Hallo Experten!
Jemand macht sich selbständig und nimmt sein persönliches Telefon als Firmentelefon. Das ist doch vollkommen legitim.
Aber letztlich habe ich folgendes gehört: wenn man ein Flatrate-Vertrag für sein Handy hat, dann darf man dieses Handy nicht als Firmenhandy nützen.
Ist es wahr?
Servus,
das Steuerrecht, in dessen Gefilden wir uns hier befinden, verbietet überhaupt keine Nutzung irgendeiner Leistung für betriebliche Zwecke.
So ist es etwa einem Zuhälter durch Steuergesetze weder verboten, sein Gewerbe auszuüben, noch dabei die Leistungen z.B. von Taxifahrern und Nachtrezeptionisten in Anspruch zu nehmen, die ihm gegen Provision Kundschaft zuführen.
Ob eine Telefonflatrate gewerblich genutzt werden darf oder nicht, hängt von dem mit dem Telefonversorger geschlossenen Vertrag ab. Dieser ist Gegenstand des Zivilrechts, nicht des Steuerrechts.
Schöne Grüße
MM
Danke, Martin!
Ob eine Telefonflatrate gewerblich genutzt werden darf oder
nicht, hängt von dem mit dem Telefonversorger geschlossenen
Vertrag ab. Dieser ist Gegenstand des Zivilrechts, nicht des
Steuerrechts.
Entschuldigung, dass ich mich dumm anstelle, aber wenn ein Markus Mustermann selbständig ist und der Handyvertrag auf seinen Namen läuft und die Firma heißt genau so, Markus Mustermann - dann ist es doch nicht zu unterscheiden, ob das Privatvertrag oder Firmenvertrag ist.
Was mich nur interessiert ist, könnte es passieren, dass das Finanzamt eines Tages die Unterlagen prüft und sagt: „das konnte man überhaupt nicht gewerblich nutzen, das akzeptieren wir nicht“.
Derjenige, der mir das alles erzählt hat, hat mich nicht schlecht verunsichert…
Servus,
wenn ein Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen betrieblich nutzt und ihm daraus Aufwendungen oder Betriebsausgaben entstehen, dann schmälern diese Aufwendungen oder Betriebsausgaben seinen Gewinn.
Die Aufwendungen/Ausgaben, die den steuerlichen Gewinn nicht schmälern dürfen, auch wenn sie betrieblich veranlasst sind, stehen in § 4 Abs 5 EStG. Die Nutzung von Telekommunikationsleistungen zu Tarifen, die ausschließlich für private Nutzung vorgesehen sind, gehört nicht dazu.
Vielleicht kann der zitierte Erzähler seinen Standpunkt irgendwie begründen? Aus Gesetz, Richtlinien, Rechtsprechung?
NB: Daß man - wie kurz vorher diskutiert - von Tele-Dienstleistern bei Nicht-gewerblichen Tarifen öfter mal keine Rechnung bekommen kann, die den Vorsteuerabzug gem. $$ 16, 14 UStG ermöglicht, steht auf einem anderen Blatt. Ich spreche hier nur von Einkünften.
Schöne Grüße
MM