Wenn ein Angestellter kein Gehalt ausgezahlt bekommt, aus welchen Gründen auch immer, kann er -sogar fristlos - kündigen. Gilt das auch für einen Azubi, oder gibt es da andere Gesetze?
Hallo
Der dritte Beitrag ohne Anrede und Gruß…
Einem fiktiven Azubi oder dessen Vertreter(in) sei das verziehen, der er soll ja noch lernen für’s Leben. Also Lektion Nummer 1: Im Leben kommt man immer besser weiter, wenn man mindestens die Basis-Anforderungen einer ordentlichen Kommunikation einhält, die zum Beispiel aus einer freundlichen Anrede, einer Verabschiedung und/oder einem Dank bestehen. Das hat etwas mit Achtung und Wertschätzung zu tun.
Zur Frage: Nein. Der Gehaltsverzug müsste schon erheblich sein - vorsichtig gesagt idR mindestens 2 Monatslöhne - und auch dann sollte fachanwaltlicher Rat vorab eingeholt werden. Bei Lohnrückstand empfiehlt sich ein Gespräch mit der zuständigen IHK und dem (der) dortigen Ausbildungsberater(in).
Gruß,
LeoLo
Entschuldige Leo, ich hatte nur die sache im Kopf.
Vielen Dank für deine Antwort, er ist mit 3 löhne im Rückstand, verspricht immer zu zahlen, geht aber dann doch nicht.
Gruß
Kalypaso
Hallo
Direkt zur IHK und zum Fachanwalt!
Gruß,
LeoLo
Hallo Leo,
Danke, werde ich tun!