Kein Fahrzeugbrief bei Vermieterpfandrecht

An einem Opel Zafira, Bj. 2001 wurde im Februar das Vermieterpfandrecht bei einem Mietnomaden wahrgenommen. Hierzu wurde dem Schuldner ein Schriftstück unter Zeugen übergeben und die Verwertung angekündigt.
Den Fahrzeugbrief und die Schlüssel gab er nicht heraus.
Bei der Zwangsräumung war der Schuldner nicht mehr anwesend, er sei untergetaucht und wird von der Staatsanwaltschaft gesucht.

Die Zulassungsstelle benötigt den Brief od. eine amtliche Bescheinigung das ich Eigentümer bin

Wie kommt man an die Fahrzeugpapiere um den PKW zu veräußern?

Über ein paar tolle Tipps würdfe ich mich sehr freuen

Ich würde sagen, über die Zulassungsstelle.

Herta Bassauer

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Geht wahrscheinlich nur mit einem Anwalt.
Gruß
Udo

Hello Tiger,

der PKW ist jetzt ein Pfand. Laut BGB darf das Fahrzeug ohnehin nur von einem allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer im Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Alles andere wäre illegal. Der Versteigerer bekommt, wenn er einen schriftlichen Versteigerungsauftrag hat, ohne Probleme vom Hersteller neue Schlüssel und die notwendigen Dokumente.