Kein frei für Wohnungsbesichtigung?

Hi,

Ich hab eine Frage zur Wohnungssuche und dem Arbeitgeber:
Darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbieten, etwas eher von der Arbeit zu gehen oder später zu erscheinen, wenn er einen Wohnungsbesichtigungstermin hat?
der AG wurde rechtzeitig über die Termine informiert, wenn der AN aber den Arbeitsplatz verlassen will, weigert sich der AG den AN gehen zu lassen. Dabei ist die Wohnungssuche für den AN zwingend notwendig und nicht jeder Termin lässt sich auf abends legen.

vielen dank schonmal für eure antworten

Hallo

Darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbieten, etwas eher
von der Arbeit zu gehen oder später zu erscheinen, wenn er
einen Wohnungsbesichtigungstermin hat?

Ja. Ein Leistungsverweigerungsrecht des AN liegt hier nicht vor.

Gruß,
LeoLo

Aber wie soll der AN das dann anstellen?
die Arbeitszeiten sind von 8.00 Uhr bis 18 Uhr.
Einen Makler zu finden, der nach 18 Uhr noch Besichtigungen macht, ist so gut wie unmöglich.
Und einen ganzen Urlaubstag darf er auch nicht nehmen, da er angeblich unverzichtbar ist.

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Hallo

Man kann von hier aus schlecht die Alternativen des AN herausfinden. Ein flexiblerer Makler? Bei Ehepaaren / Lebensgemeinschaften geht nur der Partner hin?

Gegen einen zu Unrecht verwehrten Urlaubsantrag könnte man aber angehen. Je kurzfristiger der Urlaub beantragt wird, desto „besser“ stehen die Chancen des AG natürlich.

Bei einer Arbeitszeit von 08-18 Uhr frage ich jetzt aber doch mal nach, ob das Mo-Fr ohne Pause so ist? Bzw, wie sind die Arbeitszeiten denn genau? Gibt es Überstunden, die man alternativ zu Urlaub ins Rennen werfen könnte?

Gruß,
LeoLo

Die Arbeitszeiten sind Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr.
Da ist Mittagspause drin. Dennoch läuft das auf eine 45-Stunde-Woche raus, wobei der AG sagt, dass Überstunden im Gehalt enthalten sind, also nicht wieder abgefeiert werden dürfen. Ich weiß, dass das nicht legal ist, aber der AG sagt, dass ich es entweder akzeptiere oder mir einen anderen Job suche, was nicht so einfach ist.
Ich versuche ja schon so viele Besichtigungstermine wie möglich auf nach 18 Uhr zu legen, aber das geht nicht immer. Da ich nichtmehr in einer Beziehung bin, muss ich alleine eine wohnug suchen.
Ich hab also eigentlich jede Menge überstunden, die mein AG einfach streicht. ich verbringe meine wochenenden damit, wohnungen zu suchen und sie mir unter der woche anzusehen. Aber viele Makler oder Vermieter geben nur Sammelbesichtigungen. Dann heißt es: „Montag, 17 Uhr oder gar nicht.“ Und da mein einkommen sehr gering ist (trotz so vieler Stunden), hab ich auch nicht die große Auswahl. und da es sich um eine großstadt handelt, sind die Mieten hoch. Und so klapper ich auch das Umland ab, was dann aber wieder mit etwas Fahrzeit verbunden ist.
Mich ärgert es auch, wenn ich dann Montags sage: „Ich müsste Mittwoche eine Stunde eher gehen, wegen Besichtigung“ und der AG sagt: „geht in Ordnung“. Und wenn ich dann mittwoch meine Sachen packe, will er mich nicht gehen lassen. Das macht der immer so. auch bei arztterminen oder so. Ich seh jetzt schon kommen, dass der gang zum amt, wenn ich mich ummelden muss, auch wieder ne riesen diskussion gibt. der AG hat für sowas kein verständnis.

danke schon mal.

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FAQ:1129
Hallo

Es tut mir sehr leid, aber offensichtlich scheint der Fall nicht (mehr) fiktiv zu sein.

Gruß,
LeoLo

das ist doch totaler scheiß.
als ob die Leute hier fiktive Sachen fragen würde.
Ich kann nicht für jeden scheiß zum anwalt rennen.
Jeder hier stellt Fragen, die ihn persönlich betreffen.
Man kann sich auch mit tollen Regeln großartig selbst bescheißen, Leute.
Große Hilfe, echt.

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Huhu!

hast du in diesem rotzfrechen Ton auch deinen Arbeitgeber gefragt, ob du mal was früher gehen könntest.

Bei mir dürftest du früher gehen, und zwar fü immer…

typen gibt es.

Liebe Grüße
Michael

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  1. Es gibt durchaus erkennbar fiktive Fragen in diesem Brett.
  2. Viele Anfragen haben natürlich eine realen Kern - richtig.
  3. Konkrete Beantwortung von echten Rechtsfragen wäre ein Rechtsverstoß - darum ist die Stellung von konkreten Fragen hier verboten.

Sorry, die Regelung hat einen juristischen Hintergrund und ist nicht Ausdruck von Willkür der Forenbetreiber oder der Rechtsexperten hier.