Guten Morgen, habe folgende Frage:
nach der Durchsicht von Papieren nach einem Todesfall, fiel uns auf das der Kfz-Brief fehlt.
Es ist nicht möglich das den eine Bank oder ein Autohaus noch besitzt, da das Auto bezahlt ist.
Ein Erbschein wird erst in ca. 2 Wochen ausgestellt.
Es besteht allerdings die Vermutung, dass das Fahrzeug von einem Pflichtteilsberechtigten umgemeldet wird.
Auf der Zulassungsstelle bekam ich die Auskunft, das das Auto dem Erblasser gehörte (fällt somit in die Erbmasse), aber sowas wie eine vorübergehende Sperre kann nicht gemacht werden.
Wie verhält es sich, falls das Auto nach Todestag umgemeldet wurde, ist es dann eben Pech oder kann man das nachträglich geltend machen?