Hallo Doro,
Das sehe ich erst einmal anders - das Wohnrecht im Grundbuch
ist ein imho recht hochwertiges Recht. Üblicherweise wird ein
solches nicht eingetragen, wenn ein regulärer Mietvertrag
geschlossen wurde. (habe ich zumindest selbst noch bei keiner
Mietwohnung erlebt)
Schließlich hat man ja mit einem Mietvertrag auch eine
rechtlich einwandfrei definierte Position eingenommen, da ist
ein zusätzlich im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht völlig
unnötig.
aber wenn ein Wohnrecht einem Mietvertrag gleicht, dann verstehe ich nicht, weshalb keine normale Kündigung der Wohnung erfolgt/bzw eine Räumungsklage.
und Geld kann natürlich auch bar gezahlt werden.
Aber dann stellt sich die Frage der Nachweisbarkeit.
natürlich völlig klar
Was mich eigentlich nur ärgert, es wäre das mindeste an
menschlichem Anstand sich erstmal an den Bewohner oder
vorherigen Eigentümer zu wenden und seinen Standpunkt zu
verdeutlichen.
Tja, menschlicher Anstand …
Genauso gut könnte man von dem Besitzer/Bewohner eines
zwangsversteigerten Hauses erwarten, sich mit dem Erwerber in
Verbindung zu setzen - schließlich betrifft die Versteigerung
ja einen wichtigen und zentralen Punkt seines Lebens!
Da hast Du recht. Nur die Versteigerung war in dieser Woche und es liegt bis heute nichts vom Gericht vor. Würde man demnach nicht durch Dritte hören was geschehen ist, würde man es nicht wissen.
Von einem „normalen“ Mieter würde ich so etwas nicht erwarten,
von einem vorherigen Eigentümer oder eines seiner Angehörigen
aber jedenfalls schon - zumal ja die Versteigerung nicht aus
heiterem Himmel hereingebrochen ist.
schon richtig.
…und die Türen wurden ohne Beisein eines Gerichtsvollzieher’s
geöffnet.
Das ist natürlich wirklich eine sehr zweischneidige Sache,
sowas kann für den neuen Eigentümer böse ins Auge gehen!
Momentan glaube ich, dass das auch so geschehen wird.
Aber auch hier - du schriebst „vielleicht ist der Bewohner im
Fernverkehr tätig“ - vielleicht war ja der neue Eigentümer
schon ein paar Mal am Objekt gewesen um Kontakt mit den
Bewohnern herzustellen?
Den Konjunktiv habe ich wegen der Regeln dieses Brettes verwendet.
Ich weiß es nicht - aber nach deiner eigenen Darstellung
dürftest du es auch nicht wissen.
Wie lange soll denn der Erwerber versuchen mit dem Bewohner in
Verbindung zu treten, bevor er die Wohnung räumt?
Na z.B. durch Kontaktaufnahme persönlich oder schriftlich mit den Daten, die im Versteigerungsverfahren als vorheriger Eigentümer dagestellt werden.
Sehr viele „Opfer“ einer Zwangsversteigerung üben schon seit
Jahren die „Vogel-Strauß-Methode“ und stecken den Kopf in den
Sand um nicht miterleben zu müssen wie um sie herum alles
zusammenbricht.
Mit einem solchen Menschen kannst du keinen Kontakt aufnehmen,
weil er von sich aus GAR NICHTS mehr unternehmen wird. Er wird
völlig passiv, und alles was um ihn herum passiert muß von
anderen Seiten aus initiiert, unternommen und gesteuert
werden.
Eigentlich trifft das nicht zu, nur das der Ruf natürlich ruiniert ist, ist klar. Dennoch kann ich mich des Gedankens nicht erwehren, tatsächlich zu passiv gewesen zu sein.
Und woher soll dieser Erwerber denn wissen, ob es sich um
einen vernünftigen und verständigen Bewohner handelt, der eben
nur viel unterwegs und deshalb schwer zu erreichen ist, oder
ob der Bewohner die ganze Zeit Trübsal blasend im Wohnzimmer
hockt und die Tür nicht aufmachen will?
(Dritte Möglichkeit wäre, er hätte schon vor einer Woche der
Wohnung endgültig den Rücken gekehrt und nächtigt inzwischen
zusammen mit anderen Obdachlosen „auf Platte“)
Verwandte des Käufers arbeiten in der Nähe des Objektes und sind Kollegen von Verwandten unserer Familie.
Und in dieser Situation (so sie denn zutrifft - vielleicht
kennt der Erwerber den Besitzer/Bewohner ja auch persönlich,
dann mag das Ganze schon wieder völlig anders aussehen!)
kennen ja, nur war mir bis dato nicht klar, dass man in der Öffentlichkeit mit derartigen Charakterzügen klassifiziert wird.
kann ich auch den Erwerber wieder ein ganz klein wenig verstehen.
Die „offizielle“ Räumung per Gerichtsvollzieher ist eine
ziemlich teure Angelegenheit, und die Chance daß er von der
„geräumten“ Person etwas von dem Geld wiedersieht ist gerade
nach einer Zwangsversteigerung meist nur theoretisch
vorhanden.
Was mich hauptsächlich stört ist die Demütigung, dass fremde
Leute in persönlichen Dingen rumschnüffeln und es faktisch
keine Möglichkeit gibt das zu verhindern.
Das ist aber ein üblicher Bestandteil des
Vollstreckungsverfahrens. Üblicherweise versucht ein Gläubiger
vor der Zwangsversteigerung einer Immobilie erst einmal, durch
die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen zu seinem Ziel zu
kommen. Hierbei durchsucht der Gerichtsvollzieher
(theoretisch) auch die gesamte Wohnung und du kannst ihn nicht
daran hindern.
Versuchst du es doch (z.B. durch Verweigerung der Durchsuchung
oder auch durch bloße Abwesenheit zum festgesetzten Termin),
dann kommt er halt beim nächsten Mal mit einem
Durchsuchungsbeschluß wieder.
Allerdings führt auch diesen Beschluß der Gerichtsvollzieher
aus, und der Erwerber hat natürlich kein Recht, dabei anwesend
zu sein …
wie gesagt, dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden.
Doch hier wurde innerhalb weniger Tage die Wohnung eigenmächtig geöffnet, mit einem angeblichen Beschluss des Amtsgerichtes und das habe ich noch nie gehört.
Es sei denn die erstandene Immobilie würde leerstehen.
Was aber wissentlich nicht der Fall war. Ich gehe davon aus, dass für einen solchen Beschluss aber gerade eien solche Behauptung vor Gericht gemacht wurde, um sich „berechtigten“ Zutritt zu verschaffen und was kann man da schon noch machen. Beschwerde usw. schon richtig, aber es ändert nichts mehr.
Schönen Gruß,
Robert
*der die Maßnahmen der Gegenseite zwar nicht billigen, aber
durchaus verstehen kann*
Das kann ich auch, wer gibt schon gern Geld aus ohne zu wissen für was.Aber ich denke diese Vorgehensweise ist nicht korrekt.
viele Grüsse
Doro