Kein Geld, aber mit Anwalt drohen und

Person A hat von Person B Summe X zu erhalten. So weit so gut.

Nach langem hin und her (über ein Jahr) hat A Person B (endlich) dazu gebracht Rückmeldung zu geben.

Nun sagt Person B das Summe X nicht gezahlt wird aufgrund eines Vorfalls in der Vergangenheit (ebenfalls verjährt). B will also Summe X halbieren. Aufgrund dieses Vorfalls.

(Zum Vorfall: B hat A sein Kfz mit nach hause gegeben -damals gleiches Arbeitsverhältnis und gleicher Arbeitsweg- B ist aber an diesem Abend nicht mit gekommen und A musste somit mit Auto von B nach hause fahren, da A sonst nicht nach hause gekommen wäre.
Das vor dem Haus von A geparkte Auto (von A dort abgestellt) wurde über Nacht verkratzt. Nun will B für das verkratzte Auto die Hälfte von Summe X haben. Das Auto befindet sich allerdings seit knapp einem Jahr nicht mehr in Besitz von B. Es wurde verkauft)

B sagt nun, entweder Summe X halbieren und Restgegenstände (es war nicht nur Geld) erhalten oder es wird ein Anwalt eingeschaltet der sich rückwirkend um Vorfall mit Auto kümmert. B will also für Kratzer Geld einklagen.

Frage: Hat A Chance auf komplette Summe X oder muss A jetzt tatsache bangen, wegen verkratztem Auto von B -wofür A ja auch überhaupt GARNICHTS kann. Nur weil A das Auto vor dem Haus geparkt hat, kann A ja nichts für das verkratzen des KFZ.
A hat E-mail von B mit dieser „Drohung“ als Beweis…

Hallo Christian,

zwei ehemals befreundete Menschen streiten sich um gegenseitige Forderungen und stellen beide auf stur. Da wird es wohl nur mit Hilfe von Anwälten gehen.

Vermutlich wird ein Richter bei dieser Konstellation versuchen, einen Vergleich zustande zu bringen. Billiger wäre es sicher, sie einigen sich alleine.

A hat E-mail von B mit dieser „Drohung“ als Beweis…

Beweis für was? Dass B sich einen Anwalt nehmen will?

Gruß!

Horst

Zunächst mal ist es keine Drohung wenn sich jemand einen Anwalt nehmen will, zum anderen würde ein guter Anwalt seinem Mandanten wahrscheinlich von einer Klage abraten, da die Beweisführung irgendwo zwischen schwierig und unmöglich einzustufen ist.

In Deutschland gilt immer noch, dass derjenige der Ansprüche anmeldet, diese auch beweisen muss.

Gruss HighQ

Die E-mail ist der fehlende Beweis oder nicht???
Beweise das B Person A unter Druck setzten will.

Außerdem hat A durch die E-mail jetzt endlich den Beweis von B noch Geld zu erhalten. Bringt das nicht etwas? Also wenn sich A jetzt einen Anwalt nehmen würde. Zudem hat A noch zwei SMS von B die auf ähnliches hindeuten.

Und das mit dem Kfz ist doch totaler Schwachsinn. B kann absolut nichts beweisen, nichtmal das es überhaupt einen Kratzer gegeben hat. Und selbst wenn B das Beweisen kann, hat A ja eigentlich nichts damit zu tun!

Ich glaube eine außergerichtliche Einigung ist nicht mehr möglich! Da sich B so dermaßen stur stellt.

In Deutschland gilt immer noch, dass derjenige der Ansprüche
anmeldet, diese auch beweisen muss.

Das habe ich auch einmal geglaubt. Dieser Glaube ist mir Anfang des Jahres jedoch abhanden gekommen, als ich ohne irgendeinen Sachbeweis oder eine Zeugenaussage verklagt wurde.

Hallo,

In Deutschland gilt immer noch, dass derjenige der Ansprüche
anmeldet, diese auch beweisen muss.

Das habe ich auch einmal geglaubt. Dieser Glaube ist mir
Anfang des Jahres jedoch abhanden gekommen, als ich ohne
irgendeinen Sachbeweis oder eine Zeugenaussage verklagt wurde.

Verklagen kann man immer. Was das jetzt mit den Ansprüchen und der Beweispflicht zu tun haben könnte, erschließt sich mir nicht.
Gruß
loderunner (ianal)