Hallo.
Es geht um folgendes. Vor 15 Jahren hat jemand ein kleines Haus gekauft zu einem Preis von 75.000 DM. Dieser Wert liegt heute noch für die Anwaltsgebühren zugrunde. Im Laufe der Jahre hat die Besitzerin ihrem Freund die Hälfte des Hauses geschenkt. Nach dem die Schmetterlinge ausgeflogen sind, möchte sie das Geschenk rückgängig machen. Das Haus soll verkauft werden, aber er gibt keine Zustimmung und möchte drin wohnen bleiben.
Darauf hin schaltete sie einen Rechtsanwalt ein. Er beriet sie 15 Minuten, setzte einen Brief an Ihren Freund auf, um ihm das Vorhaben der Besitzerin förmlich zukommen zu lassen. Ein identischer Brief ging auch an die Besitzerin, zur Kenntnisnahme, raus. Nichts passierte, denn er weigerte sich nach wie vor.
Dann riet der Anwalt seiner Mandantin, dem Freund einen Handschriftlich verfassten Brief zu schreiben. Kurz darauf kam die Rechnung von knapp 1600 € incl. MwST. Okay, es lässt sich nicht alles über einen Kamm scheren. Als mein Bruder wegen einer Vorsorgevollmacht beim Notar war, fielen Kosten in Höhe von 300 € an. Und als ein anderer Notar sogar zu meinen Eltern nach Hause kam, zwecks Beratung, belief sich die Rechnung auf 200 €
Auch wenn sich die Rechnungshöhe auf den Verkehrswert bezieht, spielt es keine Rolle, ob es sich lediglich um Schriftverkehr handelt oder um die Vertretung vor Gericht?
Gruß, warsteiner