Kein Interesse am Kind trotzdem Sorgerecht?!

Hallo,

ich mache mir seit einigen Tagen schon Gedanken über folgendes Thema und zwar ich habe eine Tochter von 2 1/2 Jahren mit meinem EX Freund,ich habe das alleinige Sorgerecht.
Die Beziehung zwischen meiner Tochter und dem Kindesvater war immer sehr kühl,da er sich nie wirklich um das Kind gekümmert hat,sie war immer eher eine Last. Nach der Trennung von ihm habe ich lange nichts von ihm gehört,auch war nie wirklich ein Interesse da um meine Tochter zu sehen. Auf drängen seiner Mutter ging er nachher zum gericht und stellte einen Antrag auf Umgang.
Während der songenannten Gerichtlichen’‚verhandlung‘’ fing er an dem Richter zu sagen,das er seit unserer Trennung seine Waschmaschine etc noch nicht wiederbekommen habe…
Meine Anwältin und ich haben nicht schlecht geschaut in dem Moment. Naja nachher wie der Umgang dann stattfand,hat er immer mehr wieder körperlichen Kontakt zu mir gesucht,da ich im ständigen Kontakt mit der Erziehungsberatung stehe, habe ich es natürlich da gleich geschildert,da ich so genervt war.
Die Erziehungsberatung sagte dann bei der nächsten ‚‚Sitzung‘‘ er solle meine Tochter nicht als Werkzeug benutzen und das er nun auch akzeptieren solle,das ich ihn nur als Kindesvater sehe nicht mehr aber auch nicht weniger…
Jetzt wo ich wieder berufstätig bin,bin ich nicht Zuhause wenn der Umgang stattfindet,sondern der wird von meinem Mann gestaltet. Da mein Ex vorher immer anruft und fragt ob ich da bin und er dann weiss das ich es nicht bin, nimmt er auch den Umgang nicht wahr und erscheint einfach nicht…
Er macht praktisch den Umgang von mir abhängig…
Wie sieht es aus,wenn er jetzt auf die Idee kommen würde das Sorgerecht einzuklagen? wie stehen da so seine chancen? denn ich gehe stark davon aus, das er so versuchen würde mich wieder an ihn ‚‚ranzuketten‘‘ da ich ja dann nichts mehr alleine entscheiden könnte…Und das macht mir wirklich Angst.
Ich hoffe ihr habt vielleicht einen Rat und könnt mir helfen…

lg sunni

Hallo sunni, ich würde mich mal beim Jugendamt beraten lassen. Gemeinsames Sorgerecht ist eher normal und das Kind hat ja auch ein Recht auf Vater und die Großeltern/ Verwandten väterlicherseits. Andererseits ist Sorgerecht auch Sorgepflicht.Der Vater des Kindes kann den Umgang nicht davon abhängig machen, ob du zuhause bist, es sei denn, das Kind hätte Angst vor ihm oder fremdelt.
LG

Hallo
ich würde dir raten schreibe dir alles genau auf.
Z.b. wann er anruft oder vorbei kommt und so weiter.
Desweiteren rede mit den beratungs-stellen und deinem Anwalt.
Und wie wäre es mit dem jugentamt dort ein gespräch suchen und zusehen das die besuche dort unter deren aufsicht statt finden.
Die sehen ja dann wie oft er erscheint oder auch nicht und er ist dann an einem festen termin gebunden.
Und auch wie er mit der tochter umgeht beobachten die genau.

Hallo Sunni,

also ich denke mit dem neuen Gesetzt gibt es sehr viele Ungereimheiten, die jetzt erst geklärt werden müssen. Ich würde auf jeden Fall Hilfe bei einem Anwalt suchen.

Bis dahin würde ich alles dokumentieren. Wann der Umgang statt gestunden hat, ob der Umgang statt gefunden hat, ob er Entschuldigungen / Erklärungen liefert wenn er einfach nicht kommt usw. Gut ist, dass er schon mal von dritte Stelle die Ansage bekommen hat, den Umgang nicht an Bedingungen zu koppeln.
Vielleicht auch einfach mal aufschreiben, wann er angerufen hat und dann einfach nicht kommt. Ich würde auch dokumentieren in wie weit er sich nach dem Kind erkundigt. Ob er überhaupt versucht einen Anteil an der Erziehung zu leisten usw.

