Kein Geld bei Steinschlag?

Hallo!!

Mal angenommen man fährt nach dem Nachtdienst nach Hause und es kommt einem ein Laster einer Firma entgegen die in Steinbrüchen unterwegs sind. Genau auf gleicher Höhe mit dem Laster fliegt ein Stein auf sie Windschutzscheibe und verursacht ein riesigen Steinschlag. Der Mechaniker würde schätzen das der Stein min. 10cm Durchmesser gehabt haben muss. Solche Steine liegen dort wahrscheinlich nicht einfach auf der Straße. Und selbst wenn wäre ja kein Auto sonst unterwegs gewesen!
nun wäre die Firma kontaktiert worden, die erst einmal behaupten das ihre Autos dort nicht fahren, aber eine Woche später wäre der Laster gleiche Zeit gleicher Ort fotografiert worden.
Bleibt man dann in so einem Fall, der meiner Meinung nach klar ist, trotzdem auf den Kosten sitzen oder würde sich der Gang zum Anwalt lohnen?? Angenommen es gäb kein Teilkasko? Die Scheibe könnte ja immerhin bis 650 € kosten!!!

Bin gespannt auf eure Meinungen und danke dafür!!!

Bei solch einer Faktenlage geht man UMGEHEND zur Polizei, zeigt den Schaden und schildert den Vorfall.

So klar ist er gar nicht.

  1. Du hast den Stein offenbar nicht als Beweis vorliegen, deshalb ja die Mutmaßung über die Größe und den angerichteten Glasschaden.

Haften müsste der LKW-Halter für von Ladefläche herabfallenden Stein (weil zu hoch beladen und Ladung nicht abgedeckt war) oder wenn Stein sich in Zwillingsreifen eingedrückt und später gelöst hatte (keine Reifenkontrolle vor Abfahrt auf öffentliche Straßen).

Ein hochschleudern eines schon auf der Straße liegenden Steines kann man dem LKW nämlich nicht anlasten. Es wäre jedenfalls noch schwerer nachzuweisen, die Firma hätte den Stein (genau diesen) bereits bei früherer Fahrt verloren.

Es kann ja auch ein Stein sein, der sonst wie auf Straße gelangt war (Steinschlag, vom Seitenstreifen her rausgeschleudert usw.
Das wäre normales Risiko, gegen das man sich ja versichern kann.

Trotzdem sollte man natürlich versuchen, seinen Schaden bei der Firma anzumelden. Ein mutmaßlicher Zusammenhang zwischen dem LKW und dem Glasbruch liegt jedenfalls nicht völlig fern. Es waren zum Schadenzeitpunkt nur der LKW und der PKW auf der Straße.
Notfalls müsste man halt klagen, wenn sich die Firma/Versicherung uneinsichtig zeigt.

Anzeige bei der Polizei sollte man machen. Jedenfalls muss sich die Scheibe unbedingt vor Austausch die Polizei und/oder ein Sachverständiger ansehen und alles dokumentieren.

MfG
duck313

Je nach Versicherung (Teilkasko) ist Steinschlag bei sofortiger Meldung ohne Hochstufung versichert. Wenn man es nicht in der Werkstatt, sondern beim Schnelldienst machen lässt (da gibt es mehrere). Spart einiges an Ärger und Mühe.

Schon mal dort angerufen?

Welcher Beweis könnte vor Gericht angeführt werden, da Mutmaßungen dort sicherlich nicht ausreichen.

Mein Vater sagte immer, man solle schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen, oder wer bezahlt die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn man nicht obsiegt?

vnA