mal angenommen ein AG hat vorletzten Monat sehr verspätet (erst 2 Wochen später) lediglich 2 Drittel des Gehalts und für diesen Monat noch garkein Gehalt gezahlt (kleine Firma mit 3 Angestellten). Ich habe gehört, das man hier am besten zum Amtsgericht gehen sollte um Insolvenz für diese Firma zu beantragen. Ist dies so der beste Weg oder gibt es einen anderen? Wie ist hier als AN am besten zu verfahren? Hat dies ggf. etwas mit Insolvenzverschleppung zu tun…?
Hallo h.,
seit wann beantragt der AN die Insolvens der Firma? Der AN kann bei drohender Insolvens höchstens vorsorglich beim AA Insolvensausfallgeld beantragen. Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?
Grüße
Almut
das Märchen der von den Mitarbeitern beantragten Insolvenz ist wohl nicht auszurotten. Eine gute Idee ist dies nämlich nicht. Schließlich muss der Antragsteller erst mal in die Tasche greifen und Kostenvorschuss leisten. Außerdem macht man sich haftbar, wenn der Überschuldungsvorwurf nicht haltbar ist. Besser ist das offene Gespräch mit dem AG und eine schriftliche Vereinbarung über das weitere Verfahren.
Sollte der AG keine begründete Hoffnung machen können, dass es weitergeht und das Geld bald kommt, würde ich zuerst mal mein Engagement in die Jobsuche legen und dann mit der Agentur für Arbeit die Modalitäten bzgl. des weiteren Vorgehens klären.
Es kann sich aber durchaus auch um eine temporäre Zahlungsschwäche handeln, und dann sollte man im eigenen Interesse nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Gruß vom Wiz
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mal angenommen ein AG hat vorletzten Monat sehr verspätet
(erst 2 Wochen später) lediglich 2 Drittel des Gehalts und für
diesen Monat noch garkein Gehalt gezahlt (kleine Firma mit 3
Angestellten). Ich habe gehört, das man hier am besten zum
Amtsgericht gehen sollte um Insolvenz für diese Firma zu
beantragen. Ist dies so der beste Weg oder gibt es einen
anderen?
Ähm, mit dem Arbeitgeber erst einmal reden? Ist miteinander reden mittlerweile außer Mode gekommen? Was nützt Dir die vorzeitige, unnötige Insolvenz mit nachfolgender Arbeitslosigkeit, wenn es ggf. nur eine Durststrecke ist? Solange noch keine drei Monatsgehälter ausstehen, besteht für den AN kein finanzielles Risiko …
Wie ist hier als AN am besten zu verfahren?
Nun ja, wenn derjenige tatsächlich meint, seinen Arbeitgeber schließen zu müssen: Zum zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht mit Insolvenzabteilung) gehen und Formular ausfüllen, das wars. In wie weit allerdings man ggf. haftbar gemacht werden kann, sollte die Antragstellung unbegründet sein, entzieht sich meiner Kenntnisse, sollte also im vorhinein abgeklärt werden.
Hat dies
ggf. etwas mit Insolvenzverschleppung zu tun…?
Nö, die Insolvenz verschleppen können nur die Geschäftsführer und/oder Gesellschafter.
das Märchen der von den Mitarbeitern beantragten Insolvenz ist
wohl nicht auszurotten. Eine gute Idee ist dies nämlich nicht.
Schließlich muss der Antragsteller erst mal in die Tasche
greifen und Kostenvorschuss leisten.
Du musst tatsächlich als Gläubiger bei Beantragung einen Vorschuss leisten?
Solange noch keine drei Monatsgehälter ausstehen, besteht für
den AN kein finanzielles Risiko …
???
Was soll das denn heißen, selbst wenn nur ein Monat kein Geld reinkommt hat der AN wohl ein finanzielles Risiko! Denn die laufenden Kosten, wie Miete, Strom, u.s.w. gehen wohl weiter.
Glücklich können sich die wohl nur schätzen, die soviel Kohle verdienen, dass sie sich noch einen Notgroschen ansparen können und damit dann über die Runden kommen.
Da hast Du etwas völlig falsch verstanden! (denke ich)
Man kann drei Monate Insolvenzausfallgeld beim Arbeitsamt bekommen. Wartet man auf vier oder fünf Einkommen, gibt es trotzdem nur drei Monate Insolvenzausfallgeld.
Ich nehme an, dass das mit dem Risiko gemeint war…
LG
Guido, der sich auch nicht mehr als einen Monat ohne Gehalt leisten könnte