Kein Dialerschutz durch Regulierungsbehörde

Hallo zusammen,

meine Tochter wollte Musik runterladen und hat winmx.de anstelle von .com angewählt.
Dann erscheint ein Pop-up, wo man dann 'ok’einzugeben hat. Jetzt habe ich gehört, daß mit diesem ‚ok‘ eine Einwahl stattfindet, die schlappe 29,95 kostet.

Hab mich dann etwas schlau gemacht und war auf der Seite der Regulierungsbehörde. Scheinbar ist dieser Dialer legal, weil gemeldet.

Aaaaber, man bekommt keinen Hinweis, was der Spaß kostet bevor man 'ok’eingibt. Das wiederum soll scheinbar nicht legal sein.

Was ist zu tun? Kann ich die Telefonrechnung zurückgehen lassen und um die Dialerkosten kürzen?
Schätze, der T-Com ist mein Verlust ziemlich egal.

Vielleicht kann ja jemand helfen.

Danke

Gruß

Tom

Hallo,

steht wirklich nirgendwo, auch nicht klein und versteckt, der Hinweis auf die kostenpflichtige Verbindung?

Gerhard

Hi Gerhard,

nope, keine entdeckt. Nicht mal winzig klein. Ich hab nen Screenshot von dem Teil, kanns hier aber leider nicht zeigen.

Gruß

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

steht wirklich nirgendwo, auch nicht klein und versteckt, der
Hinweis auf die kostenpflichtige Verbindung?

nope, keine entdeckt. Nicht mal winzig klein. Ich hab nen
Screenshot von dem Teil, kanns hier aber leider nicht zeigen.

Dann hast Du leider nicht richtig hingeschaut. Vor einer Verbindung wird leider doch ein entsprechender Hinweis angezeigt:

http://m.bsdhackers.org/stuff/dialer

Gruß,

Malte.

Aaaaber, man bekommt keinen Hinweis, was der Spaß kostet bevor
man 'ok’eingibt. Das wiederum soll scheinbar nicht legal sein.

Was ist zu tun? Kann ich die Telefonrechnung zurückgehen
lassen und um die Dialerkosten kürzen?
Schätze, der T-Com ist mein Verlust ziemlich egal.

Screenshots hast du ja schon gemacht, du solltest zusätzlich auf jeden Fall noch den Quelltext der Seite sichern, in der das ‚OK‘ einzugeben ist. Im Quelltext sind die Kosteninformationen nämlich deutlich erkennbar - aber auskommentiert! Auch ist dort erkennbar, dass der Link zu den Anbieterinformationen auf die Seite selbst zurückverweist.

Dies dürfte bei einem evtl. Gerichtsverfahren ein überaus starkes Argument für dich darstellen!

Für den Fall, dass du nicht weisst, wie du mit deinem Browser an den Quelltext rankommst, schicke ich dir gerne eine Kopie per Mail zu.

Gehe auch noch mal auf deren Startseite, und mache einen Screenshot vom Impressum (unter ‚Contact‘ zu finden. Dort sind nämlich Kosten von nur 0,12 Euro/min. vermerkt).

Gruss
Schorsch

Hi,

Was ist zu tun? Kann ich die Telefonrechnung zurückgehen
lassen und um die Dialerkosten kürzen?
Schätze, der T-Com ist mein Verlust ziemlich egal.

Ich denke, die Chancen sind da gering.

Screenshots hast du ja schon gemacht, du solltest zusätzlich
auf jeden Fall noch den Quelltext der Seite sichern, in der
das ‚OK‘ einzugeben ist. Im Quelltext sind die
Kosteninformationen nämlich deutlich erkennbar - aber
auskommentiert! Auch ist dort erkennbar, dass der Link zu den
Anbieterinformationen auf die Seite selbst zurückverweist.

Es wird ein sichtbar, in dem die Anbieterinfos drinstehen - ist okay, denke ich.

Dies dürfte bei einem evtl. Gerichtsverfahren ein überaus
starkes Argument für dich darstellen!

