Liebe Experten,
Darf die Auszahlung des Gehalts verweigert werden, wenn ein Arbeitsvertrag nicht „rechtzeitig“, nämlich an dem Tag, an dem die Buchhaltung die Löhne abrechnet, unterschrieben wurde?!
Muss die Auszahlung des Lohns, sofort nach Eingang der Unterschrift ausgezahlt werden, oder darf sich der Arbeitgeber bis zur nächsten Abrechnung Zeit lassen?
Arbeitnehmer ist als Teilzeitkraft beschäftigt.
Vielen Dank für die Antwort