Kein GF-Vertrag

Hallo Zusammen,

Person X (zu 5% an der GmbH beteiligt) bemüht sich, möglichst aus der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht draußen zu bleiben. Neben dem ganzen Hin und Her an möglichen Indikatoren für oder wider einer SV-Pflicht eine Frage.

Stellt das Nicht-Vorhandensein eines GF-Vertrags nicht das wichtigste Indiz einer Unabhängigkeit dar? Es ist kein Wettbewerbsverbot geregelt, ebenso nicht Zeit, Ort und Dauer der Leistungserbringung. Vergütung wird nicht gezahlt und von Null kann prozentual auch nichts gezahlt werden. Gewinnverwendung laut GS-Beschluss…

Steuerlich, gerade mit Vergütungs- und Betriebsausgabenproblematik ist das wieder ein anderes Thema, aber solange das Unternehmen im Aufbau ist, ist dieses Thema erst mal zweitrangig…, es kann ja nur an Steuern gespart werden, was am Ende ja auch reinkommt und es schadet der Liquidität, wenn erst mal Sozialabgaben dort zum Tragen kommen, wo es nicht notwendig ist.

Was meint Ihr dazu?

Danke

Andreas

Hi,

Person X (zu 5% an der GmbH beteiligt) bemüht sich, möglichst
aus der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht draußen zu
bleiben.

5% (in Worten fünf)? Ist das richtig?

Stellt das Nicht-Vorhandensein eines GF-Vertrags nicht das
wichtigste Indiz einer Unabhängigkeit dar?

Kein GF Vertrag und nur 5% Beteiligung? Was bitte ist dann Person X?
Als beherrschender Geschäftführer ist er IMHO von den SV Abgaben befreit, ansonsten ist er ein normaler Angestellter.

irritierte Grüße, Ulrich

Hallo irritierter Ulrich,

Person X ist Gesellschafter, übernimmt aus einem Gefallen heraus die Geschäftsführung und besitzt das notwendige Know-how.
Zeitaufwand weniger als 10 Wochenstunden.
Person X ist nebenbei selbstständig als Unternehmensberater untewergs und zudem Direktor und Inhaber einer AG in der Schweiz und wird weiterhin Geschäftsführer deren Tochter in Deutschland.

Wobei es hier noch zu klären gilt, ob das beherrschende Inhaberverhältnis in der AG auch auf die GmbH in Deutschland angewendet werden kann und somit ebenfalls die SV-Pflicht im Rahmen der Geschäftsführung der weiteren GmbH ebenfalls entfallen kann…

Andreas

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Hi entwirrender Andreas,

An diesem Punkt bin ich überfragt.

Aber mal als entwicklungsfähige Idee: der Mini Job.
http://www.minijobzentrale.de

mfg Ulrich

Hallo Andreas,

ich beschäftige mich intensiv mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitsverhältnissen bestimmter Personengruppen, die auf Grund eines Fehlers im Sozialsystem bezüglich ihres Sozialversicherungsstatus keine Rechtssicherheit haben, solange kein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist.

Diese Prüfung sollte unter Mithilfe von zur Rechtsberatung zugelassenen Beratern(Rechtsanwalt oder Gerichtlich zugelassener Rentenberater)durchgeführt werden, damit man auch das gewünschte Ergebnis erzielt.

Von der Thematik betroffen sind alle mitarbeitenden Familienangehörigen, sowie GGF, GF und Prokuristen.

Im beschriebenen Fall wäre es sicherlich möglich ein sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis darzustellen.

Für weitere Informationen stehe ich gerne per E-Mail zur Verfügung, bzw. kann ich entsprechende Berater benennen.

Viele Grüße

Ralf

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