Das bezweifle ich.

Für den Fall, dass du nicht weisst, wie du mit deinem Browser
an den Quelltext rankommst, schicke ich dir gerne eine Kopie
per Mail zu.

Gehe auch noch mal auf deren Startseite, und mache einen
Screenshot vom Impressum (unter ‚Contact‘ zu finden. Dort sind
nämlich Kosten von nur 0,12 Euro/min. vermerkt).

Siehe auch meinen Screenshot…

Gruß,

Malte.

also der Screenshot den ich habe…
…zeigt definitiv keinen Preis.
Gibt es denn mehrere Popups, die man mit 'ok’bestätigen muß?
Ich mein, das Bild von Dir ist eindeutig von diese Seite, aber vielleicht kommt es erst, wenn man das andere (von mir) schon bestätigt hat.

Obwohl es mir schwer fällt, so was zu glauben.

Ich find so ne Abzocke dermaßen zum Kotzen.
Sorry, mußte sein.

Danke und schönen Gruß

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…zeigt definitiv keinen Preis.
Gibt es denn mehrere Popups, die man mit 'ok’bestätigen muß?
Ich mein, das Bild von Dir ist eindeutig von diese Seite, aber
vielleicht kommt es erst, wenn man das andere (von mir) schon
bestätigt hat.

Obwohl es mir schwer fällt, so was zu glauben.

Ich find so ne Abzocke dermaßen zum Kotzen.
Sorry, mußte sein.

Mein Screenshot ist einer von dem tatsächlichen Dialer.
Alles davor ist noch nichts, was in irgendeiner Form Kosten verursacht. Um den Dialer zu starten, muß man die heruntergeladene .exe-Datei ausführen, und da erscheint dann dieses Fenster, das ich als Screenshot eingestellt habe - also immer noch vor einer evtl. Einwahl. Ich bin da kein Experte, denke aber, daß damit den Buchstaben des Gesetzes Genüge getan ist. Der Dialer ist registriert, Hashwert und Anbieter sind deutlich erkennbar angegeben und die Einwahlkosten sind vor der Einwahl ersichtlich.

Natürlich ist das Abzocke, aber den Hauptanteil daran trägt Deine Tochter - bzw. Du. Denn: Die Gefahr durch Dialer ist lange bekannt, Schutzprogramme verfügbar und die Kosten sind angegeben.

Davon abgesehen ist der Download von urheberrechtlich geschütztem Material - und genau dafür wird WinMX i.w. benutzt - mitunter illegal.

Also nutze diesen Vorfall, um draus zu lernen. Bring Deiner Tochter bei, daß man Musik idR kaufen muß, und daß sie nicht einfach irgendwelche Dateien klicken soll, ohne sich alles, was da steht, durchzulesen. Installiere Dir ein Dialerschutzprogramm ( http://www.free-av.de/ bringt solch eine Funktionalität mit, IIRC.)

Gruß,

Malte.

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Gehe auch noch mal auf deren Startseite, und mache einen
Screenshot vom Impressum (unter ‚Contact‘ zu finden. Dort sind
nämlich Kosten von nur 0,12 Euro/min. vermerkt).

Siehe auch meinen Screenshot…

Wo hast du denn diesen Screenshot her? Dieses Bild habe ich auf der WinMX-Seite nicht angezeigt bekommen. Das mag damit zusammenhängen, dass ich ohne Grafiken und Plugins surfe, und diese Informationen ausschliesslich per Grafik dargestellt werden. Aber auch wenn ich alles aktiviere und komplett reloade ändert sich nix.

Ich bekomme lediglich ein schlichtes Textfenster ohne jeden Hinweis auf die Kosten. Muss man etwa zwingend IE nutzen, um diese Informationen angezeigt zu bekommen [*1]?

Nein, ich bleibe dabei, die Seite entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, es besteht keine Zahlungspflicht.

