Also auch keine Sachbeschädigung??
Hallo Experten,
vielen Dank an alle für die Infos und Diskussion!
Sachlich verstehe ich es (es ist logisch), moralisch kapiere ich nicht, dass jemand ständig mein Eigentum wegschmeißen kann und mich immens schädigen kann, ohne sich im mindesten strafbar zu machen.
Wenn A nun mit einem Hammer den Schmuck im Laden zerschlägt ist es ja wohl Sachbeschädigung (§ 303 StGB), oder? Ob durch das In-die-Tasche-von-B-stecken der Schmuck beschädigt wird oder für immer ganz verschwindet, ist aber keine Sachbeschädigung?
Das sind zwei verschiedene Faktoren, einerseits die Beweisbarkeit, andererseits die Rechtslage.
Ich klau etwas und wenn mir die
Sache zu heiß wird (Polizei ist mir auf den Fersen), schmeiße
ich es in den Rhein. Und schon kann ich nicht mehr als Dieb
bestraft werden?
Es kommt auf die Absicht im Moment der Tat an. Nimmst du es in Zueignungabsicht weg, ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt, nimmst du es weg, um es unverzüglich wegzuschmeissen, läuft es auf Sachbeschädigung hinaus. Beispiel: Herr X ist vom Trompetenspiel seines Nachbarn genervt. Eines Tages sieht er die Trompete auf einem Tisch unmittelbar neben dem Zaun liegen. Er schnappt sie in einem unbeobachteten Moment und wirft sie sofort in den Mülleimer - klarer Fall von Sachbeschädigung.
Der Dieb, der sich eine Sache klaut und während der Verfolgung wegwirft, hat eine Zueignungsabsicht, und ist auch wegen Diebstahls zu bestrafen.
Leute, wenn ihr was gestohlen habt, werft es rechtzeitig weg
und ihr habt rein rechtlich gesehen nicht gestohlen?
Nur weil man etwas nicht versteht braucht man doch nicht sofort polemisch zu werden, zumal diese Aussage einfach falsch ist.