Kein kfz brief bei erbmasse

Guten Morgen, habe folgende Frage:

nach der Durchsicht von Papieren nach einem Todesfall, fiel uns auf das der Kfz-Brief fehlt.
Es ist nicht möglich das den eine Bank oder ein Autohaus noch besitzt, da das Auto bezahlt ist.
Ein Erbschein wird erst in ca. 2 Wochen ausgestellt.
Es besteht allerdings die Vermutung, dass das Fahrzeug von einem Pflichtteilsberechtigten umgemeldet wird.
Auf der Zulassungsstelle bekam ich die Auskunft, das das Auto dem Erblasser gehörte (fällt somit in die Erbmasse), aber sowas wie eine vorübergehende Sperre kann nicht gemacht werden.
Wie verhält es sich, falls das Auto nach Todestag umgemeldet wurde, ist es dann eben Pech oder kann man das nachträglich geltend machen?

Ummelden oder anmelden sagt nichts aus über die Eigentumsverhältnisse.
Das steht übrigens sogar in den neuen Kfz-Papieren so drin. War aber nie anders.
Anmelder und Nutzer konnte schon immer vom tatsächlichen Eigentümer abweichen.

Man kann natürlich (!) auch später sein Eigentum an dem Wagen geltend machen. Mit dem Erbschein oder dem Testament kann man sich doch als Erbe und damit Berechtigter ausweisen.
Ein Pflichtteilsberechtigter hat gar keinen Anspruch auf das Auto, nur auf einen Geldwert am Erbe. Es sei denn es steht im Testament etwas dazu.

MfG
duck313

Zur Zulassungsstelle gehen und den KFZ Brief als verloren melden.
http://www.fahrzeugbriefverloren.com/ ramses90

Nimm Kontakt mit dem Pflichtteilsberechtigten auf und bitte um Herausgabe des Briefes.

Das halte ich für recht klug. Vielleicht nicht gleich als „verloren“ melden, sondern als „abhanden gekommen“ melden und damit offen lassen, ob verloren oder gestohlen.