Kein Einkommen, Alg II: Umzug zum festen Freund

Wird bei Unterbringung bei einem festen Freund, der eine Eigentumswohnung hat, weiter Alg II bezahlt?
Können auch zwei Zimmer vermietet werden?

Wird bei der Unterbringung bei einem festen Freund, der eine Eigentumswohnung hat, weiter Alg II bezahlt?
Können auch zwei Zimmer vermietet werden?

Bei „Unterbringung bei einem festen Freund“ dürfte es schwer werden, dem Jobcenter glaubhaft zu vermitteln, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

Hallo

Der Hinweis auf den scheinbar existenten wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wurde ja bereits gegeben (siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html ). Harz4 gibt es generell gar nicht, auch nicht im gleichnamigen Mittelgebirge. Aber auch Hartz4 ist keine Leistung. Die Leistung heißt ALG II. Das wird solange gezahlt, bis die Bedarfsgemeinschaft aus der Bedürftigkeit im Sinne des SGB 2 fällt. Ob das im erfragten Falle so ist oder nicht, muß die Berechnung des Leistungsträgers zeigen, wenn alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht wurden. Bei jemandem einzuziehen an sich ist erst einmal kein zwingender Grund, die Leistungen einzustellen. Die Untervermietungsidee erscheint mir der Schilderung zufolge aber lediglich mit der Absicht verfolgt zu werden, den Leistungsbezug zu bewahren bzw zu erhöhen und das wäre nicht rechtens.

Ach ja, eine freundliche Begrüßung und eine Verabschiedung bzw ein Dank im Voraus sollten zu den Grundanforderungen einer Kommunikation zählen.

Gruß,
LeoLo

Wird bei Unterbringung bei einem festen Freund, der eine Eigentumswohnung hat,

Der Beziehungsstatus ist für das Jobcenter bzw. für den Leistungsanspruch letztlich nur relevant, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird und wenn die beiden finanziell/wirtschaftlich für die Bedarfe des anderen einstehen und mitaufkommen. In dem Fall läge eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft vor, und das anrechenbare Einkommen/verwertbare Vermögen des Wohnungseigentümers dürfte erfragt und ggf. bei der Bedarfsberechnung mitberücksichtigt werden.

Ohne gemeinsames Wirtschaften/finanz. Einstehen wohnt das Paar wirtschaftlich im Sinne einer Wohngemeinschaft zusammen und es liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor. In dem Fall wäre der Freund nur bezüglich der Unterkunftskosten relevant. Sein Einkommen/Vermögen ginge das Jobcenter nichts an, er hätte mit dem ALG2-Bedarf/-anspruch der/des Mitbewohners/in nichts zu tun.

Können auch zwei Zimmer vermietet werden?

Wenn die beiden eine Paarbeziehung haben? Mit seinem/seiner Untermieter/in teilt man als Vermieter normalerweise nicht das Bett. Bei einer Paarbeziehung ohne gegenseitiges finanz. Einstehen wäre es naheliegender, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander abzuschließen: http://hartz.info/index.php?topic=30027.0, wobei die Wohnfläche, die auf den/die ALG2-beziehende Person entfällt (= eigener Raum + ggf. anteilig gemeinsam genutzte Wohnfläche), „angemessen" sein muss; ebenso müssen die von ihm/ihr zu zahlenden anteiligen Unterkunftskosten angemessen sein = im Rahmen der örtlichen Richtlinien für 1 Person bleiben.

Daran, dass wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden müssen, wurde ja schon erinnert.

LG