Hallo, ich habe eine Frage.
Angenommen einer kauft ein Notebook. Nach 13 Monaten geht er nicht mehr an: defekte Festplatte.
Die Herstellergarantie ist ja bereits abgelaufen (12 Monate), deswegen fragt man beim Händer an(bei dem ja noch eine 24-monatige Gewährleistung existiert), was mit der Platte los ist und ob sie ausgetauscht bzw. repariert werden kann.
Kann der Händler nun schreiben, dass bei der Analyse sich herausgestellt hat, dass kein Fall der Mängelhaftung (Gewährleistung) vorliegt.
Ist dies rechtens?
Hi,
Kann der Händler nun schreiben, dass bei der Analyse sich
herausgestellt hat, dass kein Fall der Mängelhaftung
(Gewährleistung) vorliegt.
Ist dies rechtens?
die Frage ist, lag der Fehler bereits bei der Übergabe vor (auch wenn er sich noch nicht gezeigt hat) oder nicht. Nur wenn er zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, greift die Sachmangelhaftung.
Natürlich darf der Händler das oben geschriebene behaupten. Ist der Kunde der Meinung, daß der Händler unrecht hat, so muß er das beweißen (können). Kann er das nicht, ist der Händler „aus dem Schneider“.
Zur Sachmangelhaftung/Garantie: FAQ:1152
Gruß Stefan