Hallo aus Beelitz nach Berlin,
meine Frau ist Arbeitnehmerin, ich bin seit fast 5 Jahren mit einem Mobilmarkt für Seniorenheime selbständig. - Da unser Gesamteinkommen nicht reicht, sind wir seit 2006 eine Bedarfsgemeinschaft und erhielten monatlich ca. € 85,- bis Ende 2010.
Meine Frau bezieht seit 09/2010 Krankengeld; dies ist derzeit bis Ende Juni sicher, welche Diagnose der Facharzt dann stellt, wissen wir nicht.
Ende 2010 stellte ich einen Weiterbewilligungsantrag von ALG II für 01 - 06 /2011 mit dem Hinweis, dass meine Frau wahrscheinlich noch für Monate Krankengeld
erhalten wird und ich die entsprechenden Unterlagen so zeitnah per 30.06.2011 zusenden würden. Dies geschah am 05. Mai 2011 mit meinen EKS 01 - 04 und
den Gewinnprognosen für 05 + 06 / 2011 samt Krankengeldbescheiden per Mitte Juni.
Uns wurde nun aus folgendem Grund k e i n e Weiterbewilligung aus folgendem Grund zugesprochen:
An meinem durchschnittlichen Einkommen aus Selbständigkeit, anderer Wohnung etc. hat sich nichts geändert. Der Clou bzw. die Ungerechtigkeit folgt aber:
In 2010 betrug das Nettoeinkommen meiner Frau EUR 1.229,67
den Freibetrag hierauf wies die ARGE mit EUR 283,83 aus
= zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen EUR 945,84
Das Krankengeld beläuft sich jedoch aufgrund
eines Steurefreibetrags
auf EUR 1.039,80
DARAUF erhielt sie für 2011 jedoch keinen
Freibetrag gewährt und hat dadurch EUR 93,96 „mehr verdient“
Wir liegen dadurch alles zusammen & insgesamt EUR 68,07 über dem „Gesamtbedarf“, da auf Krankengeld keinFreibetrag angerechnet wurde.
Es würde nun keinen Sinn machen von „Schweinerei“, „was kann meine Frau
dafür, dass sie länger als 6 Wochen krank ist?“ zu schreiben.
Ich gehe mal davon aus, dass, wenn ein Arbeitnehmer 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben ist wegen einer Viruserkrankung, 2 Tage arbeitet, sich dann einen
komplizierten Beinbruch zuzieht, inklusive REHA nochmals 6 Wochen vom AG sein Gehalt weiterbezahlt bekommt, obwohl er 12 Wochen (-2 Tagen) nicht
auf Arbeit konnte, die ARGE den Freibetrag erhält.
Über Deine Antwort würde ich mich sehr freuen auf die Fragen:
a.
Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg oder gibt es eine(n) bestimmte(n) §§§, der eben festlegt, dass auf Krankengeld KEIN Freibetrag gewährt werden darf?
So es eine „Kann - Entscheidung“ ist, welche §§§ würden dann greifen?
b.
Vor 2 Wochen erhielt meine Frau ihre ordentliche Kündigung, vertragsgemäß per 30. September 2011, was ich nachvollziehen kann, denn ihr AG weiß ja
nicht, wann meine Frau wieder arbeitsfähig ist, in welchem gesundheitlichen Zustand, ob eine Folgekrankschreibung zu befürchten ist etc.
So die Nichtgewährung des Freibetrags nicht zu 100% gesichert ist, macht ein Eilantrag beim Sozialgericht Sinn? - Wir wissen nicht, ob meine Frau
weiterhin AU geschrieben wird. Wenn nein, dann ist sie in den Klauen der ARGE mit dem Handicap eben dieser langen AU.
Herzlichen Dank im Voraus für Deine persönliche Einschätzung, und sollte es neben der ARGE eine weitere staatliche Beratungsstelle geben (Kündi-
gung per 30.09, Ungewissheit der weiteren Dauer der AU-Bescheinigung, Arbeitsvermittlung durchs JobCenter trotz Ausschluss der Erkrankung…)
sehr gerne!!
Cu und schon jetzt mal schöne Pfingsttage
Josef
IHS