Kein Gehalt - Vertrag nicht unterschrieben

Liebe Experten,

Darf die Auszahlung des Gehalts verweigert werden, wenn ein Arbeitsvertrag nicht „rechtzeitig“, nämlich an dem Tag, an dem die Buchhaltung die Löhne abrechnet, unterschrieben wurde?!

Muss die Auszahlung des Lohns, sofort nach Eingang der Unterschrift ausgezahlt werden, oder darf sich der Arbeitgeber bis zur nächsten Abrechnung Zeit lassen?

Arbeitnehmer ist als Teilzeitkraft beschäftigt.

Vielen Dank für die Antwort

Hallo

Darf die Auszahlung des Gehalts verweigert werden, wenn ein
Arbeitsvertrag nicht „rechtzeitig“, nämlich an dem Tag, an dem
die Buchhaltung die Löhne abrechnet, unterschrieben wurde?!

Nein.

Muss die Auszahlung des Lohns, sofort nach Eingang der
Unterschrift ausgezahlt werden,

Wenn es fällig war: Ja.

oder darf sich der Arbeitgeber
bis zur nächsten Abrechnung Zeit lassen?

Nein.

Arbeitnehmer ist als Teilzeitkraft beschäftigt.

Eine andere Frage ist, wie lange er/sie noch beschäftigt ist, wenn sie jetzt ein Fass aufmacht.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

danke für die schnelle antwort.

Arbeitnehmer A ist erst seit knapp 2 Wochen beschäftigt, muss aber Mieter u.ä zahlen und ist auf das Geld angewiesen

OT
Hallo Lux,

seit Wochen fragst du nach den dollsten Fällen. Wäre es nicht mal an der Zeit, einen Betriebsrat zu gründen?
Oder in die Gewerkschaft einzutreten?

Es ist ja offensichtlich, dass der Arbeitgeber sich nicht wirklich mit den Rechten und Pflichten der AN auskennt.

Viele Grüße

Gesine

Hallo

Arbeitnehmer A ist erst seit knapp 2 Wochen beschäftigt, muss
aber Mieter u.ä zahlen und ist auf das Geld angewiesen

Aber dann ist das Gehalt doch noch gar nicht fällig, oder wann zahlt der AG üblicherweise?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Montag geht vom 18.9 - 18.10.

Arbeitnehmer A hat am 1.10.2012 angefangen und bekommt somit vom 1. - 18.10 lohn.

Hallo

Montag geht vom 18.9 - 18.10.

Ich muss das nicht verstehen, oder?

Gruß,
LeoLo