Kein Einfuhrzoll als Kleinunternehmer

Guten Tag, habe eine Frage bezüglich der Einfuhr von Waren aus einem nicht zur Europäischen Gemeintschaft gehörendem Staat.

Wenn jemand vorhat ein Kleinunternehmen zu Gründen und Waren die er aus dem Ausland bekommt, ihr zu verkaufen. Gesetzlich ist er ja dazu verflichtet, Güter die aus keinem EU Land kommen zu melden und auf diese den Einfuhrzoll und sonstige Abgaben zu bezahlen.

Ist es aber möglich, dass er eine Sendung die aus dem Ausland kam und für die kein Einfuhrzoll bezahlt wurde, troztdem bei der GuV Rechnung fürs Finanzamt mit seiner ausländischen (englischen) Rechnung auflistet? Oder bekommt er Probleme z.B. das die Rechnung vom Finanzamt nicht aktzeptiert wird?

Hoffe, das dieses Anliegen verständlich dargestellt werden konnte.

Servus, Carpe.

Wieso im GuV? es ist doch ein Aufwand und dem entsprechend werden doch Aufwendungen im Aufwandskonto gebucht. diese gehen dann gesammelt ins GuV und nicht einzelnd, oderhabe ich

Servus,

Du weißt aber schon, dass bei einer Betriebsprüfung jede einzelne Buchung zu jedem einzelnen Beleg eingesehen werden kann?

Schöne Grüße

MM