Hallo,ich bekomme ab 30.November (Geldeingang) eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 903,- E netto.Bsher bezog ich mit meiner Frau ALG 2 in Höhe von 1005,- E.
Das IAG in Gelsenkirchen schickte nun einen neuen Bescheid,in dem mein Einkommen ( Rente) so berechnet wird,dass nur noch Leistung von 66 Euro für je meine Frau und mich als Zuschuss für Unterkunft und Heizung gezahlt wird.
Daraus ergibt sich die Situation,dass wir Anfang November bis auf 132 Euro mittellos dastehen. Ich wandte mich daher an das Amt für Grundsicherung,welches mir zunächst bestätigte,dass ich grundsätzlich einen Anspruch Höhe von 502 Euro hätte. Aber nur für mich,weil meine Frau ja als Erwerbsfähig gilt und somit weiterhin eigentlich ALG 2 bekommen müßte.Allerdings konne man in meinem Fall keine Zahlungen leiste,da ich ja noch 66 Euro vom IAGr erhalte und man laut Gesetz keine Zahlungen von 2 Stellen erhalten dürfe.Ich bin daher zum IAG.Dort war man sehr nett,konnte mir allerdings nicht weiterhelfen.Man bot mir lediglich ein Darlehen an,welches ich ja dann mit 100 Euro monatlich zurückzahlen könne.Auf meine Frage wovon dies geschehen solle,hatte man auch keine Antwort.
Meine Frage ist nun,ob es rechtens ist,dass das Integratioscenter mein Einkommen so anrechnet,dass ich noch Geld von ihnen erhalte und wo und wie ich die Finanzlücke,die sich Anfang November ergibt, schließen kann.
Gruß rennfloh77
Hallo rennfloh,
leider kenne ich mich damit nicht aus, kann Dir also nicht weiterhelfen.
Viel Glück und mögen Dir viele hier gute Tipps geben.
LG
Meggie
Hallo,
da das ALG2 sicherlich am Anfang des Monats und die Rente zum Monatsende gezahlt wird ergibt sich die 8-wöchige Spanne wo es kein Geld gibt.
Gruß Jens1568
Kann leider nichts dazu sagen Gruß Heiner
Guten Tag,
leider ist es so, dass natürlich für einen Monat keine zwei Leistungen empfangen werden dürfen…hier bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als das amtliche Darlehen anzunehmen und in Kleinstraten abzuzahlen…
Fredl Grüße
MG
Hallo,
für diese Dummheit des Gesetzgebers habe ich auch keine einfache Lösung. Die Verhinderung einer Doppelbetreung hindert ja nicht eine vernünftige Übergangsreglung. Über 80 Prozent aller Bürger zahlen Armensteuer an die Reichen in der Form von Zins. Wenn die Leihgabe Zinslos ist würde ich sie annehmen und schnell wieder loswerden.
Viel Erfolg und Mut
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Hallo, das ist die Crux durch die Umstellung dernachträglichen rentenzahlung.
Überbrückung durch Darlehen scheint die einzige Möglichkeit zu sein, aber die Rückzahlung
sollte sich an der vom BSG eingesegneten 10%_Grenze bei Darlehen, die aus dem
regelsatz zu bezahlen sind, orientieren, also höchstens 40,-EUR pro Monat ab 1.1.11
Gruß alkib
Hallo,
das Problem kenne ich und die Frage kommt öfters!!
Wann is` denn Rentenbeginn??
Erst zum 01.November 2010, oder schon vorher??
Dann wäre eine Nachzahlung doch noch offen!!??
Ggfs. bleibt nur die Möglichkeit des Darlehns, welches man probieren sollte mit 20€ zurück zu zahlen.
Sorry aber leider kann ich dir dazu nichts besseres mitteilen. Ich kann mir schon vorstellen wie schwer das is` .
Aber der Rentenversicherungsträger kann da leider auch nicht helfen.
Oder rede doch mal mit der Bank!?
Vielleicht wäre da was drin.
Lg
und viel Erfolg
Hallo auch!
Ich kann leider nicht beurteilen, was rechtmässig ist oder was nicht, da ich kein Anwalt bin. Ich empfehle hier dann den Gang zu einem solchen. Ggf. besteht Anspruch auf Beratungsbeihilfe respektive Gerichtskostenbehilfe. Die kann beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden und wird bei Vorlage entsprechender Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt. Mit diesen Unterlagen kann man sich dann beim Rechtsanwalt beraten lassen.
Gruß
CKH
Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen weil ich vom ALG2 überhaupt keine Ahnung habe.
Von daher kann ich Ihnen nur viel viel Glück und alles Gute wünschen.
Liebe Grüße,
Kathra
Hallo,
die Problematik der nachschüssigen Rentenzahlung ist bekannt, vom Gesetzgeber aber so gewollt. Auch das Verfahren der Anrechung ist insoweit korrekt.
Für den Fall, dass keine Rücklagen für den ersten Zahlmonat bestehen, kommt das Darlehen des ALGII-Trägers zum Tragen, welches durch die spätere Rentenzahlung zu begleichen ist.
Leider kann ich Ihrem Text soweit nicht genau entnehmen, warum diese Vorgehensweise nicht möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
die Problematik der nachschüssigen Rentenzahlung ist
bekannt,
vom Gesetzgeber aber so gewollt. Auch das Verfahren
der
Anrechung ist insoweit korrekt.
Für den Fall, dass keine Rücklagen für den ersten
Zahlmonat
bestehen, kommt das Darlehen des ALGII-Trägers zum
Tragen,
welches durch die spätere Rentenzahlung zu begleichen
ist.
Leider kann ich Ihrem Text soweit nicht genau
entnehmen, warum
diese Vorgehensweise nicht möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,zunächst erst einmal danke für die Antwort.
Ich warte auf ein Antwort des Integrationscenters in
Bezug auf ein Darlehen.Das grundsätzliche Problem sehe
ich darin,dass ich nicht so wirklich weiss,wovon wir
ein Darlehen zurückzahlen sollen,da meine Rente
unterhalb des ALG2-Satzes liegt und wir laut Bescheid
noch 132 Euro für Unterkunft und Heizung bekommen.
Gruß Dieter
Ich würde an Deiner Stelle auf das zusätzliche Geld (66,00 €)vom Amt verzichten und dafür Grundsicherung im Alter beantragen. Und natürlich Wohngeld.
Informier’ Dich aber vorher gründlich.
Mein Lebenspartner hat vorgezogene Altersrente und ich EU-Rente.
Er bezieht Wohngeld und kann daher keine Grundsicherung beantragen.
Ich kann aufgrund der Höhe meiner Rente weder noch beantragen.
Verschneite Grüße vom Rhein
Petra