hallo!
am dienstag wurde ich an einen fachmann für wurzelbehandlungen überwiesen, da meine reguläre zahnärztin nicht mehr weiter wusste. (3 wurzelbehandlungen innerhalb von 3 wochen mit immer wiederkehrenden schmerzen)
NACH der behandlung erklärte der arzt mir dann, dass er nur privat abrechnet, und bei vollständiger behandlung 800euro auf mich zukämen, die bisherigen behandlungskosten konnte er mir nicht sagen, ich solle noch mal später durchrufen. (anmerkung: bin und war immer nur kassenpatientin, das wusste der arzt und auch, dass ich studentin bin!)
ich wurde im vorfeld weder von meiner zahnärztin, noch von ihren schwestern oder gar in der praxis des arztes über die tatsache, dass ich die kosten in vollem maße selbst zu tragen habe informiert und schon gar nicht über die höhe der entstehenden kosten. nun stehen 500euro im raum (rechnung habe ich noch nicht), die ich nicht bezahlen kann. hätte ich das vorher gewusst, hätte ich die behandlung abgelehnt.
frage ist nun: ist der arzt rechtlich dazu verpflichtet mich vorher aufzuklären bzw. mir einen kostenvoranschlag mündlich und/oder schriftlich zu geben?
ich habe angeblich mit meiner unterschrift auf dem anmeldebogen bei dem arzt eingewilligt, alle kosten selbst zu tragen, habe aber den zettel so genau nicht gelesen, da ich eben auch nicht wusste, dass ich in einer privatpraxis bin und nichts böses vermutet habe. selbst wenn ich dort meine zustimmung gegeben habe, ist das doch aber noch kein freibrief zur grenzenlosen abzocke, oder?!
(habe mich schon an meine landes-zahnärztekammer gewendet, die konnten mir die frage nach der vorab-informationspflicht durch den arzt allerdings nicht beantworten und meinten nur, ich soll schriftlich beschwerde einlegen, wenn ich die rechnung habe.)
Liebe Lola,
wende Dich an diese Beratungsstelle:
Unabhängige Patientenberatung: Beratungsstelle Zahnärztliches Kompetenzzentrum: Träger: Zahnärztliches Kompetenzzentrum in Heidelberg und Köln Verbraucher- und Patientenberatung, ausführliche Informationen und Links, Zahnarztsuche, Beratung zu zahnärztlichen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, Behandlungsalternativen, Möglichkeiten der Vorbeugung von Zahn- und Mundkrankheiten, zu neuen Therapieverfahren, Tel.:06221 522 1811 Mo-Fr 9.30-12 und 14-15.30 Uhr
http://www.zahnaerztliche-patientenberatung.de
NACH der behandlung erklärte der arzt mir dann, dass er nur
privat abrechnet, und bei vollständiger behandlung 800euro auf
mich zukämen, die bisherigen behandlungskosten konnte er mir
nicht sagen, ich solle noch mal später durchrufen. (anmerkung:
ja das ist er
frage ist nun: ist der arzt rechtlich dazu verpflichtet mich
vorher aufzuklären bzw. mir einen kostenvoranschlag mündlich
und/oder schriftlich zu geben?
Da hat die Landeszahnärztekammer falsch informiert, sie kann sich nicht auf „Nichtwissen“ berufen, weil es ihre unmittelbaren Pflichten umfasst, in diesen Fragen zu wissen. Wenn Du den Nerv dazu hast, beschwere Dich darüber bei der Präsidentin/dem Präsidenten der Landeszahnärztekammer. Am besten mit Durchschlag an die Bundeszahnärztekammer.
http://www.bzaek.de
(habe mich schon an meine landes-zahnärztekammer gewendet, die
konnten mir die frage nach der vorab-informationspflicht durch
den arzt allerdings nicht beantworten und meinten nur, ich
soll schriftlich beschwerde einlegen, wenn ich die rechnung
habe.)
Viele Erfolg!
Evelyne
Bezug: Lola1988 , 25.11.2010 10:02
Hallo Lola,
was ist aus Deinem Problem mit der Zahnarztrechung geworden, wie ist der Fall ausgegangen?
Ich frage aus beruflich bedingter Neugierde. Es wäre auch interessant, wieviel Du mit den Infos anfangen konntest.
Evelyne