Kein Durchblick bzgl. Rechtsanwaltgebühren

Hallo.

Es geht um folgendes. Vor 15 Jahren hat jemand ein kleines Haus gekauft zu einem Preis von 75.000 DM. Dieser Wert liegt heute noch für die Anwaltsgebühren zugrunde. Im Laufe der Jahre hat die Besitzerin ihrem Freund die Hälfte des Hauses geschenkt. Nach dem die Schmetterlinge ausgeflogen sind, möchte sie das Geschenk rückgängig machen. Das Haus soll verkauft werden, aber er gibt keine Zustimmung und möchte drin wohnen bleiben.

Darauf hin schaltete sie einen Rechtsanwalt ein. Er beriet sie 15 Minuten, setzte einen Brief an Ihren Freund auf, um ihm das Vorhaben der Besitzerin förmlich zukommen zu lassen. Ein identischer Brief ging auch an die Besitzerin, zur Kenntnisnahme, raus. Nichts passierte, denn er weigerte sich nach wie vor.

Dann riet der Anwalt seiner Mandantin, dem Freund einen Handschriftlich verfassten Brief zu schreiben. Kurz darauf kam die Rechnung von knapp 1600 € incl. MwST. Okay, es lässt sich nicht alles über einen Kamm scheren. Als mein Bruder wegen einer Vorsorgevollmacht beim Notar war, fielen Kosten in Höhe von 300 € an. Und als ein anderer Notar sogar zu meinen Eltern nach Hause kam, zwecks Beratung, belief sich die Rechnung auf 200 €

Auch wenn sich die Rechnungshöhe auf den Verkehrswert bezieht, spielt es keine Rolle, ob es sich lediglich um Schriftverkehr handelt oder um die Vertretung vor Gericht?

Gruß, warsteiner

woher hatte denn „jemand“ vor 15 Jahren noch 75000 DM ?

Was spielt das für eine Rolle? Hat doch mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun! ramses90

Das spielt schon eine Rolle, das sind Geschäftsgebühren, lies da mal: https://www.rechtsschutzversicherung-test.com/rechtsanwaltsgebuehren/
Er darf Gebühren nach dem heutigen Eurowert erheben und das sind bei 75.000DM, 38346,75 Euro. ramses90

Nun ja, der Fragesteller könnte sich auch bei anderen Zahlen genauso vertan haben …

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Das ist wahrscheinlich so denn vor 15 Jahren gab´s weder in 2018 noch jetzt die DM noch, die ist seit 2002, leider, Geschichte. ramses90

Du hast mich nicht verstanden. Und @gummiring s Einwand auch nicht. :wink:
@gummiring hat sich sicherlich nicht dafür interessiert, woher jemand 75.000 DM hat(te), um ein Haus zu kaufen, sondern spielte höchstwahrscheinlich darauf an, dass es eben vor 15 Jahren keine DM mehr gab. Deswegen meinte ich, dass wenn entweder die 15 Jahre oder die Währung falsch angegeben wurden, die Möglichkeit besteht, dass andere Zahlenangaben auch falsch sind.

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Stimmt, Schlauch steh :smile:ramses90

Hallo,
das Ziel scheint eine Teilungsversteigerung zu sein, bei der einer der beiden jetzigen Eigentuemer die andere Haelfte des Hauses erwirbt. Vielleicht zuerst noch keine Versteigerung, sondern einvernehmliche Regelung zum Verkauf. Oder ein neuer fremder Eigentuemer steigt ein.
Hat der Rechtsanwalt mal seine diesbezueglichen Kosten und Schritte erlaeutert, so dass es zu einem Durchblick in der Sache kommen kann.
Gruss Helmut

Tach zuzsammen, und danke für die aufschlussreichen und vor allem für die belehrenden Antworten.

2015 gab es den Euro bereits? Musste mal kurz dazu googeln. Kinnas wie die Zeit vergeht. :grin: Ich bin immer der Mithörer, wenn meine Frau mit ihrer Bekannten telefoniert. Und da sie kein Internet hat, bat sie mich, die Frage mal im Forum zu stellen. Der Kaufpreis in DM ist korrekt, nur die 15 Jahre nicht. Vielleicht 2 bis 3 Jahre länger zurück.

Der aktuelle Stand ist der Helmut. Die Eigentümerin will den Wohnort verlassen und mit dem Geld aus dem Verkaufserlös eine andere Immobilie erstehen. Der Anwalt hat sein Kosten aufgeführt, sogar die Portokosten extra aufgeführt. Ich weiß nicht mehr den Wortlaut der Erläuterung, doch ich habe mich ehrlich gesagt dabei ertappt, die Rechnung zu hinterfragen, aber ramses90`Link hat mir ja die Gebühren vor Augen geführt.

Trotzdem von mir ein aufrichtiges Haaaaallelujah, ist DAS teuer, für 2 Briefe. :flushed:

Gruß, warsteiner

Ohne zu googeln kann ich dir zufälligerweise sagen, dass wir Ende 2001 den Kaufpreis für unser Haus in DM ausgehandelt und im Frühjahr 2002 den Kredit in Euro beantragt haben. :stuck_out_tongue:

Im Normalfall steht auch die Grundlage für die Gebühren auf der Rechnung, und man kann, Internet sei Dank, mit Hilfe der Gebührentabelle alles auf Richtigkeit überprüfen. Ich frage mich auch, ob im vorliegenden Fall der Streitwert überhaupt der Wert des ganzen Hauses oder nur der Hälfte ist. Denn die eine Hälfte gehört ihr doch nach wie vor.

So, meine Frau hat heute noch mal mit ihr telefoniert und nachgefragt. Als Grund für die Rechnung wurde die Auseinandersetzung wegen des Hauses genannt und dass sich die Rechnungshöhe nach Paragraf Haste-nich-gesehen auf den Wert der Immobilie bezog.

Mehr kann ich für sie nicht tun, außer mich hier erkundigt zu haben. Danke noch mal an euch alle.

warsteiner