Hallo,
ein Arbeitgeber zahlt seit zwei Monaten kein Gehalt mehr. Auch nach Aufforderungen sind immer nur Ausreden zu hören.
Nun wird vor Gericht für einen bestimmten Betrag (vor der Verhandlung der Lohnklage) eine einstweilige Verfügung auf Zahlung erwirkt.
Wie könnte ein AG auf diese Verfügung reagieren?
Was kann jemand mit einer Verfügung weiter erwirken (z.B. Pfändung)?
Gruß
Holger
Hallo
Hallo,
ein Arbeitgeber zahlt seit zwei Monaten kein Gehalt mehr. Auch
nach Aufforderungen sind immer nur Ausreden zu hören.
Nun wird vor Gericht für einen bestimmten Betrag (vor der
Verhandlung der Lohnklage) eine einstweilige Verfügung auf
Zahlung erwirkt.
Wie könnte ein AG auf diese Verfügung reagieren?
er zahlt oder nicht oder meldet Insolvenz an, dies kann auch der Gläubiger veranlassen
Was kann jemand mit einer Verfügung weiter erwirken (z.B.
Pfändung)?
sicher
Gruß
Holger
Wallflower
ein Arbeitgeber zahlt seit zwei Monaten kein Gehalt mehr. Auch
nach Aufforderungen sind immer nur Ausreden zu hören.
Nun wird vor Gericht für einen bestimmten Betrag (vor der
Verhandlung der Lohnklage) eine einstweilige Verfügung auf
Zahlung erwirkt.
Wie könnte ein AG auf diese Verfügung reagieren?
er zahlt oder nicht oder meldet Insolvenz an, dies kann auch
der Gläubiger veranlassen
Was für kosten würden bei Insolvenz durch Gläubiger entstehen? Wo nach richtet sich das?
Gruß
Holger
Hallo
eien Antrag auf Insolvenz stellt man beim Registergericht,ob der was kostet weiss ich nicht. Vermute mal nix oder paar €s Schreibgebühr,also mal nachfragen. Ich würd dem AG das aber vorher ankündigen.
Wallflower