Kein Fahrtenbuch mit ausreichender Historie

Hallo.

Ich suche eine Antwort auf die Frage, was meinen Freund für eine Strafe erwartet, der mit einem Tansporter unterwegs war und keine ausreichende Fahrtenbuchhistorie mitgeführt hat.

Zur Sache. Mein Freund fuhr mit dem Transporter und wurde von der Polizei angehalten. Dort kontrollierte man alle möglichen Sachen, wie es halt bei einer Kontrolle ist.

In einem Punkt bemängelte man, dass er ein kein ausreichend in die Vergangenheit (1 Monat) zurückgehendes Fahrtenbuch mitführte.

Mein Freund sagte, er müsse wohl ein Fahrtenbuch führen, weil das Fahrzeug keinen Fahrtenschreiber hat.

Da er das nun nicht mit hatte, mit welcher Strafe muss er rechnen?

Danke und Grüße

Tom

PS: (Er kann es aber nachträglich zur Verfügung stellen, wenn das was bringt.)

Hallo,

es stimmt, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist muß ein Fahrtenbuch geführt werden. Und zwar zeitnah, also bei jedem Zwischenstop muß es auf den aktuellen Stand gebracht werden. Wenn es nicht geführt wird gehts ins Geld…
Ich habe grad mal kurz auf der Internetseite vom BAG nachgeschaut, bin dazu jedoch nicht fündig geworden. Allerdings kann ich mich erinnern daß ich vor geraumer Zeit wegen 3 nicht nachweisbaren Tagen schon etwa 150,- zahlen durfte. Daher schätze ich mal daß pro nicht nachweisbarem Tag 50,- fällig sind. Wenn man das jetzt auf den Monat hochrechnet… da hoffe ich für ihn daß mich meine Erinnerung trügt und ich hier etwas durcheinander bringe.

Grüßli,
Arcon

Hallo.

die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches hat glaub ich auch was mit der Tonnenzahl zu tun…

Die Firma eines Freundes hat etliche Sprinter in der Personenbeförderung laufen und die müssen kein Fahrtenbuch führen. Genaues müsste das BAG oder evtl. die IHk wissen…

Liebe Grüße

Felicica