Hallo!
Meine Mutter ist vor kurzem gestorben. Sie hat ein Erbvertag gemacht. Das ich die unbefreite Vorerbin bin und mein Sohn der Nacherbe.Jetzt wohne ich hier in dem Haus und bekomme kein Hartz 4 mehr, da der Erbvertrag Sittenwidrig sei.
Die Beurteilung, dass der E.vertrag „sittenwidrig“ sei, dürfte gewagt sein, wenn die Fakten nicht mehr hergeben, als Ihre Anfrage. Denn zu diesem Begriff gehört ein sehr kräftiges und belegbares Argument.-
Zu der sozialrechtlichen Bewertung kann ich nichts beitragen.
bei Erbschaftsangelegenheiten sind viele verschiedene Punkte zu berücksichtigen,es kommt auch auf die individuellen Details an…ich würde da immer eine Beratung bei einem Anwalt anraten (-> mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht beträgt der Eigenbeitrag für die Beratung max. 10 Euro)