Angenommen, eine Privatperson ersteigert ein Haus, bezahlt die Kaufsumme an die Gläubigerbank in bar und wohnt im ersteigerten Haus. Welche Gründe kann das Grundbuchamt haben, die neue Eigentümerin nicht im Grundbuch einzutragen, auch wenn sie sich darum bemüht, weil die Immobilie wieder verkauft werden soll, weil ihr inzwischen das Geld ausgeht und sie von Hartz IV lebt?
Eine Möglichkeit wäre wohl, wenn die Grunderwerbssteuer nicht gezahlt wurde. Weitere Möglichkeiten?
Eine weitere Möglichkeit wäre, daß die Eigentümerin nicht im Grundbuch eingetragen werden will (dann wäre die Geschichte erlogen), weil sie so ihr Eigentum vor Pfändungen schützen will.
Geschichten schreibt das Leben!!!
…
Geschichten schreibt das Leben!!!
Du sagst es.
Eine Möglichkeit wäre wohl, wenn die Grunderwerbssteuer nicht
gezahlt wurde. Weitere Möglichkeiten?
Fehlendes Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts an das Grundbuchamt!
ml.