Hallo,
ich habe letztes jahr die untere einkommensgrenze für kleinunternehmer überschritten, so dass ich ab diesem jahr kein kleinunternehmer mehr bin.
Jetzt bin ich grade dabei eine neue rechnung zu schreiben. Da muss ich ja nun eine ust-id bzw eine steuernummer angeben. Bisher ging das ja ohne bzw auf meine privatsteuernummer.
- Muss ich eine neue steuernummer beantragen oder kann ich meine bisherige private angeben? (ust-id habe ich ja (noch) keine)
- Muss auf spesenrechnung auch ust berechnet werden? Ich denke mal nicht… oder? Und muss auf der spesenrechnung die ust-id bzw steuernummer angegeben werden?
Liebe grüße!
Michael