Aber leider gibt es wohl zu einem Besuch beim Anwalt keine Alternativen. Wobei ich damit auch warten würden. Wenn der Kindesvater sich jetzt ein, zwei Jahre nicht wegen dem gemeinsamen Sorgerecht meldet, wird jeder Richter sofort sehen, wie wichtig ihm das wirklich ist.

Ich hoffe, ich konnte zumindest ein bißchen helfen!

Liebe Grüße
Tina

Hallo, ich habe hier leider keine Erfahrungen, da ich nach der Scheidung das Sorgerecht bereits hatte.

Hallo,

da kann ich kurz und schmerzlos sagen: er hat null Chancen! Du brauchst dir absolut keine Sorgen machen.

Er könnte nur das gemeinsame Sorgerecht einklagen, dass heißt ihr beide teilt euch das. Aber wie gesagt, da stehen die Chancen sehr schlecht.

Auch trotz des neues Urteils, welches ja die Väterrechte stärkt. Es geht um das Wohl des Kindes und dem ist sicher nicht gedient, wenn man einem Vater der gar keine richtige Beziehung zu seinem Kind hat, das Sorgerecht zuspricht.

Anders wäre es vielleicht, wenn du dir was vorzuwerfen hättest, was die Erziehung des Kindes betrifft (Vernachlässigung etc.). Aber da ich davon nicht ausgehe anhand deiner Schilderungen, brauchsr du dir wirklihc keine SOrgen zu machen.

mfg und alles gute, katahtr

Vielen Dank, Sie haben mir wirklich einen grossteil meiner Angst genommen…Aber wie sieht es denn Aus wenn er das geteilte Sorgerecht einklagen würde,normalerweise bin ich da nicht so egoistisch,aber er ist absolut nicht in der Lage sich um die kleine zu kümmern…Wie sehen denn da seine chancen aus?

lg

Hallo nochmal,

wie ich schon schreib, auch wenn er das gemeinsame Sorgerecht einklagen würde, sind seine Chancen wohl relativ gering.

Er hat sich ja bisher kaum gekümmert und nimmt ja meist nicht mal die Umgangstermine wahr. Wenn es im Wohl des Kindes stehen würde, könnte eine Klage erfolgreich sein aber ich denke dem ist nicht so. Sie haben sich nichts vorzuwerfen und der Vater kümmrt sich kaum. Hat also nichts mit Kindeswohl zu tun, wenn dieser nun auch noch das halbe Sorgerecht bekommen würde…

Ich denke, sie können ganz beuhigt sein.

mfg, kathatr

Hi Sunni,

mir ist nicht ganz klar, was nun wirklich dein Anliegen ist. Sorgerecht beantragen? Du meinst wegen der aktuellen Urteile und der möglicherweise neuen Regelung? Selbst wenn es sein sollte, dass er das Sorgerecht beantragt und auch bekommt, wird sich doch an seiner Verantwortung gegenüber eurer Tochter wenig ändern. Ob sein Verhalten überhaupt zum Wohle eurer Tochter ist, wird das Gericht sicherlich auch überprüfen.
Bezüglich deiner Befürchtung, dass er mehr an dir als an ihr interessiert ist, ist die Sache komplizierter. Was hilft sind sicherlich klare Absprachen und eindeutige Grenzsetzungen. Aber das scheinst du schon zu machen. Bei der Linie würde ich erst einmal bleiben und alles, was die Rollen aufhebt oder Grenzen verwischt, unterlassen. Professionelle Beratung ist gut. So ganz und gar wirst du ihn wahrscheinlich nicht loswerden können. Aber Dinge verändern sich und auch er wird irgendwann kapieren, dass du kein Interesse mehr hast.

Grüße

Michael