Kein Festnetzanschluss mehr - Kündigungsgrund DSL?

hat man bei seinem I-Net Anbieter ein außergewöhnliches Kündigungsrecht, wenn man einen Tarif hat der auf einem Festnetzanschluss beruht, man aber seinen Festnetzanschluss gekündigt hat und somt den angebotenen Tarif gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann?

Kann der I-Net Anbieter darauf bestehen den Vertrag noch bis zum Vertragsende (1 Jahr) zu berechnen, obwohl man die Leistung aufgrund des fehlenden Festnetznanschlusses gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann?

Hallo,

Ja.
Was kann der I-Net Anbieter dafür, dass jemand seinen Festnetzanschluss kündigt?

Gruß

Christian

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der I-Net Anbieter hatte vorher tel. eine falsche Kündigungsfrist (1 Monat zum Vertagsende) mitgeteilt. Als die Kündigung einging waren es dann auf einmal 2 Monate zum Vertragsende… und der Festnetzanschluss bereits gekündigt!

Hi,

der I-Net Anbieter hatte vorher tel. eine falsche
Kündigungsfrist (1 Monat zum Vertagsende) mitgeteilt. Als die
Kündigung einging waren es dann auf einmal 2 Monate zum
Vertragsende… und der Festnetzanschluss bereits gekündigt!

dann lautet die Frage:
„Kann ein I-Net Anbieter auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bestehen, wenn aufgrund einer falschen Auskunft des I-Net Anbieters (Kündigungsfrist 1 Monat anstelle 2 Monate zu Vertraglaufzeitsende) die Kündigungsfrist bei Kündigung schon verstrichen war?“

Gruß

Christian

Besteht da nicht in erster Linie das Problem im Nachweis? Wenn das Unternehmen nicht nachgibt, wie will man Nachweisen, dass diese Auskunft so gegeben wurde? Das dürfte kompliziert werden.

Grüße

Besteht da nicht in erster Linie das Problem im Nachweis?

Hier werden Sachverhalte erörtert und keine Beweisfragen.

Gruß
Christian

Hier werden Sachverhalte erörtert und keine Beweisfragen.

Ganz klar, aber ich wollte zu bedenken geben, dass selbst wenn die Kündigung mit der (Falsch)-Aussage der Telefonistin gültig wäre dies nicht viel nutzt wenn das Unternehmen mauert und es so keinen Beweis für das Telefonat bzw. die darin gemachte Aussage gibt.

Oder irre ich hier?

Grüße