Ich habe bei Ebay ein Handy ersteigert ,neu und unbenutzt. Das Handy kam auch ,nach kurzer Zeit. Nur fehlt der Gaarantienachweis. Der Verkäufer sagt ,ich solle bei Siemens anrufen ,das Modell sei ja schliesslich ganz neu.
In dem Verkaufsinserat stand nichts von Auschluss von Garantie ,allerdings auch nichts von Garantie. Aber davon gehe ich aus ,bei einem neuen Handy.
Der Verkäufer hat einen Shop ( darauf hab ich geachtet beim Ersteigern ,weil ich eben diesen Garnatienachweis haben wollte ).
Hab ich was falsch gemacht oder zieht er mich ab ?
Hallo Kasmokatze,
kommt mir Alles sehr bekannt vor…
auch ich hatte vor kurzem ein Handy bei Ebay ersteigert…es kam auch, wenn es auch ewig gedauert hatte… Leider war das Handy kaputt, der Versender hatte zwar eine Kopie der Rechnung dazu gelegt, aber damit gingen die Probs los. Handy war in Berlin gekauft, ich wohne in Köln, es war nur eine Kopie der Rechnung, der Versender hatte „Viele“ Handies gekauft und schickte wohl jedem Käufer eine Kopie der Quittung. Seit ENDE DES LETZTEN JAHRES IST NUN DAS BESAGTE KAPUTTE HANDIE BEI „SIEMENS“ :Bisher hatte ich keine Vorurteile, aber seit ich dieses Handy ersteigert habe habe ich Vorurteile bis zum geht nicht mehr! Niemals wieder etwas von Typen ersteigern die aus Berlin kommen und auch niemals wieder welche mit mediteranen Namen. " Du dich wenden an Siemens, ich nur gekauft Gerät"!..Wenn ich zurückschrieb, den Vertrag habe ich mit dem Verkäufer und nicht mit Siemens, kommt nix mehr! Irgendwann hatte ich die Faxen dick und schaute mir mal an was der Mensch denn tut…Sehr interessant als Arbeitsloser…
Nun, ich bin nicht dafür da andere Leute anzuprangern, aber ich bin ziemlich sauer wie ich über den Tisch gezogen wurde.
Eigentlich wollte ich nur sagen, du bist noch gut dran mit ewinem handy das funktioniert…stell dir mal vor, es geht gar nicht und dann gehen die Probs erst los!..Vor kurzem habe ich mir einen neuen Drucker gekauft, aber extra im Einzelhandel, weil bei Ebay, kannste gleich die Biotonne aufmachen!!!
Timie
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Ist zwar schon ein paar Tage her, dass Du gepostet hast, aber folgende FAQ:1177 könnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Meines Wissens:
Privatvk. können „Garantie“, also die Gewährleistung für Sachmängel, die nach dem Kauf auftreten ausschliessen, wenn sie das vorher unmissverständlich gesagt/geschrieben/ausgewiesen haben. Gewerbl. Vk. können diese Sachmängelhaftung für versteckte Mängel ledglich auf 1 Jahr beschränken. Auch da gilt: muss vorher dem Käufer bekannt gemacht werden.
Darüber hinaus bleibt die Produktgewährleistung des Herstellers unberührt… d.h. wenn der Hersteller 2 Jahre Garantie bietet, der Vk. aber nur 1 Jahr, kann man sich nach eineinhalb Jahren noch an den Hersteller wenden.
Um „Beweise“ zu dem Kauf zu sichern, kannst Du Dir vorsorglich ja mal die eBay-Artikelseite als Screenshot und HTML sichern. Wie das auf Windows geht, habe ich hier --> http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… schnell mal geschrieben.
Der Verkäufer sagt…
Der Verkäufer hat einen Shop…
Dazu sag’ ich jetzt mal besser nix!
Hab ich was falsch gemacht oder zieht er mich ab ?
Also, Du hast nichts falsch gemacht.
Ob er Dich abziehen will - keine Ahnung?!
Ob er’s schafft… hähä, das bezweifel ich!