ein jemand wollte wissen wie man folgenen fiktiven Fall formulieren kann.
Wenn jemand Verstorben ist und kaum Hinterlassenschaften hatte bzw. sogar Schulden und Mieten offen waren … und man das selbst ausgleichen mußte um alle Angelegenheiten zu klären.
es sind auch sehr hohe Fahrtkosten entstnaden
es wurde ein Motorrad verkauft um Schulden zu decken…
unter dem Strich kommt ein dickes Minus raus - was berücksichtigt werden soll bei der Aufteilung des Erbes.
Wenn jemand Verstorben ist und kaum Hinterlassenschaften hatte
bzw. sogar Schulden und Mieten offen waren … und man das
selbst ausgleichen mußte um alle Angelegenheiten zu klären.
***Wer hat das ausgeglichen und in welchem Verhältnis steht diese Person zur/zum Verstorbene/n? Verwandschaft, wenn ja, wie???
es sind auch sehr hohe Fahrtkosten entstnaden
***Fahrtkosten für wen und wofür?
es wurde ein Motorrad verkauft um Schulden zu decken…
***Upps, das Motorrad der/des Verstornene/n?
Mit welchem Recht/Befugnis? Gibt es denn einen Erbschein???
unter dem Strich kommt ein dickes Minus raus - was
berücksichtigt werden soll bei der Aufteilung des Erbes.
***I.d.R. wird eine Nachlassaufstellung abgegeben, hier werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgelistet, aber es sind zu wenig Infos vorhanden. Nochmals „nachposten“?
lG
***Wer hat das ausgeglichen und in welchem Verhältnis steht
diese Person zur/zum Verstorbene/n? Verwandschaft, wenn ja,
wie???
es war die Schwester, sie wurde laut letzten willen dazu beauftragt alles zu klären
***Fahrtkosten für wen und wofür?
die schwester wohne 600km entfernt und bei jeder Angelegenheit z.b. Wohnungsauflösung sind kosten entstanden
es wurde ein Motorrad verkauft um Schulden zu decken…
***Upps, das Motorrad der/des Verstornene/n?
Mit welchem Recht/Befugnis? Gibt es denn einen Erbschein???
ja - im letztn willen stand drin der sie die berechtigung hat für die konten - wohnungsauflösung um alle belange…
unter dem Strich kommt ein dickes Minus raus - was
berücksichtigt werden soll bei der Aufteilung des Erbes.
***I.d.R. wird eine Nachlassaufstellung abgegeben, hier werden
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgelistet, aber es sind
zu wenig Infos vorhanden. Nochmals „nachposten“?
lG
die liste liegt dem gericht vor
das problem ist - das diese person noch 1 jüngeren bruder hatte der jetzt späne macht… und für den fall des er noch was bekommen sollte, was eigendlich ja nicht der fall ist weil nix da ist sondern eher investiert werden mußte von der schwester, z.b. durch die wohnungsauflösung beerdigung usw…
Das eine Person im Testament benannt wurde,die Abwicklung zu übernehmen ist eine Sache.
Grundsätzlich erben alle gemeinsam alles.
Die Erbschulden und sonstigen Kosten(Beerdigung,Wohnungsauflösung usw.) werden vom Erbe abgezogen,der verbleibende Rest wird dann geteilt.
Ist es überschuldet,dann kann man das Erbe ausschlagen. Niemand muss für die Schulden aufkommen,fürs Begräbnis schon.
Formulieren ? Brief schreiben ?
Wem will man denn etwas schreiben und wem will man was erklären ?
es war die Schwester, sie wurde laut letzten willen dazu
beauftragt alles zu klären
***Fahrtkosten für wen und wofür?
die schwester wohne 600km entfernt und bei jeder Angelegenheit
z.b. Wohnungsauflösung sind kosten entstanden
*auch das sind m.E. Kosten für die Wohnungsauflösung und wären somit vom Erbe in Abzug zu bringen,…
die liste liegt dem gericht vor
***der jüngere Bruder kann, wenn er Erbe ist, sich auch am „Negativ-Vermögen“ beteiligen, heißt, wenn er das Erbe nicht ausgeschlagen hat, haftet er im Verhältnis zu seinem Erbanspruch auch an den Schulden.
