Kein Geld mehr für Beiträge

Hallo,

was macht den nun ein armer HartzIV-Empfänger, der gar kein Geld mehr für Beiträge (Unfallvers.) hat und in einem 5 Jahresvertrag feststeckt?

Ratlose Grüße Owi.

Hallo,

was macht den nun ein armer HartzIV-Empfänger, der gar kein
Geld mehr für Beiträge (Unfallvers.) hat und in einem 5
Jahresvertrag feststeckt?

Was wird eine Versicherung tun wenn keine Beiträge mehr kommen? Vermutlich wird sie den Versicherungsschutz einstellen und wenn die Rückstände nicht bezahlt werden irgendwann von sich aus den Vertrag kündigen. Alternativ bietet sich natürlich einfach ein Gespräch mit der Versicherung an, in der die finanzielle Situation geschildert wird und um eine Auflösung des Vertragsverhältnisses gebeten wird. Die meisten Versicherungen werden hier wohl entgegenkommend sein.

Hallo Edison

Was wird eine Versicherung tun wenn keine Beiträge mehr
kommen? Vermutlich wird sie den Versicherungsschutz einstellen
und wenn die Rückstände nicht bezahlt werden irgendwann von
sich aus den Vertrag kündigen.

und kann die fälligen Beträge immer noch einfordern.

Alternativ bietet sich
natürlich einfach ein Gespräch mit der Versicherung an, in der
die finanzielle Situation geschildert wird und um eine
Auflösung des Vertragsverhältnisses gebeten wird. Die meisten
Versicherungen werden hier wohl entgegenkommend sein.

Die bessere Lösung.

Grüße
Ulf

Hallo Edison

Was wird eine Versicherung tun wenn keine Beiträge mehr
kommen? Vermutlich wird sie den Versicherungsschutz einstellen
und wenn die Rückstände nicht bezahlt werden irgendwann von
sich aus den Vertrag kündigen.

und kann die fälligen Beträge immer noch einfordern.

Das würde ich mal schwer in Frage stellen. Eine Versicherung deckt Schadensfälle ja nur, solange die Beiträge auch brav bezahlt sind und stellt die Deckung ganz schnell ein wenn sie nicht gezahlt werden.

Sobald die Leistung aber eingestellt ist, gibt es ja auch keinen Anspruch mehr diese Nichtleistung zu bezahlen. Man bekommt ja die eingestellte Leistung nach der Zahlung auch nicht mehr rückwirkend zurück. Die Leistung, also Deckung, wird ja erst wieder ab dem Zeitpunkt der Zahlung übernommen. Ich kenne nur Fälle wo mit einer solchen Einforderung gedroht wurde, aber ich kenne keinen einzigen wo tatsächlich auch ein gerichtlicher Mahnbescheid für einen Zeitraum versandt worden wäre, in dem überhaupt keine Deckung bestanden hat.

Grassester Fall war eine Betriebshaftpflichtversicherung im vierstelligen Bereich, die für über 1,5 Jahre nicht bezahlt worden war. Die Versicherung hat dem Unternehmer immer wieder erklärt, er müsse die rückständigen Beträge bezahlen um wieder Versicherungsschutz zu erhalten, gleichzeitig bestand aber für 1,5 Jahre kein Deckungsschutz, selbst wenn die Beiträge nachbezahlt worden wären. Die Versicherung wurde dann seitens des Versicherers gekündigt und die fehlenen Beiträge wurden nie gerichtlich eingefordert, was IMO auch gar nicht möglich gewesen wäre. Wenn eine rückwirkende Zahlung vorgenommen wird, muß der Versicherer auch den Versicherungsschutz rückwirkend wieder gelten lassen. Sonst zahlt man für eine nicht erbrachte Leistung.

Sobald die Leistung aber eingestellt ist, gibt es ja auch
keinen Anspruch mehr diese Nichtleistung zu bezahlen.

