sorgen?

Falls es von Belang ist:
Das Haus ist BJ 1936 u wurde vor ca 9 Jahren modernisiert u erweitert (angebaut u Balkons angebracht). Die Wohnung befindet sich im 2. OG, über dem Bakon ist nur freier Himmel.

Sollte A sich selber um ne „Balkon-Abdeckung“ bemühen (müssen):
Kann VM einem festen Dach (von Fachfirma) widersprechen u von A die Anschaffung einer einziehbaren Markise verlangen? Voraussetzung ist selbstverständlich die fachgerechte Montage durch eine Fachfirma.

Meine persönliche Meinung hierzu:
In D gilt Vertragsfreiheit, A wusste nach der Wohnungsbesichtigung, worauf er sich einlässt (OpenAir-Balkon).

Aber was sagen die Spezis dazu?

Gruss

Mutschy

Hi Mutschy,

Ist ein VM verpflichtet,
über jedem Balkon für ein Dach zu sorgen?

nein.

Sollte A sich selber um ne „Balkon-Abdeckung“ bemühen
(müssen):

A darf ohne Zustimmung des Vermieters nichts anbauen. Er darf einen Sonnenschirm aufstellen.

Kann VM einem festen Dach (von Fachfirma) widersprechen u von
A die Anschaffung einer einziehbaren Markise verlangen?

VM kann A jegliche Änderung verbieten, falls schon gebaut oder montiert wurde, den Rückbau verlangen.

Gruß Ralf

Danke u ein * dafür owT
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