Kein Ersatz defekter Geräte bei gemieteter Küche?

Ich ziehe in Kürze in eine neue Wohnung mit Einbauküche. Im Mietvertrag steht:

„Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände: Einbauküche, (…)“

aber auch

„Defekte Elektrogeräte der Einbauküche werden vom Vermieter nicht erneuert.“

Was bedeutet das für mich, wenn nun eines der schon etwas älteren Elektrogeräte einen Defekt hat?

Mein Kenntnisstand ist, dass defekte Geräte (Defekt als Alterserscheinung), die mitvermietet werden, vom Vermieter repariert werden müssen - oder kann man das inzwischen im Vertrag ausschließen?

hallo bierbank,
genau zu diesem Thema stelle ich nachstehend einen Link aus einem Rechtsanwalt-Forum zur Verfügung. Nach dem Lesen müsste alles klar sein.

Im world wide web eingeben:

… ansonsten bin ich mehr Spezalist für die Anschaffung von Küchen.

Gruss Frank

Kein Ersatz defekter Geräte bei gemieteter Küche?
Hallo,

mein Kenntnisstand ist der, dass ein solcher Ausschluß nichtig ist. Wenn er die Küche in der Gesamtheit mit vermietet, so muss er auch für die Nutzbarkeit sorgen, und im Defektfalle reparieren oder tauschen.

Gruß

Hallo bierbank,

Im mieteecht kenne ich mich leider nicht aus, Versuch es mal bei Rechtsgelehrten
Viel Glück!

Kein Ersatz defekter Geräte bei gemieteter Küche?
Das bedeutet lediglich, dass defekte Geräte vom Vermieter repariert werden, jedoch nicht erneuert. Sind sie also irreparabel, müssen Sie ohne diese auskommen oder selber welche kaufen. So eine Klausel dienst dazu, sicherzustellen, dass bereits abgeschriebene Geräte nicht erneuert werden müssen.

Sie müssen das nicht unterschreiben, aber dann bekommen Sie die Wohnung nicht.

Ich empfehle immer, auf beiden Exemplaren des Mietvertrages solche Klauseln so durchzustreichen, dass man das sieht, aber nicht auf den ersten Blick. Wenn der Vermieter dann den Vertrag nicht genau durchliest, ist das sein Problem.

Hallo,

solche Regelungen sind mittlerweile üblich und auch rechtlich o.k. Seien Sie froh, dass nicht die Regelung lautet: … müssen vom Mieter erneuert werden. Denn auch das gibt es schon.

VG

Hallo und guten Morgen,

der Vermieter ist recht clever, wenn ich das mal so erwähnen „darf“. Mit dieser-für Sie unschönen Klausel- ist er frei von der Zahlung bei Reparaturen und Sie können tatsächlich nichts dagegen tun. Diese „Art“ ist jetzt generell „in“ und hat man das einmal unterschrieben, ist man verpflichtet, dies zu akzeptieren.
In der „DDR“ war das ganz aktuell nach der Wende von den Wohn-Genossenschaften. Mit den geänderten Mietverträgen hat man jedes Elektrogerät, Gasdurchlauferhitzer usw.alles auf die Mieter verlagert und war somit aus den eventuellen Rep.-Kosten heraus. Genau das macht Ihr Vermieter jetzt.
Zu einer Einbauküche gehören ja nicht zwangsläufig Elektrogeräte (wie bei Neuerwerb).
Ggf. können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass diese Geräte entfernt werden und Sie kaufen sich gleich Neue. In diesem Fall ersparen Sie sich noch ev.Entsorgungskosten.
Trotzdem alles Gute für Sie und

nette Grüße von
Waldi64

Leider darf ich auf Deine Frage nicht antworten

Im Miet rechtsbrett dürfen wie in anderen Rechtsbrettern auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Siehe Netiquette und FAQ:1129 - die sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten.

Hi Frank,

hab vielen Dank für den Linktipp! :smile:

Grüße, Thomas

Hi Waldi64!

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Hat mir Klarheit verschafft.

Grüße,

Thomas

Bitte wenden Sie sich an den örtlichen Mieterverein und lassen Sie den Mietvertrag prüfen. Der Vertrag wäre dahingehend zu prüfen, ob AGB vorliegen in einem standardisierten Vertrag oder ob eine möglicherweise zulässige Individualabrede besteht.

„Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände:
Einbauküche, (…)“

aber auch

„Defekte Elektrogeräte der Einbauküche werden vom Vermieter
nicht erneuert.“

hallo,
nach meinem verständnis ist das eine nicht wirksame vertragsklausel. wenn die einbauküche mit vermietet wird, zahlt man dafür auch miete, und dann ist ein defektes gerät natürlich vom vermieter zu ersetzen wie auch ein kaputtes türblatt oder sonstwas. wenn das so ist, dann können sie ruhig den vertrag unterschreiben: unwirksame vertragsklauseln werden nicht durch unterschrift wirksam. besser wäre freilich, diese klausel zu streichen mit dem verweis auf die nichtwirksamkeit - dann ist im bedarfsfall von vornherein klarheit geschaffen.
viele grüße
salomo

Hallo,
wenn die Küche und die E Geräte zur Mietsache gehören, muss der Vermieter auch für die Funktionstüchtigkeit sorgen. Der Passus im Vertrag ist somit nichtig.
Man kann übrigens den Teil des Vertrages auch später anfechten.

MfG

Ciao Bierbank,

den Mietgegenstand zu beschreiben ist Aufgabe des Mietvertrages. Es gibt kein Gesetz, dass zu einer Wohung eine Einbauküche gehört oder was alles zu einer Einbauküche gehört. Sprich, wenn dein Vermiter eine EInbauküche mit funktionierenden Geräte von der Mietsache ausschliesst, dann hast du auch keinen Anspruch auf Ersatz oder Reperatur.

Dieser Sachverhlate sollte sich im Mietzins/Kaltmiete niederschlagen.

Sprich das Thema jetzt offen bei deinem Vermiter an und kläre alle Fragen gleich jetzt. Sich wegen falsche Erwartungen später streiten ist es nicht wert, wenn man Mißverständnisse jetzt ausräumen kann.

Viel Erfolg!
cumar

Moin,
ich verstehes so, dass sie wohl repariert werden, nicht aber erneuert. Was ich alles sehr merkwürdig finde.
Aber beschweren darfst Du dich nicht, schließlich hast Du den Vertrag so akzeptiert.

Gruß connection

Hallo,
leider kann ich dir in diesem Fall nicht helfen.Aber nach meinem Vertsändnis würde ich dir recht geben, wenn im Mietvertrag steht, das die Küche mit vermietet wird. Das bedeutet in aller Regel ja auch, das der Vermieter deswegen eine höhere Miete nehmen darf, damit eventuelle Kosten angedeckt werden können.
Gruss Daylighter

Kann dazu leider nichts sagen
MfG pete88

Lieber Ratsuchender,
wenn die Einbauküche „mitvermietet“ ist und nicht etwa zu einer gesondert ausgewiesenen Miete separat vermietet wird, kann der Vermieter Reparatur oder Ersatz defekter Geräte ausschließen (übrigens nichts Neues). Sie mieten die Wohnung, dürfen die Küche benutzen (sparen damit die Anschaffung oder den Umzug einer eigenen Küche) und tragen dafür das Risiko eines Defekts selbst.
Viel Glück!