Kein DBA mit Hong Kong?

Liebe/-r Experte/-in,

auf Eure Hilfe werde ich mich sehr Freuen.

BEISPIEL :

Person A, hat in Dezember 2009 ein Job in Hong Kong angenommen mit ein Probezeit von 3 Monaten.
A ist Ausländer mit unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland und ist in Deutschland angemeldet, daher auch in Deutschland meiner Meinung nach Steuerpflichtig.

A hat die Probezeit bestanden und hat vor sich von D. Abzumelden und nach HK auswandern.

Da Deutschland und Hong Kong kein DBA haben, wird das Gehalt von A in Deutschland versteuert. A hat auch Umzugskosten nach HK von den Arbeitgeber nach der Probezeit erhalten.

Meine Fragen:

  1. Werden die Umzugskosten von A nach HK in Deutschland versteuert, oder sind die als Spesen zu betrachten und nicht versteuert werden müssen?
    Wenn JA, kann A die Fluge nach HK und die Miete in HK für Dezember (Probezeit) von Steuern absetzen?

  2. Da A in Jahr 2010 weniger als 6 Monaten in D. war (Abmeldung von D. ist in März 2010 erfolgt) sind die Ankünfte von A für 2010 in D.Nicht zu versteuern? Richtig?
    Muss A trotzdem ein Steuererklärung für 2010 machen, obwohl A Ausländer ist und nicht mehr ein Wohnsitz in D. hat?

  3. Defakto ist nur Dezember 2009 in D. zu versteuern? Richtig?

  4. Wie wird das Dezember Gehalt von A in D. versteuert, wenn A die 17% an Steuer in HK schon bezahlt hat?

z.B. geschatzte 35% (D) - 17% (HK)= 18% noch in D. zu versteuern, oder 35% (D) + 17% (HK)= 52% gesamt in D zu versteuern.

Geben Sie mir bitte einen Beispiel?

Herzlichen Dank vorab!

Edis

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen !

Sorry da kann ich nichts zu sagen