Da genügt die Aufstellung, was an Vermögen vorhanden war, was zu „entsorgen“ war und die Kosten, die dadurch entstanden sind und wenn da nur noch Kosten übrig geblieben sind, hat er, falls er Erbe/Miterbe ist, diese anteilig zu tragen, wobei auch die Kosten der Bestattung von den Erben zu bezahlen ist, nicht nur von einer einzigen Erbin.
Geklärt?, sonst nochmals nachposten,
lG
das problem ist - das diese person noch 1 jüngeren bruder
hatte der jetzt späne macht… und für den fall des er noch
was bekommen sollte, was eigendlich ja nicht der fall ist weil
nix da ist sondern eher investiert werden mußte von der
schwester, z.b. durch die wohnungsauflösung beerdigung usw…
der Brief soll zum Gericht geschickt werden…
… weil vorher ein Antrag auf Erbschein gestellt wurde, jetzt wird sie ihn wieder zurück ziehen… (weil durch den Antrag gedacht wird es ist großes Vermögen vorhanden) und jetzt soll nur nochmal zum Ausdruck gebracht werden, daß an die Schulden und Auslagen die enstanden sind gedacht werden.
Nochmal zum Motorrad:
Es wurde verkauft um die Kosten zu decken, um Beschädigungen bzw. Diebstahl zu umgehen, es wäre auch keine Unterstellmöglichkeit vorhanden gewesen. Mehr als es den Erlös brachte wäre laut Händler bzw. Internetrecherche nicht rausgekommen. --> Es war noch großzügung, von Seiten des Händlers.
Gibt es in dem Fall keine Ausnahme, auch wenn sie dafür keine „Erlaubnis“ in dem Sinne hatte?
jetzt der Sache näher,…
Hallo,
viele Nachfragen bringen dann das Ergebnis:
Antrag auf Erteilung des Erbscheins sofort zurückziehen, schriftlich, sofort, ohne Begründung, falls dies zeitlich noch möglich ist, hier drängt die Zeit.
Prüfen, ob Erbe noch auszuschlagen ist, dürfte aber wohl schon verstrichen sein; die Aufstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten interessiert das Nachlassgericht/Notariat überhaupt nicht, handeln sofort nötig.
Sie hätte es für selbstverständlich genommen, weil es ihre liebe schwester war, auch wenn sie die schulden zahlen müßte… schon alleine um den letzten willen gerecht zu werden. Außerdem sollte alles Erledigt sein, um Streit zu vermeiden (obwohl er jetzt trotzdem da ist), es sollte Ruhe eintreten…
Wenn der Antrag zurückgezogen wird, heißt es dann:
die vorgehensweise mit dem Motrorad war dennnoch ok?
sowie alles was veranlasst wurde Wohnungsauflösung, Verkauf der Waschmaschine usw.?
d.h. alles wird verrechnet und die schwester hätte dann keine probleme mehr und die kosten/schulden würden aufgeteilt werden?
und die schwester hätte auch keine rechtlichen Probleme?
es gibt nur die Möglichkeit, das Erbe anzutreten oder auszuschlagen, eine Altenative ist nicht gegeben.
Wenn der Erbschein beantragt wurde, wurde das Erbe ja nicht ausgeschlagen, somit dürfte de facto man „Erbe“ sein. Das Nachlassgericht hat sich nicht darum zu kümmern, ob mit dem Erbe Vermögen oder Schulden vererbt wurden, das interessiert nicht.
Die ganzen Verwandschaftverhältnisse sind vollkommen uninteressant, auch die einzelnen Beweggründe, sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.