Kein Freistellungsauftr. - Rückforderung v. Zinsen

Hallo,

die Oma hat seit Jahren für den Enkel ein Sparbuch geführt. Super tolle Zinskonditionen etc. - auf ihren Namen. Leider hat sie nie einen Freistellungsauftrag eingereicht und die jährlichen Zinsgutschriften nicht näher angesehen: jedes Jahr sind ca. 60 EUR an Steuern abgeführt worden (über 8 Jahre lang)
Leider hat die Bank die ältere Frau nie darüber aufgeklärt, bzw. sie hat auch nie einen Bescheid über die gezahlten Steuern erhalten(den braucht man meines Wissens aber zur vorlage beim Finanzamt), die sie dann besonders darauf aufmerksam gemacht hätten. Gibt es noch eine Möglichkeit an die abgeführten Steuern zu kommen? Oder muß man noch retten was zu retten ist, schnellstens einen Freistellungsauftrag an die Bank …

Wer kann helfen?

Vielen Dank,

Michael

Handelt es sich um ein „klassisches Sparbuch“? Dann sollte es im Buch eingedurckt sein.

Gruß Ivo

Hallo,
ja es ist wohl ein klassisches Sparbuch in dem jedes Jahr die Zinsen und die Abzuge=Steuern vermerkt wurden.

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

eine Kopie davon würde als Nachweis reichen. Aber ich glaube nicht, dass die Oma noch eine Steuererklärung machen möchte (weiter wie 2 Jahre zurück kommt Sie eh nicht).

Aber FSA dringend abgeben um das in zukunft zu vermeiden.

Gruß Ivo