Hallo.
Man stelle sich vor:
Jemand hätte bis mitte eines Jahres HartzIV bekommen. Im laufe des nächsten Jahres kommt die NK- Abrechnung und es werden Kosten nachgefordert.
Kann derjenige die Abrechnung noch nachträglich bei der Arge einreichen um für die Zeit des Bezugzeitraumes die NK anteilig zurück zu bekommen?
Lieber Dank
Anja
[MOD] Vollzitat gelöscht
Hallo,
ich glaube nicht, da man sich ja auch bspw. Steuererstattungen oder etwa Guthaben aus NK-Anrechnungen während des ALG2-Bezuges als Einkommen anrechnen lassen muss. Im Umkehrschluss sind dann Nachzahlungen von NK nach dem ALG2-Bezug auch nicht mehr erstattungsfähig. Schließlich ist man ja auch nicht mehr hilfebedürftig.
Wen es tröstet: Sollte sich hinterher (also nach Ende des ALG2-Bezuges) ein Guthaben ergeben, kann man das auch behalten.
MfG
Hallo!
Die Antwort ist nein: Anträge auf Übernahme von Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen werden nur berücksichtigt, wenn sie während der Bewilligungszeit gestellt werden.
Grüße
Kristin