Gruss
Schorsch

[1] Screenshots könnte ich jetzt auch ins Web stellen - wenn ich den Tunnel über den Proxy durch die neue Firewall schon konfiguriert hätte. Derzeit daher nur per Mail verfügbar.

Gehe auch noch mal auf deren Startseite, und mache einen
Screenshot vom Impressum (unter ‚Contact‘ zu finden. Dort sind
nämlich Kosten von nur 0,12 Euro/min. vermerkt).

Siehe auch meinen Screenshot…

Wo hast du denn diesen Screenshot her? Dieses Bild habe ich
auf der WinMX-Seite nicht angezeigt bekommen. Das mag damit
zusammenhängen, dass ich ohne Grafiken und Plugins surfe, und
diese Informationen ausschliesslich per Grafik dargestellt
werden. Aber auch wenn ich alles aktiviere und komplett
reloade ändert sich nix.

Ich bekomme lediglich ein schlichtes Textfenster ohne jeden
Hinweis auf die Kosten. Muss man etwa zwingend IE nutzen, um
diese Informationen angezeigt zu bekommen [*1]?

Nein, ich bleibe dabei, die Seite entspricht nicht den
gesetzlichen Anforderungen, es besteht keine Zahlungspflicht.

Eine Seite muß auch keineswegs irgendwelchen speziellen Anforderungen entsprechen. Eine Zugangssoftware muß das aber.

Mein Screenshot ist ein solcher vom Dialerprogramm. Also von der ausführbaren Datei, die man nach Eingabe des ersten OK herunterlädt. Bis dahin ist überhaupt noch nichts interessantes passiert. Führt man diese Datei aus, erscheint das von mir dargestellte Fenster, und damit ist allen Kriterien Genüge getan.

Versteh mich nicht falsch, ich will keinesfalls Dialer-Betreibern das Wort reden, aber hier wurde der Preis der Verbindung vor einer Einwahl mitgeteilt.

Gruß,

Malte.

Mein Screenshot ist ein solcher vom Dialerprogramm. Also von
der ausführbaren Datei, die man nach Eingabe des ersten OK
herunterlädt. Bis dahin ist überhaupt noch nichts
interessantes passiert. Führt man diese Datei aus, erscheint
das von mir dargestellte Fenster, und damit ist allen
Kriterien Genüge getan.

Dein Posting weiter unten, wo du diesen Zusammenhang bereits dargestellt hattest, habe ich erst später gesehen. Es ist aber tatsächlich so, dass auf allen mir bislang bekannten Dialerseiten die Einwahlkosten spätestens in einem Popup zum ‚OK‘-Fenster erkennbar sind. Dies ist die erste Seite, wo das nicht der Fall ist.

Die rechtliche Seite in diesem Falle genauer zu untersuchen, sei den Fachleuten überlassen. Ich denke aber, dass mit einem guten Anwalt hier sehr viel zu holen ist.

Gruss
Schorsch

Mein Screenshot ist ein solcher vom Dialerprogramm. Also von
der ausführbaren Datei, die man nach Eingabe des ersten OK
herunterlädt. Bis dahin ist überhaupt noch nichts
interessantes passiert. Führt man diese Datei aus, erscheint
das von mir dargestellte Fenster, und damit ist allen
Kriterien Genüge getan.

Dein Posting weiter unten, wo du diesen Zusammenhang bereits
dargestellt hattest, habe ich erst später gesehen. Es ist aber
tatsächlich so, dass auf allen mir bislang bekannten
Dialerseiten die Einwahlkosten spätestens in einem Popup zum
‚OK‘-Fenster erkennbar sind. Dies ist die erste Seite, wo das
nicht der Fall ist.

Die rechtliche Seite in diesem Falle genauer zu untersuchen,
sei den Fachleuten überlassen. Ich denke aber, dass mit einem
guten Anwalt hier sehr viel zu holen ist.

Ich hab mal im „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern vom 9. August 2003“ nachgelesen - soweit ich das erkennen kann, wurden alle Anforderungen des Gesetzes eingehalten, konkret Registrierung und Angabe der Kosten inkl. Telefonnummer sowie Unterschreitung der Höchstgrenze von EUR 30 pro Einwahl.

