Kein Gehalt erhalten

Ich war als Kraftfahrer tätig und wurde zum 15.11 gekündigt, da ich meinen Führerschein verloren habe. Da ich am 15. kein Gehalt bekommen habe, fragte ich bei meinem ehem. Arbeitgeber nach, dieser teilte mit sodann mit, dass ich kein Gehalt mehr erhalte, da sie dazu gem. Rechtsprechung nicht mehr verpflichtet seinen. Daz is noch nzu sagen, dass mir ein Ersatzjob angeboten wurde, den ich auch annehmen wollte, bei einem Gespräch mit einer Mitarb. teilte ich auf das unterbreitete Angebot mit, dass ich mich derzeit noch im Krankensch. befinde und nicht weiß, wann ich anfangen könne. Dies wird mir jetzt als Ablehnung des Angebotes ausgelegt und daher eine Gehaltszahlung verweigert. Was kann ich tun?

Hallo,
leider werde ich aus dem was Du geschrieben hast nicht ganz schlau. Ich versuche einen Teil zu beantworten. Du schreibst Du bist zum 15.11 gekündigt. Ich weiss nicht wie bei euch die Abrechnungen laufen, aber meist gibt es das Gehalt zusammen mit den Auszahlungen der restlichen Gehälter. Wenn das bei Euch am 30. des Monats ist müsstest Du da Deinen letzten Lohn bekommen. Du schreibst Du bist derzeit krank, seit wann denn? Hängt das mit der Kündigung zusammen? Du kannst zu einem Anwalt gehen, solltest das aber schnell machen um nicht alle Fristen zu verlieren.
HG Circan

Hallo Circan,

danke erstmal.

Er wird immer vom 1. bis zum Ende des Monats abgerechnet, ausgezahlt jedoch am 15. des Folgemonats.

Die KÜ habe ich aufgrund des Entzuges der Fahrerlaubnis erhalten.

Das ich nun kein Gehalt mehr bekommen stützen sie darauf, dass ich das Ersatzangebot abgelehnt habe.

Ich war seit Anfang SEpt. krankgeschrieben. Jetzt aber nicht mehr.

sorry
deine Frage ist etwas unverständlich.
Wann bekommst du immer welches gehalt?
zum Ende des Monats für den lfd. Monat?
oder im Folgemonat zum 15.? (oder einem anderen Tag?)

Wenn du bis zum 15.xx. gearbeitet hast dann hast du für die 15. Tage auch einen Lohnanspruch!

Was die sache mit dem Ersatzjob angeht … da kann man nicht wirklich was zu sagen … weil „das gesamte Gespräch“ wäre gut zu wissen… das gibt aber jeder der beteiligten sicher anders wieder. von daher … ich verstehe dich, ich kann aber auch den gedankengang des Arbeitgebers verstehen - zumal das BGB sagt das bei einem „mündlichen Angebot“ die Bindungsfrist genau so lange ist wie das Gespräch geht - wenn am Ende nicht angenommen wurde - ist das Angebot so erst mal nicht mehr existent. Wenn du auf das Angebot später wieder eingehst dann ist das deinerseits ein Antrag - der kann angenommen oder aber auch abgelehnt werden.

Hallo, zum Anwalt gehen. Mehr fällt mir bei Deiner Schilderung nicht ein. Ich gehe davon aus, dass Dein Gehaltsanspruch vor dem 15.11. entstanden ist. Also hast Du auch Anspruch auf Lohn der sich aus Deiner Arbeit vor dem 15.11. ergeben hat. Das erst mal grundsätzlich. Und tauchen noch mehr Fragen auf, bist Du fristlos entlassen? Seit wann bis Du krank geschrieben? Bei Dir scheint es mir etwas verzwickt zu sein. Also lass Dich beraten. Besser ist das.
Gruß
Ella

Guten Morgen,

also spontan würde ich sagen, wenn Du bis 15.11. gearbeitet hast, dann steht Dir auch bis dahin der Lohn zu. Die Aussage Deines ehemaligen Chefs kann ich nicht nachvollziehen. Hier wäre eine genaue Angabe von der „Rechtsprechung“ interessant :wink:.
Zu der Ablehnung des Ersatzangebotes kann ich leider auch nichts sagen, denn dazu kenne ich die Fakten nicht genug.
Auf jeden Fall würde ich Dir raten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Leider reichen meine Kenntnisse in diesem Fall momentan nicht aus.
Ich hoffe, Du kannst die Angelegenheit dann erfolgreich regeln.

Gruß aus Hessen,
Michaela

Hallo,
wenn Du seit Anfang September krank geschrieben bist bekommst Du 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, d.h. bis Mitte Oktober. Ihr bekommt zum 15. November das Oktobergehalt, da müsste es noch einen Anteil Lohn geben. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Mit dem Ersatzangebot ist es für Dich leider nicht gut gelaufen, es sieht aber so aus, als ob der Arbeitgeber auch nicht viel wert darauf gelegt hat. Einen Einspruch gegen die Kündig muss mann innerhalb 14 Tage nach Erhalt machen, das dürfte bei Dir zu spät sein. Solltest Du für Oktoberkein anteiligen Lohn mehr bekommen, solltest Du Dich doch beraten lassen. Ich weiss nicht, ob man den Lohn streichen kann, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
HG circan

Hallo Fahrer79,

ich würde dir raten, den Rechtsweg einzuschlagen:smile:)Und vergiss die Ausschlussfristen nicht, denn wenn du die Fris nicht einhälst, dann kann dir auch der Anwalt nicht mehr helfen:smile:Übrigens , die Ausschlussfristen müssten im Arbeitsvertrag vereinbart sein, wenn nicht gelten die gesetzlichen Ausschlussfirsten.

Gruß
Kancicegi

Hallo, natürlich steht Ihnen das Gehalt bis zum 15. 11. zu. Gehen Sie unbedingt zum Anwalt. LG