Oh doch! Dem Versicherer steht
a) eine Geschäftsgebühr zu oder
b) kann er ja auch die Jahresprämie einfordern.
Von der Leistung ist er trotzdem befreit!
Wenn eine rückwirkende Zahlung vorgenommen wird,

muß der Versicherer auch den Versicherungsschutz rückwirkend
wieder gelten lassen. Sonst zahlt man für eine nicht erbrachte
Leistung.

Da wären ja die Paragraphen 35, 38/39 im VVG mal eine spannende Lektüre. :wink:

Frank Wilke

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Hallo Edison

Was wird eine Versicherung tun wenn keine Beiträge mehr
kommen? Vermutlich wird sie den Versicherungsschutz einstellen
und wenn die Rückstände nicht bezahlt werden irgendwann von
sich aus den Vertrag kündigen.

und kann die fälligen Beträge immer noch einfordern.

So steht es im Vertrag. Mit Mahnverfahren und dem ganzem Program.
Owi

Alternativ bietet sich
natürlich einfach ein Gespräch mit der Versicherung an, in der
die finanzielle Situation geschildert wird und um eine
Auflösung des Vertragsverhältnisses gebeten wird. Die meisten
Versicherungen werden hier wohl entgegenkommend sein.

Die bessere Lösung.

Bereits erfolglos versucht.
Owi

Grüße
Ulf

Es geht eigentlich gar nicht mehr um den Versicherungsschutz, sonder nur noch wie man schadlos aus dem Vertrag kommt wenn das Geld nicht mehr reicht.
Owi

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hallo,
"wenn man nix vernünftiges zu sagen hat… " (dieter nuhr)

lies dir einfach mal die §§ 38 und 39 vvg durch. deine stammtischweisheiten kannst du für dich behalten.

hier mit dem vr ins gespräch zu kommen ist sicher die beste variante. wenn der vr der vertragsaufhebung nicht zustimmt, ist vielleicht immer noch eine leistungsreduzierung und somit auch betragsreduzierung möglich. auch eine unterbrechung des versicherungsschutzes für ein halbes jahr oder so wäre denk- und machbar. nur nichts zu machen, ruft den gerichtsvollzieher auf den plan.

mfg snake

Guten Tag OwainDantgwyn,
wenn es tatsächlich an dem ist, dass Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, dann empfehle ich Ihnen, dass Sie genau das Ihrem Versicherer glaubhaft darlegen (ALG-Bescheid, Mietvertrag,
Familienverhältnisse). Nur wenn Ihre Gesellschaft zu den völlig abgedrehten zählt, wird sie die weitere Tour abspielen (Mahnbescheid,
Pfändungsversuch, eidesstattliche Versicherung). Sie muss aber dabei befürchten, dass sie auch auf den dafür zu verauslagenden Kosten
sitzen bleibt. Deswegen wird man Sie - vorausgesetzt Ihre Situation
ist glaubhaft dargelegt - aller Erfahrung nach aus dem Vertrag entlassen oder den zumindest für ein Jahr förmlich aussetzen.
Gruß
Günther

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Hallo,
das schnellste, was zu einer Beitragsreduzierung führt, ist die Änderung der Gefahrengruppe. Wenn das in Deiner VIKA stimmt (Schmied) hast du Gefahrengruppe B (körperlich berufstätig). Das bist Du nicht mehr und du kommst in Gefahrengruppe A. Das spart je nach Gesellschaft so ca. 30 Prozent Beitrag. Dies plus evtl. reduzierte Versicherungssummen, Ausschluß von Tagegeldern oder Krankenhaustagegeld und wir kommen der Sache näher und das Geld reicht vielleich doch noch.

So etwas machen die Gesellschaften auch viel lieber und entgegenkommender, als eine Auflösung.

Viele Grüße
Andreas

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Hallo Andreas,

ich bin zum Glück nicht in dieser Lage, sondern meine Schwägerin.
Mit meinem Exotenberuf werde ich noch gebraucht.
Danke für den Rat
Owi.

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Allen Schreibern vielen Dank o.w.T.

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