Kein Hartz IV mehr wegen ALG-I-Prüfung

Ein Mensch bezieht seit Monaten Harz IV. Dieses wurde nun gestrichen, da angeblich noch nicht geklärt ist, ob dieser Mensch noch ALG-I-berechtigt ist.

Nun sitzt dieser Mensch da, seit Monaten ohne Geld, und versucht verzweifelt, alle Unterlagen für die ALG I - Prüfung zu beschaffen, was nicht sehr leicht ist.

Wo kann sich dieser Mensch Informationen beschaffen, ob dies rechtens ist, ohne gleich zu einem Anwalt laufen zu müssen?

Vielen Dank!

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Nicht rechtens

Ein Mensch bezieht seit Monaten Harz IV. Dieses wurde nun gestrichen, da angeblich noch nicht geklärt ist, ob dieser Mensch noch ALG I berechtigt ist. Nun sitz dieser Mensch da, seit Monaten ohne Geld und versucht verzweifelt alle Unterlagen für die ALG I - Prüfung zu beschaffen, was nicht sehr leicht ist. Wo kann sich dieser Mensch Informationen beschaffen, ob dies rechtens ist, ohne gleich zu einem Anwalt laufen zu müssen?

Das ist NICHT rechtens!
Alg 2 darf erst gestrichen werden, wenn das andere Geld tatsächlich eingeht! Das Alg 2 kann vorläufig bewilligt werden, wenn anderweitige Ansprüche vermutet werden. Dann kann das Geld später - WENN die anderen Gelder auf dem Konto EINGEGANGEN SIND - von der Arge zurückgefordert oder auch direkt eingezogen und verrechnet werden.

Der Mensch sollte morgen früh bei der Arge erscheinen und nicht eher gehen als bis er einen Barscheck erhalten hat. Am besten einen anderen Menschen als Zeugen mitnehmen.

Dann nach § 44 SGB X eine Nachzahlung der nicht gezahlten Beträge verlangen. Es muss alles nachgezahlt werden.

Kann denn der Mensch noch seine Miete zahlen?

Nein, seine Miete kann er nicht bezahlen. Hatte schon 2 Monate Rückstand. Hat sich dan Geld geliehen um das Ganze auszugleichen.

Hallo

Nein, seine Miete kann er nicht bezahlen. Hatte schon 2 Monate Rückstand. Hat sich dan Geld geliehen um das Ganze auszugleichen.

Dann sollte er mit dem Bekannten, von dem er Geld geliehen hat, einen Darlehensvertrag machen, wo drinsteht, wann er das Geld zurückzahlen muss. Sonst wird ihm dieses Geld am Ende noch als Einkommen angerechnet (d. h. es wird von ihm quasi verlangt, seinen Bekannten zu prellen). Oder einfachheitshalber kann er es auch gar nicht erwähnen, das kann nämlich auch wieder monatelang die Sache verzögern. Denn auch wenn man Recht hat, ist es ja teilweise sehr aufwändig, es auch zu bekommen.

Wenn Verlust der Wohnung droht, so ist das eine Situation, wo die Behörden auch sofort handeln müssen.

Der Mensch sollte eventuell eine hier genannten Beratungsstellen aufsuchen oder anrufen:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Oder er könnte auch hier nochmal seine Frage stellen, da gibt es kein FAQ 1129, dadurch ist es unter Umständen etwas einfacher zu formulieren:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

Viele Grüße

Also das hat mir schon mal geholfen. Vielen Dank!

Hallo

Nur vorab: Falls etwas mangels Unterlagen noch gar nicht angenommen wurde: Die Behörden haben Anträge anzunehmen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Wenn die Person nachweislich alles versucht hat, die nötigen ALG1-Unterlagen zu bekommen und sie ohne ihr Verschulden o. ä. nicht komplett erbringen kann, sind ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 65 SGB I erschöpft. Damit muss das Amt sich ggf. darum kümmern (z. B. Anforderungen von Auskünften beim Arbeitgeber o. ä.), diese Unterlagen einzufordern (und ggf. das ALG1 für diese Person vorläufig bewilligen; es wird ggf. fiktiv berechnet und später dann genau bestimmt, wenn alle Unterlagen da sind).

Da diese Person lt. deinen Angaben seit Monaten ALG2 bezogen hat, waren also ihre finanz. Verhältnisse überprüft worden, und es wurden bereits ihre Bedürftigkeit und ihr ALG2-Anspruch festgestellt und daraufhin Leistungen bewilligt. Sind diese Leistungen jetzt abgelaufen (6 Monate rum) und ein Folgeantrag war nötig? Oder aufgrund welcher Angaben wurden diese Leistungen jetzt geändert, bzw. „gestrichen“ (gestrichen … soll das heißen – um wie viel? – gekürzt? Oder: Komplette Einstellung von allen ALG2-Zahlungen, auch für die Unterkunft?) Aus welchem Anlass wurde was genau verändert? Hat die Person z. B. einen Fortsetzungsantrag gestellt und darin andere Angaben gemacht, als im ersten (Haupt-)Antrag? Wie ist die Behörde denn darauf gekommen, dass evtl. Ansprüche auf ALG1 bestehen? Und woran genau hapert die Bearbeitung bzw. Abklärung und ggf. Bewilligung des ALG1-Anspruches?
Über die Kürzung bzw. Einstellung der ALG2-Zahlungen muss ein rechtsmittelfähiger ablehnender Bewilligungsbescheid o. ä. eingegangen sein. Was genau steht darin als Begründung für die Kürzung/Einstellung?

*nicht aus Neugierde, sondern um gezielter antworten zu können*
LG

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Ergänzung
Vielleicht auch mal vorab zum Ansehen, weitere Infos:
http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/goldene-regeln-f…

Und wegen

„…da angeblich noch nicht geklärt ist“…

Zur Leistungspflicht des Trägers http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/leistungspflicht…
Vor allem auch der Abschnitt ab: „Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich,…“

lG