Kein Geld für Sozialversicherung

Hallo,

was muss man eigentlich tun, wenn man arbeitslos ist, aber keine Unterstützung vom Amt bekommt und versichert werden soll?

Man ist doch verpflichtet, sich krankenzuversichern, oder?

Ein Bekannter von mir meinte, er muss jeden Monat seine Eltern nach 180 Euro für die Kasse fragen, weil er nix hat.

Das kann doch so nicht angehen oder? Ich dachte, in diesen Fällen übernimmt das das Sozialamt? Denn er hat ja nix.

Wie geht man da am besten vor?

Gruß
Kathrina

Guten Tag Kathrina,
sagen Sie Ihrem Bekannten, er soll beim Sozialamt vorstellig werden.
Dort, und nur dort wird vernünftig geprüft, ob er Ansprüche hat und
falls ja, in welcher Höhe. Auch die Frage zur Krankenversicherungspflicht wird in dem Zusammenhang geklärt.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grds. gilt folgendes:

  • Würde er Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen
    => Vers.pflicht, Beiträge werden übernommen

  • Würde er Sozialgeld vom Sozialamt beziehen
    => Vers.freiheit (dann „freiwillige“ KV (Beiträge meist vom Amt übernommen), nimmt er die nicht an, nimmt ihn das Amt in eine s.g. Betreuung)

  • Würde er Sozialgeld von der ArGe beziehen (selten)
    => Vers.freiheit (dann freiwillige KV, nimmt er diese nicht an, Vers.pflicht als Unversicherter!)

Bezieht er nichts, wäre er unversichert und somit automastisch vers.pflichtig als Unversicherter. Bei einer freiwilligen KV und einer KV als Unversicherter landet man meist im Mindestbeitrag der Kasse - liegt (je nach KK) bei ca. 130 - 140,- EUR mtl.

Die Beitragsberechnung ist aber teilweise sehr kompliziert, so dass in seltenen Fällen auch höhere Beiträge entstehen können. Aber da ist die KK der beste Ansprechpartner.

Noch etwas zum Anspruch auf ALG II / Sozialgeld: Lebt er bei den Eltern, kann es schnell eng werden, da deren Einkommen angerechnet wird. Er muss sich dann selber versichern und die Beiträge selber zahlen. Kann er die Beiträge nicht zahlen, dann hat er ja eine Bedarfsgemeinschaft (die ELtern) die das für ihn machen können. Die Bedarfsgemeinschaft ist ja auch der Grund, warum z.B. ALG II abgelehnt wird (wenn das Einkommen zu hoch ist).

BTW: Ansprechpartner ist auf jeden Fall zuerst die Stelle, die das ALG II zahlt, also die ArGe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]