Auf welcher Grundlage sollte da also was zu holen sein?

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

Ich hab mal im „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern vom 9. August 2003“
nachgelesen - soweit ich das erkennen kann, wurden alle
Anforderungen des Gesetzes eingehalten, konkret Registrierung
und Angabe der Kosten inkl. Telefonnummer sowie
Unterschreitung der Höchstgrenze von EUR 30 pro Einwahl.

Auf welcher Grundlage sollte da also was zu holen sein?

ich habe eine Website aufgerufen, die mir bestimmte Dienstleistungen verspricht. Ich gehe auf dieses Angebot ein. Mit der Eingabe von OK auf der Folgeseite bestätige ich diesen Vertrag. Von Kosten bis dato keine Rede. Vertrag abgeschlossen.

Ich muss nur noch ein Programm starten, nochmals OK eingeben, fertig.

Ohauera! Das seh’ ich ja jetzt erst! Da stehen 29,95 Euro drin! Vertrag geschlossen, selber zugestimmt! Zahlen, zahlen, zahlen.

Aber Moment: war der Vertrag nicht vorher schon geschlossen? Kommt mein Vertragspartner hier nicht mit einer nicht vereinbarten Klausel? Muss ich wirklich bei jedem Abschluss mit der Übervorteilungsabsicht meines - wohlgemerkt - Vertragspartners rechnen?

Kein Cent wird hier fällig, der Vertrag ist nichtig wie dem Schorsch und dem Malte sein Juradiplom.

Alla, bin gespannt, was draus wird
Schorsch

Saletti Schorsch,

Ich hab mal im „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern vom 9. August 2003“
nachgelesen - soweit ich das erkennen kann, wurden alle
Anforderungen des Gesetzes eingehalten, konkret Registrierung
und Angabe der Kosten inkl. Telefonnummer sowie
Unterschreitung der Höchstgrenze von EUR 30 pro Einwahl.

Auf welcher Grundlage sollte da also was zu holen sein?

ich habe eine Website aufgerufen, die mir bestimmte
Dienstleistungen verspricht. Ich gehe auf dieses Angebot ein.
Mit der Eingabe von OK auf der Folgeseite bestätige ich diesen
Vertrag. Von Kosten bis dato keine Rede. Vertrag
abgeschlossen.

Das ist erstmal eine Behauptung.

Aber Moment: war der Vertrag nicht vorher schon geschlossen?

Gute Frage! Was ich so bisher recherchiert habe, widerspricht dem eher. Aber explizit diesen Fall, also daß erst kurz vor der Einwahl der Preis genannt wird, hab ich nicht rechtlich begutachtet erblicken können.

Kommt mein Vertragspartner hier nicht mit einer nicht
vereinbarten Klausel? Muss ich wirklich bei jedem Abschluss
mit der Übervorteilungsabsicht meines - wohlgemerkt -
Vertragspartners rechnen?

Übervorteilung ist eine subjektive Bewertung der Angelegenheit (die ich durchaus teile, btw.).

Kein Cent wird hier fällig, der Vertrag ist nichtig wie dem
Schorsch und dem Malte sein Juradiplom.

Das sagst Du so in Deinem jugendlichen Leichtsinn! :wink:

Alla, bin gespannt, was draus wird

Ich auch. Ich vermute jedoch, daß der Vertrag erst mit der Einwahl zustande kommt.

Gruß,

Malte.

Danke erstmal an Schorsch und Malte…
…wenn ich die nächste Telefonrg. bekommen habe, gebe ich mal Laut, was aus der Sache geworden ist.
Ich bleibe aber dabei, es ist so wie Schorsch schon gesagt hat.
Es werden definitiv keine Kosten angezeigt, zumindest bei der ersten ‚ok‘-Eingabe.

Es wurde danach abgebrochen, so daß ich nicht weiß, was danach gekommen wäre.

Schönes WE.

Gruß

Tom