Kein gewerbe angemeldet

Hallo,
stehe vor folgendem Problem!
Habe im Septemer 2009 über eine Jobbörse ein Angebot von einer Eventfirma angenommen. Bei dem Job ging es darum, Personen auf Festen/Events mit bestimmten Spielekonsolen einzuweisen, damit diese damit an dem Abend ihren Spaß haben.
Diese Firma hat mir eine Rechnung geschickt, die ich mit meinen Daten ausfüllen und mit Unterschrift mitbringen sollte. Von dieser Zeit an habe ich bis jetzt mehrere Aufträge für diese Firma gemacht und für jeden Auftrag die geschickte Rechnung ausgefüllt und mitgebracht(auf der Rechnung stand meine Adresse, die der Firma und Art und Dauer des Jobs). Hab durch Zufall vor kurzem erfahren, dass ich für diese Arbeit einen Gewerbeschein brauche. Diesen hatte ich nämlich für die letzten Arbeiten nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich kann Freitag wieder für das Unternehmen arbeiten, werde morgen zum zuständigen Amt gehen und mir einen Gewerbeschein ausstellen lassen, aber wie ist mit den vorherigen Monaten umzugehen? Kann der Gewerbeschein rückwirkend angemeldet werden? Kann ich beim Amt darauf plädieren, dass ich davon nichts wusste? Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe und im Nachhinein ärgere ich mich dass ich so blauäugig war mich nicht besser zu informieren. Was für eine Strafe würde mir blühen wenn ich dies beim Amt melde? Habe pro Monat damit 100-200 Eur verdient. Zudem habe ich hier etwas über Scheinselbsständigkeit gelesen, was in diesem Fall auch zutreffen würde, weil ich in dieser Zeit immer nur gearbeitet hat, wenn die Agentur mich angerufen hat.
Die Zeit in der ich gearbeitet habe war die Überbrückungszeit nach meinem Abi und meinem Studium, was jetzt im April anfängt, weiß nicht ob das irgendwas an der Situation ändert. Bin gerade echt verzweifelt weil ich Angst habe dass ich jetzt eine horrende Summe als Strafe zahlen muss weil ich quasi keinen Gewerbeschein angemeldet habe… Habe während dieser Zeit auch Wohngeld erhalten und keine Angaben zu dieser Einnahmequelle gemacht weil ich ja nie wusste ob ich jetzt einen Monat Geld verdiene oder nicht, wurde ja immer spontan von der Agentur angerufen und hab bei der Antragsstellung nicht daran gedacht, dies als Gewerbe anzugeben weil ich gar nicht wusste dass ich dafür ein Gewerbe brauche.
Kann ich jetzt noch eine Steuererklärung für 2009 machen? Habe im Internet gelesen dass dies noch bis zum 31.05.2010 möglich ist, dann wäre ich ja da in Sachen Finanzamt schoneinmal auf der sicheren Seite?!
Wie gesagt, werde morgen zum Amt gehen, jedoch weiß ich noch nicht wie ich jetzt vorgehen soll. Das Wohngeld habe ich jetzt seit 11/09 erhalten, die zurückzahlende Summe wäre zwar schmerzlich, aber durchaus ertragbar wenn ich dann weiß, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.

Ich bedanke mich schonmal für jede Hilfe!!!

Hallo greno,
ich denke du brauchst dir nicht allzu große Sorgen machen. Das ist doch nur ein
Minijob und du kommst nicht an die 400 Euro Grenze dran usw. Also ich denke
nicht, dass das unter Scheinselbständigkeit fällt. Das Gewerbeamt hat sicher
täglich mit ähnlichen Fällen zu tun und weiß wie Firmen versuchen „billige“
Arbeitskräfte zu bekommen.
Das einzige Problem was ich sehe ist das Wohngeld, das wirst du wohl
nachberechnen lassen müssen oder so. Aber ich bin da kein Experte.
Geh einfach zum Gewerbeamt und schildere deine Situation und frag was du
machen musst, wenn du unsicher bist.
Da du, wenn du keinen anderen Job noch hattest, eh nicht Einkommenssteuer
zahlen musst (bist ja unter dem Grundfreibetrag) sollte es auch keine Probleme
mit dem Finanzamt geben.
Gruß!
Thomas

Hallo,
verstehe nicht, wieso die Dich nicht auf 400,- € Basis angemeldet haben, da hättest Du bestimmt nicht so einen Akt gehabt. Da muß eigentlich nur der Arbeitgeber die Sozialabgaben zahlen.
Bin mir nicht ganz sicher, aber bei dem wenigen, was Du da verdienst, könntest sogar als Kleinunternehmer durchgehen, da mußt Du keine Umsatzsteuer ausweisen. Schreibe Dir mal einen Text dazu, den ich von einer Info-Seite bezüglich „Gewerbeschein“ und „Kleinunternehmerregelung“ habe:

Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich.

Wann ist man ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 - nicht übersteigen wird bzw. überstiegen hat und im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 50.000 - voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sind die Bedingungen erfüllt, kommt automatisch die Kleinunternehmerregelung zu tragen. Bei der Gründung eines Gewerbes, ist auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen.
Muss man Kleinunternehmer sein?
Nein, der Unternehmer kann bei der Gründung, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. An diese Entscheidung ist der Unternehmer anschließend fünf Jahre gebunden.
Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?

* Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit.
* Der Kleinunternehmer muss keine doppelte Buchführung anlegen, es wird nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung der Steuererklärung beigefügt.

Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
* Auf den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
* Es wird keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt
* Gezahlte Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden
* Vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten

Kann man von Beginn an gleich Kleinunternehmer sein?
Ja. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Unternehmer ein Kleinunternehmer ist, insofern die Gesamtumsatzgrenzen nicht überschritten werden.
Kurz nach Erhalt der Gewerbeanmeldung wird erfragt, ob diese Regelung so bestehen bleiben soll oder man auf diese verzichtet und zu einer Regelversteuerung übergehen möchte. Dies ist allerdings nur in dem Fall möglich, wenn die Umsatzgrenze nicht überschritten wurde. Wenn dies allerdings schon geschehen ist, so kommt die Kleinunternehmerregelung nicht in Frage.

Mit dem Wohngeld, weiß ich leider nicht, wie das ist.
Ich würde das denen beim Amt so erzählen, wie es war.
Ich denke Ehrlichkeit ist einfach der beste Weg, ich denke da sind die nicht so streng.

Viel Glück und alles Gute,
schönen Gruß

Hallo,
verstehe nicht, wieso die Dich nicht auf 400,- € Basis angemeldet haben, da hättest Du bestimmt nicht so einen Akt gehabt. Da muß eigentlich nur der Arbeitgeber die Sozialabgaben zahlen.
Bin mir nicht ganz sicher, aber bei dem wenigen, was Du da verdienst, könntest sogar als Kleinunternehmer durchgehen, da mußt Du keine Umsatzsteuer ausweisen. Schreibe Dir mal einen Text dazu, den ich von einer Info-Seite bezüglich „Gewerbeschein“ und „Kleinunternehmerregelung“ habe:

Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich.

Wann ist man ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 - nicht übersteigen wird bzw. überstiegen hat und im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 50.000 - voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sind die Bedingungen erfüllt, kommt automatisch die Kleinunternehmerregelung zu tragen. Bei der Gründung eines Gewerbes, ist auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen.
Muss man Kleinunternehmer sein?
Nein, der Unternehmer kann bei der Gründung, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. An diese Entscheidung ist der Unternehmer anschließend fünf Jahre gebunden.
Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?

* Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit.
* Der Kleinunternehmer muss keine doppelte Buchführung anlegen, es wird nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung der Steuererklärung beigefügt.

Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
* Auf den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
* Es wird keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt
* Gezahlte Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden
* Vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten

Kann man von Beginn an gleich Kleinunternehmer sein?
Ja. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Unternehmer ein Kleinunternehmer ist, insofern die Gesamtumsatzgrenzen nicht überschritten werden.
Kurz nach Erhalt der Gewerbeanmeldung wird erfragt, ob diese Regelung so bestehen bleiben soll oder man auf diese verzichtet und zu einer Regelversteuerung übergehen möchte. Dies ist allerdings nur in dem Fall möglich, wenn die Umsatzgrenze nicht überschritten wurde. Wenn dies allerdings schon geschehen ist, so kommt die Kleinunternehmerregelung nicht in Frage.

Mit dem Wohngeld, weiß ich leider nicht, wie das ist.
Ich würde das denen beim Amt so erzählen, wie es war.
Ich denke Ehrlichkeit ist einfach der beste Weg, ich denke da sind die nicht so streng.

Viel Glück und alles Gute,
schönen Gruß

.

Hallo,

leider kann ich Ihnen mit diesem Problem nicht rechtssicher helfen. Und Vermutungen bringen Sie sicher auch nicht weiter.
Soweit ich aber sehen konnte ist die Thematik Gewerbe Anmeldung und Kleingewerbe im Internet sehr gut beschrieben.

Die Thematik „Gewerbe rückwirkend anmelden“ wird beispielsweise hier: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…
sehr schön behandelt.

mfg,
C.B.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider bin ich in diesem Bereich auch nicht so bewandert. Meiner Meinung nach, dürfte es aber kein so großes Problem sein, die Gewerbeanmeldung nachzuholen.
Auch die Steuererklärung kannst du noch abgeben. Wenn Du diese bei einem Steuerberater machen lässt, kannst du diese auch noch bis Dezember 2010 beim Finanzamt reinreichen.
Gruß

Hallo
leider habe ich deine Anfrage erst heute lesen können, so das du ja bereits auf dem Amt warst.
Ich bin auch kein Experte auf dem Gebiet des Gewerberechts aber bei den geringen Umsätzen kann man ja schlecht von einem Vollgewerbe sprechen, eher von einem Nebengewerbe, ich denke das Amt hat dir deswegen keinen Strick gedreht, die sache mit dem Finanzamt ist folgender, ich würde eine Einkommenssteuererklärung abgeben wenn du es noch nicht gemacht hast sonst eine Berichtigung, rede im Notfall einfach mal mit deinem Steuerfachbearbeiter auf dem Finanzamt, ich hab e bisher nur gute Erfahrungen gemacht
Es gibt vielleicht auch Leute die dir Raten vergiss es das prüft bei dir eh keiner nach. das ist schon Richtig aber aus eigener Erfahrung weiß ich das noch nach Jahren das Finanzamt bei dir anrufen kann weil sie bei der anderen Firma eine Steuerprüfung gemacht hat und dann noch alle Geld ein und Ausgänge wieder nachzuvollziehen kann schweißtreibende Nächte verursachen
Mit freundlichen Grüßen
M Geiger