folgender Fall: neuer Job seit 01.01.2001. Arbeitgerber sollte laut Arbeitsvertrag Januar-Gehalt am 15.02. zahlen. Ist nicht erfolgt, er will oder kann auch keinen Termin nennen, wann das Gehalt kommt („Ich kann erst zahlen, wenn meine Kunden zahlen“). Hinzu kommen immer mehr Informationen über mangelnde Seriosität & Liquidität. Arbeitnehmer stinksauer, will Firma verlassen - aber vorher natürlich das Geld. (Arbeitgeber: „Na, dann kündigen Sie doch!“)
Was für Probleme erwarten einen beim Arbeitsamt? Wie sieht das optimale Vorgehen aus (schriftliche Anmahnung der Forderungen an AG /Fristsetzung ist erfolgt.)
ein Vertrag, auch ein Arbeitsvertrag beruht immer auf zwei Parteien. Zahlt der Arbeitgeber nicht, so ist dies Vertragsbruch. In diesem Falle hast Du das Recht, den Arbeitsvertrag, auch fristlos, zu kündigen. Da das Arbeitsamt hierbei aber immer wieder anders verfährt, rat ich Dir, Dich umgehend zum AA zu begeben und entweder die „normale“ Anmeldung aufzusuchen oder Dich gleich an die Rechtsabteilung, die es in jedem Arbeitsamt geben muss, zu wenden. Dort wird Dir dann ausführlich dagelegt, welche Schritte Du gehen kanns, was Du beachten musst und was Du für Leistungen bzw. Reaktionen des Arbeitsamtes auf Dich zu kommen.
Hi,
das Verhalten des Arbeitgebers deutet auf eine üble Zukunft hin.
Deshalb rate ich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und durch einen Profi Druck ausüben zu lassen.
Hier ist z.B. zu prüfen, ob der Unternehmer ausreichende Liquidität besitzt, um die Löhne und Gehälter bezahlen zu können.
Wenn 3 Gehälter nicht gezahlt sind, solltest du spätestens beim Arbeitsgericht Insolvenzgeld beantragen. Das wird für maximal 3 Monate gezahlt. Der Anwalt würde allerdings vorher schon Fristen für die Zahlung setzen, eventuell Insolvenzantrag stellen und - was auch möglich ist - Strafanzeige wegen Betruges. Das wäre nämlich dann der Fall, wenn schon vorher die Zahlungsunfähigkeit festgestanden hat und der Unternehmer trotzdem Mitarbeiter beschäftigt im Wissen, dass er die Gehälter nicht bezahlen kann.
Mit solch schweren Geschützen kann ein Rechtsanwalt den Unternehmer schnell in die Knie zwingen. Wenn er zahlen kann, wird er dies schleunigst tun, wenn nicht, dann lieber ein Ende mit Schrecken als…
Hi, beim AA gibt s keine Rechtsabteilung, Francesco hat schon recht, hier muß n schlagkräftiger RA ran, und beim AA ne Beratung holen, was Leist. evtl. für den Übergang betrifft.
Tschüß
Hi, beim AA gibt s keine Rechtsabteilung, Francesco hat schon
recht, hier muß n schlagkräftiger RA ran, und beim AA ne
Beratung holen, was Leist. evtl. für den Übergang betrifft.
Und diese Beratung gibt es u.U. in der Rechtsberatung des Arbeitsamtes. Diese Beratung kann auch jemand nutzen, der (noch) kein Bezieher von ALG etc. ist.
Ruf doch mal in irgendeinem AA an und Frage nach der Widerspruchsabtl. Wetten das es eine gibt! Und die gibt auch Auskunft ohne Widerspruch, nämlich als Rechtsberatung
Hi, beim AA gibt s keine Rechtsabteilung, Francesco hat schon
recht, hier muß n schlagkräftiger RA ran, und beim AA ne
Beratung holen, was Leist. evtl. für den Übergang betrifft.
Tschüß
Hi, Rudi, **********************************************
ne Widerspruchsstelle gibt es dort, und du bekommst auch widerwillig dort ne Antwort, weil die ja keine Widersprüche haben wollen, aber ne Rechtsabtlg. gibt dort nicht, zwar eine Beratung, was das SGB betrifft,gut und schön, aber ne richtige Rechtsberatung im klassischen Sinn gibt es dort nicht.
Tschüß