Ich ziehe in Kürze in eine neue Wohnung mit Einbauküche. Im Mietvertrag steht:
„Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände: Einbauküche, (…)“
aber auch
„Defekte Elektrogeräte der Einbauküche werden vom Vermieter nicht erneuert.“
Was bedeutet das für mich, wenn nun eines der schon etwas älteren Elektrogeräte einen Defekt hat?
Mein Kenntnisstand ist, dass defekte Geräte (Defekt als Alterserscheinung), die mitvermietet werden, vom Vermieter repariert werden müssen - oder kann man das inzwischen im Vertrag ausschließen?